Im zweistufig gegliederten Verwaltungsaufbau Berlins gehören die Senatsverwaltungen und deren nachgeordnete Einrichtungen zur Hauptverwaltung. Diese nimmt alle Aufgaben wahr, die für ganz Berlin von Bedeutung sind und übergreifend oder einheitlich geregelt werden sollen.
Die Senatsverwaltungen werden von den Mitgliedern der Berliner Landesregierung, dem Senat, geleitet. Jeder Senatorin und jedem Senator untersteht jeweils eine Senatsverwaltung (Ressort). Sie sind vom Aufbau und der Organisation vergleichbar mit den Ministerien in den Flächenländern. Zu den klassischen Ressorts zählt beispielsweise die Senatsverwaltung für Finanzen. Der genaue Zuschnitt der einzelnen Senatsverwaltungen und Zuständigkeiten erfolgt in der Regel mit Beginn einer neuen Wahlperiode (Legislaturperiode).
Ebenfalls zur Hauptverwaltung gehören knapp 40 den Senatsverwaltungen nachgeordnete Einrichtungen, Ämter und Behörden. Diese sind in ihrer Arbeitsweise selbstständig, unterliegen aber jeweils der Dienst- und Fachaufsicht einer Senatsverwaltung. So ist beispielsweise die Berliner Feuerwehr der Senatsverwaltung für Inneres und Sport nachgeordnet, während die Berliner Landeszentrale für politische Bildung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie nachgeordnet ist.