Der Rat der Bürgermeister ist die wichtigste politische Schaltstelle zwischen der Landesverwaltung (Hauptverwaltung) und der Verwaltung der Bezirke (Bezirksverwaltung).
Er besteht aus der Regierenden Bürgermeisterin bzw. dem Regierenden Bürgermeister, den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie den Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeistern. Außerdem können die Mitglieder des Senats mit beratender Stimme an den Sitzungen teilnehmen.
Die Regierende Bürgermeisterin/der Regierende Bürgermeister führt den Vorsitz im Rat und ruft die übrigen Ratsmitglieder mindestens einmal im Monat zusammen. Er ist außerdem zur Einberufung verpflichtet, wenn der Senat oder ein Drittel der Mitglieder des Rates der Bürgermeister es verlangt. In der Regel finden die Ratssitzungen im Berliner Rathaus, dem so genannten Roten Rathaus, statt.
Der Rat der Bürgermeister kann dem Senat Vorschläge für Gesetze und Rechtsverordnungen unterbreiten, sofern die Aufgabenbereiche der Bezirke davon berührt sind. Bevor der Senat wichtige Beschlüsse fasst, bezieht der Rat der Bürgermeister Stellung dazu. Er ist ein reines Beratungsgremium, das Empfehlungen abgibt, jedoch nicht das Recht besitzt, gegen Gesetzesvorlagen oder Entscheidungen des Senats Einspruch einzulegen. Trotzdem haben seine Stellungnahmen politisches Gewicht für die Regierung Berlins.