Eine der wichtigsten Aufgaben des Berliner Abgeordnetenhauses ist die Gesetzgebung für das Land. Man spricht deshalb von der „gesetzgebenden Gewalt“ oder auch der Legislative. Das Parlament beschließt alle Gesetze für das Land Berlin, um zum Beispiel die Bereiche Schule, Kultur oder Polizei zu regeln. Vorschläge für neue Gesetze können von der Landesregierung (die in Berlin Senat heißt), den Fraktionen oder auch durch Volksinitiativen im Parlament eingebracht werden. Eine besondere Bedeutung hat das Haushaltsgesetz. In diesem ist festgeschrieben, für welche Zwecke und in welchem Umfang die Steuergelder verwendet werden.
Ein weiterer Auftrag des Parlaments ist die Wahl der Regierenden Bürgermeisterin beziehungsweise des Regierenden Bürgermeisters. Nach der Wahl ernennt diese/dieser die Senatorinnen und Senatoren und bildet mit ihnen zusammen den Senat.
Das Parlament wählt auch die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes, die Präsidentinnen beziehungsweise Präsidenten der obersten Landesgerichte und des Rechnungshofes sowie die Beauftragte beziehungsweise den Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.
Das Abgeordnetenhaus hat außerdem die Aufgabe, die Arbeit der Landesregierung und ihrer Behörden zu kontrollieren. In den Sitzungen und Ausschüssen hat das Parlament die Möglichkeit, mit Anfragen, Reden und eigenen Anträgen auf die Politik der Regierung zu reagieren und die Verwaltung um Stellungnahmen zu bitten.