Die Abgeordneten (oder Parlamentarier:innen) sind die gewählten Mitglieder des Parlaments, das in Berlin Abgeordnetenhaus heißt. Sie vertreten dort die Interessen der Berliner Bürgerinnen und Bürger, wobei sie stets das Gemeinwohl im Auge haben müssen. Das Abgeordnetenhaus von Berlin besteht aus mindestens 130 Abgeordneten, die in der Regel jeweils für fünf Jahre gewählt werden. Wählbar ist jede Bürgerin und jeder Bürger Berlins mit deutscher Staatsbürgerschaft, die oder der das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Die Abgeordneten arbeiten in Ausschüssen mit und stimmen über die Gesetze ab. Sie haben das Recht, die Regierungspolitik zu kontrollieren, indem sie mündliche oder schriftliche Anfragen an die Regierung richten und Auskunft verlangen können.
Ein Abgeordnetenmandat nimmt viel Zeit in Anspruch, so dass es den Abgeordneten unter Umständen nicht mehr möglich ist, nebenbei noch einen Beruf auszuüben. Damit sich nicht nur Wohlhabende einen Sitz im Parlament leisten können, bekommen die Abgeordneten für ihre Aufwendungen eine Entschädigung, die sogenannten “Diäten”.
Auch wenn die meisten Abgeordneten einer Fraktion angehören und sich an die Fraktionsdisziplin halten, sind sie doch letztlich unabhängig und nur ihrem Gewissen verpflichtet. Zu diesem Zweck genießen sie besondere Schutzrechte.