Das Abgeordnetenhaus ist das Parlament des Bundeslandes Berlin. Hier beschließen die Volksvertreterinnen und -vertreter (Abgeordnete) die Gesetze, die für Berlin gelten. Das Abgeordnetenhaus ist damit die gesetzgebende Gewalt (Legislative). In den Bundesländern, die keine Stadtstaaten, sondern Flächenländer sind, werden die Länderparlamente „Landtage“ genannt.
Die mindestens 130 Abgeordneten des Berliner Landesparlaments werden alle fünf Jahre (Legislaturperiode) von der wahlberechtigten Berliner Bevölkerung gewählt. Wahlberechtigt sind deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren mit Hauptwohnsitz in Berlin. Sie beschäftigen sich mit allen Themen, die das Land Berlin betreffen, wie zum Beispiel mit der Schulpolitik oder der Wohnungsbaupolitik. Dagegen ist der Deutsche Bundestag für alle Themen zuständig, die ganz Deutschland betreffen, wie etwa die Außen- oder Verteidigungspolitik.
Im Jahr 1993 zog das Berliner Parlament vom Rathaus Schöneberg in das Gebäude des ehemaligen Preußischen Landtags. Dieses liegt im Berliner Bezirk Mitte nahe dem Potsdamer Platz. Dem 2021 gewählten Abgeordnetenhaus gehörten in der 19. Wahlperiode zunächst 147 Abgeordnete an, die sechs Fraktionen bildeten: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE, AfD und FDP. Nach der Wiederholungswahl im Jahr 2023 stieg die Zahl der Abgeordneten auf 159, die sich auf nunmehr fünf Fraktionen verteilen: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE und AfD.
Webseite des Abgeordnetenhauses von Berlin
Lexikon wichtiger parlamentarischer Begriffe
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) dokumentiert im Rahmen seiner Reihe “Im Parlament” sämtliche Reden der Abgeordneten im Plenum des Abgeordnetenhauses. Dieses Online-Angebot eignet sich gut für die Erschließung der parlamentarisch verhandelten Themenbereiche: https://www.rbb-online.de/imparlament/