Mit dem Ende des Zweiten Weltkrieges am 8. Mai 1945 endete die nationalsozialistische Diktatur. Deutschland wurde von den Siegermächten USA, Sowjetunion, Großbritannien und Frankreich in vier Besatzungszonen aufgeteilt und zunächst gemeinsam durch den Alliierten Kontrollrat verwaltet.
Die ehemalige Reichshauptstadt Berlin wurde in vier Sektoren aufgeteilt. Die drei West-Alliierten kontrollierten die westliche Hälfte der Stadt, die sowjetische Besatzungsmacht den Ostteil. Die für die Verwaltung Berlins zuständige Alliierte Kommandantur erließ ohne Mitwirkung deutscher Vertreter im August 1946 die „Vorläufige Verfassung von Groß-Berlin“. Berlin erhielt mit ihr den Status eines Landes.
Die Verfassung sah unter anderem die Bildung einer Stadtverordnetenversammlung vor, dem Vorläufer des heutigen Berliner Abgeordnetenhauses. Am 20. Oktober 1946 wurde die erste und letzte Stadtverordnetenversammlung für ganz Berlin gewählt. Diese Volksvertretung erhielt die Aufgabe, bis zum Mai 1948 eine endgültige Verfassung für Berlin zu erarbeiten.
Zunehmende Spannungen zwischen den drei West-Alliierten und der Sowjetunion über die politische und wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands führten schließlich 1948 zum Ende der gemeinsamen Verwaltung – es begann die Zeit der Teilung. West-Berlin bekam 1950 eine Verfassung, die für ganz Berlin erarbeitet worden war, aber nur im Westteil Gültigkeit hatte.
Ost-Berlin wurde seitens der Sowjetunion und der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) zur Hauptstadt der DDR erklärt und hatte den Status einer Kommune ohne eigene Verfassung.