Nach dem Fall der Berliner Mauer fanden im Mai 1990 in Ost-Berlin die ersten und einzigen demokratischen Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung statt. Das neu gewählte Parlament beschloss eine eigene Verfassung für die elf Bezirke Ost-Berlins. Im Juni fand im Roten Rathaus die erste gemeinsame Sitzung der Regierungen von West- und Ost-Berlin statt.
Mit der Wiedervereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990 wurden die 23 Berliner Bezirke zum Land Berlin vereint. Im Dezember fand mit der Wahl zum Abgeordnetenhaus nach über vier Jahrzehnten die erste Gesamtberliner Wahl statt. Das gemeinsame Berliner Parlament beschloss im Januar 1991 die Übernahme der im Westteil geltenden Verfassung für die vereinte Stadt – verbunden mit dem Auftrag einer gründlichen Überarbeitung.
Die überarbeitete Landesverfassung wurde 1995 vom Abgeordnetenhaus verabschiedet und in einer Volksabstimmung bestätigt. In der Neufassung wurde etwa die Beteiligung der Bürger an der Gesetzgebung (direkte Demokratie) gestärkt. Weitere Reformen führten dazu, dass die Anzahl der Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses verkleinert und die Verantwortung der Bezirke gestärkt wurde. Die Zahl der Berliner Bezirke wurde 2001 durch Zusammenlegungen von 23 auf 12 verringert.
Im Jahr 2006 erfolgten weitere tiefgreifende Verfassungsänderungen. Gestärkt wurde die Stellung des Regierenden Bürgermeisters bzw. der Regierenden Bürgermeisterin. Sie/Er wird jetzt als einziges Regierungsmitglied vom Abgeordnetenhaus gewählt und kann die weiteren Regierungsmitglieder (Senatorinnen und Senatoren) ernennen und entlassen. Das Regierungsoberhaupt bestimmt – mit Billigung des Parlaments – die Richtlinien der Regierungspolitik. Außerdem wurden die Möglichkeiten der direkten Demokratie ausgestaltet.