Mit dem „Groß-Berlin-Gesetz“ von 1920 erhielt Berlin als Stadtgemeinde mit damals 20 Bezirken erstmals eine grundlegende rechtliche Ordnung. Die Nationalsozialist:innen schafften die Selbstverwaltung wieder ab. Nach Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 wurde Berlin von den vier alliierten Siegermächten besetzt und zunächst gemeinsam verwaltet. West-Berlin wurde 1949 ein Land der Bundesrepublik Deutschland (BRD) mit „alliiertem Sonderstatus“. Ost-Berlin dagegen blieb ohne eigene Verfassung und wurde als Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie als Sitz der Staatsregierung genutzt.
1990 wurde Berlin im Zuge der deutschen Vereinigung ein Bundesland und 1991 Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland. Damit unterliegt es dem Grundgesetz und allen Gesetzen der BRD. Für das vereinigte Berlin wurde die Verfassung West-Berlins übernommen, überarbeitet und 1995 vom Abgeordnetenhaus beschlossen. In einer Volksabstimmung stimmte die Berliner Bevölkerung dieser neuen Verfassung zu. Es war das erste Mal in der Geschichte der Stadt, dass die Berlinerinnen und Berliner direkt über das Inkrafttreten einer Verfassung entscheiden konnten.
Das Vorhaben, die Bundesländer Berlin und Brandenburg zu einem Bundesland zu vereinen, scheiterte 1996 an einem Volksentscheid. Trotzdem sind beide Länder in vielen Bereichen eng miteinander verbunden und unterhalten gemeinsame Einrichtungen.
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Berlin ist als Bundesland Teil des politischen Systems der Bundesrepublik. Gleichzeitig ist es fest in die politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Strukturen der Europäischen Union (EU) eingebunden.