Politische Parteien setzen sich für die Interessen ihrer Wählerinnen und Wähler ein. Zudem tragen Parteien zur „politischen Willensbildung“ der Bürgerinnen und Bürger bei. Zum Beispiel informieren sie die Menschen über politische Themen.
Menschen schließen sich zu einer Partei zusammen oder treten einer Partei bei, weil sie ähnliche politische Meinungen oder Ziele vertreten. Diese gemeinsamen Vorstellungen werden in Parteiprogrammen festgeschrieben.
In der aktuellen Legislaturperiode sind fünf Parteien im Berliner Abgeordnetenhaus vertreten. Neben diesen Parteien gibt es aber noch zahlreiche kleinere Parteien, die im Europäischen Parlament, im Bundestag oder in anderen Landesparlamenten für die Belange ihrer Wählerinnen und Wähler eintreten und bei Wahlen antreten.
Auch nicht-deutsche EU-Bürgerinnen und -Bürger können Mitglieder einer Partei werden.
Mitgliedschaft
Um Mitglied zu werden, müssen Sie einen Aufnahmeantrag bei der jeweiligen Partei stellen. Das Formular erhalten Sie bei den Bezirks- und Landesverbänden der Parteien. In der Regel wird das Formular auch auf der Website der jeweiligen Partei bereitgestellt. Ein Anschriftenverzeichnis der Parteien in Deutschland finden Sie unter weiterführende Informationen.
Für die Mitgliedschaft entfällt ein monatlicher Mitliederbeitrag, der von Partei zu Partei unterschiedlich bemessen ist, sich in der Regel aber am Monatseinkommen orientiert.
Voraussetzungen für Mitgliedschaft
- Wohnsitz in Deutschland
- Staatbürgerschaft: keine Einschränkungen für EU-Bürgerinnen und -Bürger
- keine weitere andere Parteimitgliedschaft
- Mindestalter variiert
Rechtliche Grundlagen
Bundesrepublik Deutschland. Parteiengesetz (Gesetz über die politischen Parteien).