Am kommenden Sonntag wird das Europäische Parlament zum 10. Mal von den Bürger:innen gewählt. Wahltermin in Deutschland ist der 9. Juni. Entscheiden Sie mit, wer in den nächsten fünf Jahren Politik in der Europäischen Union gestaltet. Bestimmen Sie mit, wie das Europa von morgen aussieht.
Wie das geht, wer das Europäische Parlament wählen kann, um was es geht und warum Ihre Stimme wichtig ist, erfahren Sie im Folgenden.
Europawahl 2024
Bild: minkadu Kommunikationsdesign
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NEU: Wählen ab 16!
Zum ersten Mal dürfen EU-Bürger:innen , die erst 16 oder 17 Jahre alt sind, in Deutschland auch abstimmen. Der Bundestag hat 2022 beschlossen, das aktive Wahlalter für die Europawahl von 18 auf 16 Jahre zu senken. Die Gründe waren unter anderem, dass viele im Europäischen Parlament diskutierte Themen insbesondere auch jüngere Menschen betreffen (z. B. Klimaschutz, Generationengerechtigkeit) und dass sich die Altersverteilung in den letzten 50 Jahren aufgrund des demografischen Wandels zu Lasten der Jüngeren verschoben hat.
Sind Sie als wahlberechtigt registriert?
Insbesondere Bürger:innen aus anderen EU-Staaten, die in Deutschland leben, sollten bald prüfen, ob sie an ihrem Wohnort in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Bis zum 19. Mai 2024 können Sie die Aufnahme ins Wählerverzeichnis beantragen (dabei müssen Sie erklären, dass Sie nicht in einem anderen Mitgliedstaat der EU wählen). Wie das geht, erfahren Sie bei Ihrem Bezirkswahlamt oder online hier:
www.berlin.de/wahlen/wahlen/europawahl-2024/unionsbuerger/artikel.1338864.php
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Sie möchten Ihren MdEP bei der Arbeit zusehen?
Alle Plenarsitzungen sind öffentlich. Im Livestream können Sie die Debatten verfolgen:https://www.europarl.europa.eu/plenary/de/home.html.
Drei Orte für ein Parlament?
Der Hauptsitz des Europäischen Parlaments ist in Straßburg. Einen weiteren Tagungsort mit Plenarsaal gibt es in Brüssel, wo die Europäische Kommission ihren Hauptsitz hat. In Luxemburg, wo einst der erste Tagungsort war, ist heute die Verwaltung untergebracht. Es gibt zahlreiche Angebote, das Europäische Parlament an allen drei Orten oder virtuell zu besuchen: www.europarl.europa.eu/visiting/de
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Gewählte Volksvertretungen – so auch das Europäische Parlament und seine Abgeordneten – haben vier wesentliche Aufgaben in einer Demokratie:
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1. Kommission wählen
Die Abgeordneten wählen eine Präsidentin oder einen Präsidenten der Europäischen Kommission (auf Vorschlag des Europäischen Rates). Das läuft so:
- Der Europäische Rat schlägt eine Person für das Amt der Kommissionspräsidentin bzw. des Kommissionspräsidenten vor. In der Regel ist das jemand aus der größten Fraktion des Europäischen Parlaments.
- Eine Mehrheit der Abgeordneten muss diesem Vorschlag zustimmen.
- Die Kommissionspräsidentin bzw. der Kommissionspräsident schlägt daraufhin die weiteren Mitglieder für die EU-Kommission vor. Mit der Zusammensetzung der gesamten Kommission müssen das Parlament und der Europäische Rat einverstanden sein. Das Parlament prüft dafür die zukünftigen Kommissionsmitglieder eingehend. Sie müssen qualifiziert und geeignet für das Amt sein.
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2. Politische Entscheidungen treffen
Das Europäische Parlament trifft Entscheidungen zu unterschiedlichen Themen: z. B. Binnenmarkt, Umwelt, Verkehr, Beschäftigung, soziale Angelegenheiten, Bildung, Gesundheit, Landwirtschaft und Fischerei, Verbraucherschutz, Förderung ärmerer Regionen, Sicherheit, Justiz, Handel oder über die Zusammenarbeit mit Drittstaaten.
So wird sichergestellt, dass in der EU nur Entscheidungen getroffen werden, die von einer Mehrheit des Europäischen Parlaments sowie von den meisten Mitgliedstaaten unterstützt werden.
Wer entscheidet was?
Die EU regelt vieles, aber längst nicht alles, was unser tägliches Leben betrifft. Viele politische Entscheidungen werden nach wie vor in Deutschland getroffen. Immer häufiger geben EU-Regelungen aber den Handlungsspielraum für politische Entscheidungen in Deutschland vor. Die Aufgabenteilung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten fällt dabei unterschiedlich aus.
Europäische Lösungen
Vor allem in Bereichen, in denen die Mitgliedstaaten beschlossen haben, enger zusammenzuarbeiten, ist das Europäische Parlament immer an Entscheidungen beteiligt. Das betrifft insbesondere den gemeinsamen Markt – den Binnenmarkt – und die gemeinsame Währung – den Euro. Deshalb entscheidet das Europäische Parlament über Regeln, die für den Handel, für Lebensmittel, andere Produkte oder Dienstleistungen gelten.
Europäische Ziele und nationale Wege
In anderen Bereichen teilen sich die EU und die Mitgliedstaaten die Zuständigkeit. Die EU macht Vorgaben oder legt Ziele fest, auch hierüber stimmt das Europäische Parlament mit ab. Die Mitgliedstaaten entscheiden aber selbst, wie sie diese Vorgaben und Ziele erreichen wollen. Das gilt insbesondere für den Umweltschutz, die Verkehrs- und Energiepolitik oder die Sozialpolitik.
Nationale Entscheidungen mit europäischer Unterstützung
Schließlich gibt es Bereiche, wie die Kultur- und Bildungspolitik, in denen nach wie vor die Mitgliedstaaten eigenständige Entscheidungen treffen. Hier kann das Europäische Parlament aber veranlassen, dass die EU die Mitgliedstaaten bei bestimmten Aufgaben unterstützt und beispielsweise den Austausch von Studierenden und Beschäftigten oder Programme gegen Jugendarbeitslosigkeit fördert. -
3. Gemeinsamen EU-Haushalt festlegen
Das Europäische Parlament bestimmt mit, wie viel Geld die EU für welche Vorhaben und Projekte ausgibt. Damit hat das Parlament ein sehr wirksames Kontrollinstrument und Möglichkeiten, die EU-Politik zu gestalten.
Zusammen mit dem Ministerrat legt das Parlament einen mehrjährigen Finanzrahmen für Investitionen und Ausgaben fest. Auch dem jährlichen Haushaltsplan, den die Kommission erstellt, müssen Parlament und Ministerrat zustimmen. -
4. Kommission und Verwaltung kontrollieren
Das Europäische Parlament prüft, ob die Kommission und andere Einrichtungen der EU ordnungsgemäß arbeiten und die Beschlüsse von Parlament und Ministerrat befolgen. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments kontrollieren, was in der EU gemacht wird:
- Möchte die Kommission eine EU-Vorschrift ändern oder eine neue erlassen, braucht sie dafür in der Regel die Zustimmung des Europäischen Parlaments. Das Europäische Parlament muss auch internationalen Abkommen oder dem Beitritt eines weiteren Staates zur EU zustimmen.
- Die Abgeordneten überprüfen, ob die Kommission oder andere Einrichtungen der EU und der Mitgliedstaaten die Entscheidungen des Parlaments richtig umsetzen. Dazu können Sie schriftliche oder mündliche Fragen an Mitglieder der Kommission oder des Ministerrats stellen.
- Sind die Abgeordneten der Ansicht, dass in einer Angelegenheit schwere Fehler gemacht oder Regeln der EU verletzt werden, können sie einen Untersuchungsausschuss einsetzen. Dafür reicht die Zustimmung eines Viertels der Abgeordneten. Die Untersuchung kann Einrichtungen der EU oder eines Mitgliedstaats betreffen.
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Was bringt mir die EU?
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Frieden in Gefahr?
Seit über 70 Jahren gibt es zwischen den Mitgliedstaaten keine gewaltsamen Auseinandersetzungen mehr. Meinungsunterschiede zwischen den EU-Staaten werden heute am Verhandlungstisch ausgetragen. Militärische Konflikte außerhalb der EU, wie der Krieg in der Ukraine, stellen die EU jedoch vor große Herausforderungen.
Die Europäische Antwort: Mit der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) kann die EU bei weltpolitischen Angelegenheiten gemeinsam handeln und leistet Entwicklungszusammenarbeit mit Drittländern. Das Ziel ist, den Frieden und die Menschenrechte auch außerhalb der EU zu fördern. -
Freiheit in Grenzen?
Lange Zeit behinderten Grenz- und Passkontrollen, Zölle und andere Beschränkungen den Verkehr von Gütern und Personen zwischen den europäischen Staaten.
Die Europäische Antwort: Durch den europäischen Binnenmarkt und Verkehr ist der Handel zwischen den EU-Staaten sehr viel einfacher geworden. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist das Angebot reichhaltiger und günstiger geworden, denn es werden keine Einfuhrzölle auf spanische Orangen, italienische Espressomaschinen oder französischen Käse mehr erhoben. EU-Bürgerinnen und -Bürger können in weiten Teilen Europas frei reisen und ihren Wohnort wählen. Dadurch ist es viel einfacher geworden, in einem anderen EU-Staat zu studieren oder zu arbeiten.
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Schlecht in Mathe?
Das Umrechnen der verschiedenen nationalen Währungen bereitete nicht nur Urlaubsreisenden, sondern auch Unternehmen lange Kopfzerbrechen.
Die Europäische Antwort: 2002 wurde der Euro eingeführt. Heute gehören 20 EU-Staaten zur Eurozone und haben eine gemeinsame Währung – den Euro. Dadurch gehört das Umrechnen von Währungen bei Reisen und grenzüberschreitendem Handel in der Eurozone der Vergangenheit an – ebenso die Gebühren für den Umtausch von Geld. -
Zu viel Vielfalt von Waren und Dienstleistungen?
Das europäische Waren- und Dienstleistungsangebot ist mit dem Binnenmarkt sehr vielfältig, aber auch etwas unübersichtlich geworden.
Die Europäische Antwort: Der Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern steht ganz weit oben auf der Agenda des Europäischen Parlaments. Die Abschaffung von Roaminggebühren für den Mobilfunk, die Vereinheitlichung von Ladegeräten für digitale Endgeräte oder Nährwertangaben auf Lebensmittelverpackungen innerhalb der EU sind nur einige Beispiele dafür.
Unsere Europawahl-Broschüren
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Meine Stimme für Europa – Die Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024
Diese Broschüre gibt kurz und knapp einen Überblick darüber, was bei der Europawahl gewählt wird, wer wählen darf und wie die Gewählten arbeiten. Als gedruckte Version ist die Publikation in unserem Besuchszentrum erhältlich.
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My vote for Europe – The European Parliament election on 9 June 2024
This brochure gives a brief and concise overview of what will be voted in the European elections, who can vote and how those elected work.
The publication is available as a printed version in our visitor center. -
9. Juni 2024 Europa-Wahl in Berlin
Wie läuft die Wahl ab? Wer wird gewählt? Und wer darf wählen? In diesem Heft zur Europawahl gibt es Infos in Leichter Sprache. Das gedrukte Heft gibt es in unserem Besuchszentrum.