Europawahl 2024

Illustration: 5 Flaggen in verschiedenen Farben, die vorderste zeigt die Flagge der Europäischen Union. Textkasten: "MEINE STIMME FÜR EUROPA Die Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024"

Am kommenden Sonntag wird das Europäische Parlament zum 10. Mal von den Bürger:innen gewählt. Wahltermin in Deutschland ist der 9. Juni. Entscheiden Sie mit, wer in den nächsten fünf Jahren Politik in der Europäischen Union gestaltet. Bestimmen Sie mit, wie das Europa von morgen aussieht.
Wie das geht, wer das Europäische Parlament wählen kann, um was es geht und warum Ihre Stimme wichtig ist, erfahren Sie im Folgenden.

Die Europawahl: Über was im Juni abgestimmt wird

Das Europäische Parlament

Das Europäische Parlament ist die Volksvertretung in der Europäischen Union. Die Bürger:innen aller Mitgliedstaaten wählen alle fünf Jahre die Abgeordneten für das Europäische Parlament.
Die Abgeordneten treffen wichtige Entscheidungen für alle Mitgliedstaaten, die unseren Alltag, unser Leben in Berlin, in Deutschland und in den anderen EU-Staaten bestimmen.
Viele Fragen, zum Beispiel der Wirtschafts- und Währungspolitik, des Verbraucher- und Datenschutzes, der Digitalisierung oder des Klima- und Umweltschutzes werden inzwischen in der Europäischen Union geregelt. Gemeinsam können die EU-Staaten oft wirkungsvollere Lösungen erreichen als jede:r für sich.

Demokratische Wahlen in Europa

Demokratie ist ein wichtiger Grundsatz der EU, dem sich alle 27 Mitgliedstaaten verpflichtet haben. Deshalb gelten auch für die Wahlen zum Europäischen Parlament in allen EU-Staaten bestimmte demokratische Grundsätze:
Regelmäßig – Alle fünf Jahre wird das Europäische Parlament gewählt.
Allgemein – Alle wahlberechtigten Bürger:innen der EU dürfen abstimmen.
Unmittelbar – Die Wahlberechtigten wählen direkt eine politische Partei bzw. Vereinigung, die kandidiert.
Frei –Die Wahlentscheidung ist frei und erfolgt ohne Zwang.
Geheim – Gewählt wird in einer Wahlkabine, niemand soll sehen oder zurückverfolgen können, wen Sie gewählt haben. Ob Sie mit anderen darüber sprechen, ist alleine Ihre Entscheidung.

Andere Länder, andere Wahlen und doch ein Europäisches Parlament

Die 27 Mitgliedstaaten der EU werden im Juni 2024 die insgesamt 720 Abgeordneten für das Europäische Parlament wählen. Die Anzahl der Abgeordneten ist je nach Größe der Bevölkerung des Mitgliedstaates unterschiedlich und wurde vorab festgelegt.
Deutschland hat als bevölkerungsreichstes Land der EU die meisten – 96 – Sitze.
Die EU bestimmt, in welchem Zeitraum die Wahlen stattfinden müssen. Wie und an welchem Tag genau gewählt wird, legen die Mitgliedstaaten selbst fest. So können die Staaten an ihren Gewohnheiten und Traditionen festhalten und kommen trotzdem zu einem gemeinsamen Ergebnis: einem Parlament mit 720 Abgeordneten (ab 2024).

Infografik Europakarte: Anzahl der zu wählenden Abgeordneten je Mitgliedstaat für das Europäisches Parlament 2024, Insgesamt 720 Abgeordnete Deutschland 96, Frankreich 81, Italien 76, Spanien 61, Polen 53, Rumänien 33, Niederlande 31, Belgien 22, Griechenland 21, Portugal 21, Tschechien 21, Ungarn 21, Schweden 21, Österreich 20, Bulgarien 17, Dänemark 15, Finnland 15, Slowakei 15, Irland 14, Kroatien 12, Litauen 11, Lettland 9, Slowenien 9, Estland 7, Luxemburg 6, Malta 6, Zypern 6.

Wahlberechtigte

EU: rund 350 Millionen Wahlberechtigte
Deutschland: bis zu 64,9 Millionen Wahlberechtigte
Berlin: 2,74 Millionen Wahlberechtigte,
davon 2,49 Millionen deutsche Staatsbürger:innen, 250.000 Staatsbürger:innen eines anderen EU-Staates, 37.000 Menschen dürfen zum ersten Mal wählen.

Wählen: So geht es

Wer wählen darf

In Deutschland haben Sie das Recht, bei den Wahlen zum Europäischen Parlament abzustimmen, wenn Sie:
  • die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Staates haben und
  • am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und
  • in das Wählerverzeichnis an Ihrem Wohnort eingetragen sind und
  • in Deutschland leben und seit mindestens 3 Monaten Ihren Wohnsitz in der EU haben (Ausnahme: deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger dürfen auch wählen, wenn Sie in einem Land außerhalb der EU leben).

Alle, die in Deutschland wählen dürfen und am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, können hier auch für das Europäische Parlament kandidieren.

NEU: Wählen ab 16!

Zum ersten Mal dürfen EU-Bürger:innen , die erst 16 oder 17 Jahre alt sind, in Deutschland auch abstimmen. Der Bundestag hat 2022 beschlossen, das aktive Wahlalter für die Europawahl von 18 auf 16 Jahre zu senken. Die Gründe waren unter anderem, dass viele im Europäischen Parlament diskutierte Themen insbesondere auch jüngere Menschen betreffen (z. B. Klimaschutz, Generationengerechtigkeit) und dass sich die Altersverteilung in den letzten 50 Jahren aufgrund des demografischen Wandels zu Lasten der Jüngeren verschoben hat.

Wählen – wann, wie und wo?

Einige Wochen vor der Wahl – spätestens bis zum 19. Mai 2024 – bekommen Sie einen Brief mit der Wahlbenachrichtigung zugeschickt. Auf der Wahlbenachrichtigung stehen der Wahltermin sowie die Adresse und Öffnungszeit Ihres Wahllokals. Die Wahlbenachrichtigung enthält auch Informationen, wie Sie schon vor dem 9. Juni per Briefwahl abstimmen können.
Zur Wahl müssen Sie Ihren Personalausweis, Reisepass oder einen anderen amtlichen Ausweis mit Lichtbild mitbringen.

Sind Sie als wahlberechtigt registriert?

Insbesondere Bürger:innen aus anderen EU-Staaten, die in Deutschland leben, sollten bald prüfen, ob sie an ihrem Wohnort in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Bis zum 19. Mai 2024 können Sie die Aufnahme ins Wählerverzeichnis beantragen (dabei müssen Sie erklären, dass Sie nicht in einem anderen Mitgliedstaat der EU wählen). Wie das geht, erfahren Sie bei Ihrem Bezirkswahlamt oder online hier:
www.berlin.de/wahlen/wahlen/europawahl-2024/unionsbuerger/artikel.1338864.php

Die Wahlbeteiligung

Bei der letzten Europawahl 2019 ist die Wahlbeteiligung seit langem erstmals wieder etwas gestiegen. Zuvor war die Beteiligung von Wahl zu Wahl zurückgegangen, obwohl das Europäische Parlament seit 1979 stetig mehr Entscheidungs- und Mitspracherechte erhalten hat.

^Infografik Verlaufskurve: Beteiligung bei den Wahlen zum Europäischen Parlament 1979 – 2019 in Deutschland und der Europäische Union Die Kurve startet 1979 bei 61,9% (EU) und 65,7% (Deutschland), hat ihren Tiefpunkt 2009 bei 43% (EU) und 43,3 (Deutschland). Seitdem geht es wieder aufwärts, die Werte lagen 2019 bei 50,7% (EU) und 61,4% (Deutschland).

So stimmen Sie ab

Bei der Wahl zum Europäischen Parlament hat jede:r Wähler:in in Deutschland eine Stimme. Mit Ihrer Stimme wählen Sie den Listenvorschlag einer politischen Vereinigung oder Partei. In einer Liste stehen die Personen, die für die politische Vereinigung bzw. Partei kandidieren. Kandidierende, die Sie direkt wählen können, gibt es bei den Wahlen zum Europäischen Parlament in Deutschland nicht.

Wer Mitglied des Europäischen Parlaments wird

Die Anzahl der Stimmen, die eine Partei oder Vereinigung bekommt, entscheidet darüber, wie viele Sitze ihr im Europäischen Parlament zustehen. Gewinnt eine Partei zum Beispiel fünf Sitze, werden die Personen auf den Listenplätzen 1–5 Abgeordnete des Europäischen Parlaments.

Ohne Hürde ins Europäische Parlament

Im Unterschied zu den Bundestags- oder Landtagswahlen gibt es für die Wahl zum Europäischen Parlament in Deutschland seit 2014 keine Sperrklausel mehr. Das heißt: Eine Partei benötigt nur so viele Stimmen, wie für einen Sitz notwendig sind, um ins Parlament einzuziehen. Deshalb sind seit den letzten Wahlen, 2014 und 2019, deutlich mehr und auch sehr kleine Parteien aus Deutschland im Europäischen Parlament vertreten.

Nationale Parteien und doch europäische Wahlen

Bei den Europawahlen treten bislang Parteien bzw. politische Vereinigungen mit Listen aus den einzelnen Mitgliedstaaten an. Länderübergreifende Listen, die in der ganzen EU zur Wahl stehen, gibt es nicht. Es gibt aber europäische Parteien, in denen sich politisch nahestehende Parteien bzw. Vereinigungen aus den einzelnen EU-Staaten zusammengeschlossen haben. Diese Parteien werben meistens mit gemeinsamen Programmen und arbeiten im Parlament in länderübergreifenden Fraktionen zusammen.

Infografik Balkendiagramm: Wahlergebnisse der Europawahl in Deutschland 2014 und 2019 in Prozent CDU: 22,6 im Jahr 2019; 30 im Jahr 2014 SPD: 15,8 im Jahr 2019; 27,3 im Jahr 2014 Grüne: 20,5 im Jahr 2019; 10,7 im Jahr 2014 Die Linke: 5,5 im Jahr 2019; 7,4 im Jahr 2014 AfD: 11 im Jahr 2019; 7,1 im Jahr 2014 CSU: 6,3 im Jahr 2019; 5,3 im Jahr 2014 FDP: 5,4 im Jahr 2019; 3,4 im Jahr 2014 Freie Wähler: 2,2 im Jahr 2019; 1,5 im Jahr 2014 Piraten: 0,7 im Jahr 2019; 1,4 im Jahr 2014 Tierschutzpartei: 1,4 im Jahr 2019; 1,2 im Jahr 2014 ÖDP: 1 im Jahr 2019; 0,6 im Jahr 2014 Die Partei: 2,4 im Jahr 2019, 0,6 im Jahr 2014 Volt: 0,7 im Jahr 2019 Sonstige: 4,5 im Jahr 2019; 3,5 im Jahr 2014
Infografik Balkendiagramm: Wahlergebnisse der Europawahl in Berlin 2014 und 2019 in Prozent CDU: 15,2 im Jahr 2019; 20 im Jahr 2014 SPD: 14 im Jahr 2019; 24 im Jahr 2014 Grüne: 27,8 im Jahr 2019; 19,1 im Jahr 2014 Die Linke: 11,9 im Jahr 2019; 16,2 im Jahr 2014 AfD: 9,9 im Jahr 2019; 7,9 im Jahr 2014 FDP: 4,7 im Jahr 2019; 2,8 im Jahr 2014 Freie Wähler: 0,5 im Jahr 2019; 0,3 im Jahr 2014 Piraten: 0,8 im Jahr 2019; 3,2 im Jahr 2014 Tierschutzpartei: 2 im Jahr 2019; 1,6 im Jahr 2014 ÖDP: 0,6 im Jahr 2019; 0,3 im Jahr 2014 Die Partei: 4,8 im Jahr 2019, 1,6 im Jahr 2014 Volt: 1,7 im Jahr 2019 Sonstige: 6,6 im Jahr 2019; 3 im Jahr 2014

Gewählt: Die Abgeordneten

Aufgaben der Gewählten

Die gewählten Abgeordneten werden als Mitglieder des Europäischen Parlaments bezeichnet – kurz MdEP. Die wichtigste Aufgabe der MdEP ist, die Interessen der Bürger:innen in der EU gegenüber der Kommission, dem Ministerrat und dem Europäischen Rat zu vertreten.
Der Arbeitsalltag: viel diskutieren, sehr viel lesen und noch mehr reisen
In Straßburg, am Hauptsitz des Europäischen Parlaments, verbringen MdEP nur einen Teil ihrer Arbeitszeit, eine Woche im Monat.
In Brüssel finden in der Regel die monatlichen Fraktions- und Ausschusssitzungen statt.
In andere Länder, auch außerhalb der EU, reisen die MdEP, um sich auszutauschen und Kontakte zu pflegen.
Zuhause sollen die Abgeordneten den Kontakt zu ihren Wähler:innen pflegen und sich in ihrer Partei einbringen – dafür bleibt oftmals nur am Wochenende Zeit.
Um sich auf diese Aufgaben vorzubereiten, muss ein MdEP viel lesen. Die Anträge und Berichte zu einem Gesetzgebungsvorhaben umfassen oft mehrere hundert Seiten. Dazwischen führen sie viele Gespräche mit Mitarbeitenden, anderen Abgeordneten, Journalist:innen sowie Expert:innen.

Sie möchten Ihren MdEP bei der Arbeit zusehen?

Alle Plenarsitzungen sind öffentlich. Im Livestream können Sie die Debatten verfolgen:https://www.europarl.europa.eu/plenary/de/home.html.

Plenum – Fraktionen – Ausschüsse

Ihre Arbeit erledigen die MdEP in unterschiedlichen Gremien. In den etwa 40 Sitzungswochen im Jahr – in Straßburg und Brüssel – stehen Plenar-, Ausschuss- und Fraktionssitzungen auf dem Programm.
Die Plenarsitzung
Jeden Monat – außer im August – treffen sich alle Abgeordneten für vier Tage zu Plenarsitzungen. Hier diskutieren sie Probleme in der Gesellschaft, in der EU und in der Welt sowie mögliche Lösungen dafür. Die Abgeordneten stimmen hier über Vorschläge der Kommission oder Kompromisse mit dem Ministerrat ab. Sie können außerdem durch einen Beschluss die Kommission auffordern, einen Lösungsvorschlag für ein bestimmtes Problem zu erarbeiten.
Arbeitsteilung
Da so viele Abgeordnete nicht alle auf einmal miteinander sprechen und alles zugleich tun können, teilen sie sich die Arbeit auf. In den Fraktionen und in den Ausschüssen bereiten sie vor, was in den Plenarsitzungen abgestimmt wird.

Drei Orte für ein Parlament?

Der Hauptsitz des Europäischen Parlaments ist in Straßburg. Einen weiteren Tagungsort mit Plenarsaal gibt es in Brüssel, wo die Europäische Kommission ihren Hauptsitz hat. In Luxemburg, wo einst der erste Tagungsort war, ist heute die Verwaltung untergebracht. Es gibt zahlreiche Angebote, das Europäische Parlament an allen drei Orten oder virtuell zu besuchen: www.europarl.europa.eu/visiting/de

Die Fraktionen
In den Fraktionen haben sich nahestehende Parteien aus den verschiedenen EU-Staaten zusammengeschlossen. In ihrer Fraktion können sich die Abgeordneten über aktuelle Probleme und Lösungsideen austauschen. Hier einigen sie sich auf gemeinsame politische Ziele, die sie als Fraktion im Europäischen Parlament vertreten. Die MdEP entscheiden selbst, ob sie sich einer Fraktion oder welcher Fraktion sie sich anschließen. Anders als im Deutschen Bundestag stimmen die Abgeordneten einer Fraktion im Europäischen Parlament nicht alle gleich ab. Das macht den Ausgang von Abstimmungen spannend.

Infografik Sitzverteilung: Die sieben Fraktionen des Europäischen Parlaments 2019 – 2024 Die sieben Fraktionen des Europäischen Parlaments 2019 – 2024 Vereinte Europ. Linke/Nordische Grüne Linke: 38 Fraktion der Progressiven Allianzder Sozialdemokraten: 144 Grüne/Freie Europäische Allianz: 71 Renew Europe: 102 Fraktion der Europäischen Volkspartei: 176 Europäische Konservative und Reformisten: 64 Identität und Demokratie: 64 Fraktionslos: 46 Insgesamt: 705

Ausschüsse
In den Ausschüssen treffen sich die Abgeordneten als Fachleute zu bestimmten Themenbereichen. Jede Fraktion benennt ihre Mitglieder für einen Ausschuss selbst. Wie viele Mitglieder eine Fraktion in einem Ausschuss hat, hängt von ihrer Stärke im Parlament ab. In den Ausschüssen werden Entscheidungen des Parlaments vorbereitet. Hier werden Vorschläge von Kommission und Ministerrat geprüft und Änderungen daran beraten. Anschließend stimmen alle Abgeordneten darüber im Plenum ab.
www.europarl.europa.eu/cmsdata/239496/About-committees-booklet-DE.pdf#page=3

Jeder Ausschuss ist für ein Themengebiet zuständig:
Auswärtige Angelegenheiten • Entwicklung • Internationaler Handel • Haushalt • Haushaltskontrolle • Wirtschaft und Währung • Beschäftigung und soziale Angelegenheiten • Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit • Industrie, Forschung und Energie • Binnenmarkt und Verbraucherschutz • Verkehr und Tourismus • Regionale Entwicklung • Landwirtschaft und ländliche Entwicklung • Fischerei • Kultur und Bildung • Recht •Bürgerliche Freiheiten und Inneres • Konstitutionelle Fragen • Rechte der Frauen und Gleichstellung der Geschlechter • Petitionen.

Gewählte Volksvertretungen – so auch das Europäische Parlament und seine Abgeordneten – haben vier wesentliche Aufgaben in einer Demokratie:

  • 1. Kommission wählen
    Die Abgeordneten wählen eine Präsidentin oder einen Präsidenten der Europäischen Kommission (auf Vorschlag des Europäischen Rates). Das läuft so:
    • Der Europäische Rat schlägt eine Person für das Amt der Kommissionspräsidentin bzw. des Kommissionspräsidenten vor. In der Regel ist das jemand aus der größten Fraktion des Europäischen Parlaments.
    • Eine Mehrheit der Abgeordneten muss diesem Vorschlag zustimmen.
    • Die Kommissionspräsidentin bzw. der Kommissionspräsident schlägt daraufhin die weiteren Mitglieder für die EU-Kommission vor. Mit der Zusammensetzung der gesamten Kommission müssen das Parlament und der Europäische Rat einverstanden sein. Das Parlament prüft dafür die zukünftigen Kommissionsmitglieder eingehend. Sie müssen qualifiziert und geeignet für das Amt sein.
  • 2. Politische Entscheidungen treffen

    Das Europäische Parlament trifft Entscheidungen zu unterschiedlichen Themen: z. B. Binnenmarkt, Umwelt, Verkehr, Beschäftigung, soziale Angelegenheiten, Bildung, Gesundheit, Landwirtschaft und Fischerei, Verbraucherschutz, Förderung ärmerer Regionen, Sicherheit, Justiz, Handel oder über die Zusammenarbeit mit Drittstaaten.
    So wird sichergestellt, dass in der EU nur Entscheidungen getroffen werden, die von einer Mehrheit des Europäischen Parlaments sowie von den meisten Mitgliedstaaten unterstützt werden.
    Wer entscheidet was?
    Die EU regelt vieles, aber längst nicht alles, was unser tägliches Leben betrifft. Viele politische Entscheidungen werden nach wie vor in Deutschland getroffen. Immer häufiger geben EU-Regelungen aber den Handlungsspielraum für politische Entscheidungen in Deutschland vor. Die Aufgabenteilung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten fällt dabei unterschiedlich aus.
    Europäische Lösungen
    Vor allem in Bereichen, in denen die Mitgliedstaaten beschlossen haben, enger zusammenzuarbeiten, ist das Europäische Parlament immer an Entscheidungen beteiligt. Das betrifft insbesondere den gemeinsamen Markt – den Binnenmarkt – und die gemeinsame Währung – den Euro. Deshalb entscheidet das Europäische Parlament über Regeln, die für den Handel, für Lebensmittel, andere Produkte oder Dienstleistungen gelten.
    Europäische Ziele und nationale Wege
    In anderen Bereichen teilen sich die EU und die Mitgliedstaaten die Zuständigkeit. Die EU macht Vorgaben oder legt Ziele fest, auch hierüber stimmt das Europäische Parlament mit ab. Die Mitgliedstaaten entscheiden aber selbst, wie sie diese Vorgaben und Ziele erreichen wollen. Das gilt insbesondere für den Umweltschutz, die Verkehrs- und Energiepolitik oder die Sozialpolitik.
    Nationale Entscheidungen mit europäischer Unterstützung
    Schließlich gibt es Bereiche, wie die Kultur- und Bildungspolitik, in denen nach wie vor die Mitgliedstaaten eigenständige Entscheidungen treffen. Hier kann das Europäische Parlament aber veranlassen, dass die EU die Mitgliedstaaten bei bestimmten Aufgaben unterstützt und beispielsweise den Austausch von Studierenden und Beschäftigten oder Programme gegen Jugendarbeitslosigkeit fördert.

  • 3. Gemeinsamen EU-Haushalt festlegen

    Das Europäische Parlament bestimmt mit, wie viel Geld die EU für welche Vorhaben und Projekte ausgibt. Damit hat das Parlament ein sehr wirksames Kontrollinstrument und Möglichkeiten, die EU-Politik zu gestalten.
    Zusammen mit dem Ministerrat legt das Parlament einen mehrjährigen Finanzrahmen für Investitionen und Ausgaben fest. Auch dem jährlichen Haushaltsplan, den die Kommission erstellt, müssen Parlament und Ministerrat zustimmen.

  • 4. Kommission und Verwaltung kontrollieren
    Das Europäische Parlament prüft, ob die Kommission und andere Einrichtungen der EU ordnungsgemäß arbeiten und die Beschlüsse von Parlament und Ministerrat befolgen. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments kontrollieren, was in der EU gemacht wird:
    • Möchte die Kommission eine EU-Vorschrift ändern oder eine neue erlassen, braucht sie dafür in der Regel die Zustimmung des Europäischen Parlaments. Das Europäische Parlament muss auch internationalen Abkommen oder dem Beitritt eines weiteren Staates zur EU zustimmen.
    • Die Abgeordneten überprüfen, ob die Kommission oder andere Einrichtungen der EU und der Mitgliedstaaten die Entscheidungen des Parlaments richtig umsetzen. Dazu können Sie schriftliche oder mündliche Fragen an Mitglieder der Kommission oder des Ministerrats stellen.
    • Sind die Abgeordneten der Ansicht, dass in einer Angelegenheit schwere Fehler gemacht oder Regeln der EU verletzt werden, können sie einen Untersuchungsausschuss einsetzen. Dafür reicht die Zustimmung eines Viertels der Abgeordneten. Die Untersuchung kann Einrichtungen der EU oder eines Mitgliedstaats betreffen.

Neue Regelungen beschließen
Neue Gesetze – Richtlinien oder Verordnungen – für die EU können nur gemeinsam vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union (Ministerrat) beschlossen werden.
Die Europäische Kommission schlägt die Gesetze vor. Parlament und Ministerrat können dann dem Vorschlag zustimmen, Änderungen daran verlangen oder diesen ablehnen.

Neben dem Europäischen Parlament kennzeichnen folgende zentrale Beschlussfassungsorgane die EU-Verwaltung:

  • Die Europäische Kommission
    Die Europäische Kommission ist so etwas wie die Regierung der EU. Sie bestimmt die Ausrichtung der EU-Politik und macht Vorschläge für neue Gesetze (Initiativrecht). Sie setzt Beschlüsse des Europäischen Parlaments und des Ministerrats um und wacht darüber, dass sich die Mitgliedstaaten an die Regeln und Verträge der EU halten. Jedes Kommissionsmitglied ist für einen bestimmten Fachbereich zuständig. Der Hauptsitz der Kommission ist in Brüssel.
  • Der Europäische Rat
    Im Europäischen Rat treffen sich die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der EU, um die großen Ziele der EU festzulegen. Sie geben die Ausrichtung der europäischen Außen- und Sicherheitspolitik vor und sind für Änderungen der EU-Verträge zuständig.
  • Rat der Europäischen Union (Ministerrat)
    Im Ministerrat sind die jeweils zuständigen Fachministerinnen und -minister aus allen Mitgliedstaaten vertreten. Den Vorsitz übernimmt alle sechs Monate ein anderer Mitgliedstaat. Für einen Beschluss des Ministerrats ist in der Regel eine »doppelte Mehrheit« erforderlich: die Mehrheit der 27 Mitgliedstaaten muss zustimmen und diese Staaten müssen zugleich eine Mehrheit der EU-Bevölkerung (65 %) vertreten.
    In manchen Entscheidungen (z. B. Steuerangelegenheiten) ist Einstimmigkeit im Ministerrat notwendig.

Die Arbeit der EU-Verwaltung wird unter anderem durch den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) ergänzt. Der EuGH entscheidet, wenn es über die Auslegung der geltenden Gesetze in der EU zum Streit kommt.

Infografik: veranschaulicht die Abläufe und Entscheidungen zwischen der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen union (Ministerat) und dem Europäischen Rat sowie den Wahlberechtigten und den nationalen Regierungen.

Was bringt mir die EU?

  • Frieden in Gefahr?

    Seit über 70 Jahren gibt es zwischen den Mitgliedstaaten keine gewaltsamen Auseinandersetzungen mehr. Meinungsunterschiede zwischen den EU-Staaten werden heute am Verhandlungstisch ausgetragen. Militärische Konflikte außerhalb der EU, wie der Krieg in der Ukraine, stellen die EU jedoch vor große Herausforderungen.
    Die Europäische Antwort: Mit der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) kann die EU bei weltpolitischen Angelegenheiten gemeinsam handeln und leistet Entwicklungszusammenarbeit mit Drittländern. Das Ziel ist, den Frieden und die Menschenrechte auch außerhalb der EU zu fördern.

  • Freiheit in Grenzen?

    Lange Zeit behinderten Grenz- und Passkontrollen, Zölle und andere Beschränkungen den Verkehr von Gütern und Personen zwischen den europäischen Staaten.

    Die Europäische Antwort: Durch den europäischen Binnenmarkt und Verkehr ist der Handel zwischen den EU-Staaten sehr viel einfacher geworden. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist das Angebot reichhaltiger und günstiger geworden, denn es werden keine Einfuhrzölle auf spanische Orangen, italienische Espressomaschinen oder französischen Käse mehr erhoben. EU-Bürgerinnen und -Bürger können in weiten Teilen Europas frei reisen und ihren Wohnort wählen. Dadurch ist es viel einfacher geworden, in einem anderen EU-Staat zu studieren oder zu arbeiten.

  • Schlecht in Mathe?

    Das Umrechnen der verschiedenen nationalen Währungen bereitete nicht nur Urlaubsreisenden, sondern auch Unternehmen lange Kopfzerbrechen.
    Die Europäische Antwort: 2002 wurde der Euro eingeführt. Heute gehören 20 EU-Staaten zur Eurozone und haben eine gemeinsame Währung – den Euro. Dadurch gehört das Umrechnen von Währungen bei Reisen und grenzüberschreitendem Handel in der Eurozone der Vergangenheit an – ebenso die Gebühren für den Umtausch von Geld.

  • Zu viel Vielfalt von Waren und Dienstleistungen?

    Das europäische Waren- und Dienstleistungsangebot ist mit dem Binnenmarkt sehr vielfältig, aber auch etwas unübersichtlich geworden.
    Die Europäische Antwort: Der Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern steht ganz weit oben auf der Agenda des Europäischen Parlaments. Die Abschaffung von Roaminggebühren für den Mobilfunk, die Vereinheitlichung von Ladegeräten für digitale Endgeräte oder Nährwertangaben auf Lebensmittelverpackungen innerhalb der EU sind nur einige Beispiele dafür.

Wahl-O-Mat zum Aufkleben im Besuchszentrum der Berliner Landeszentrale für politische Bildung

Der Wahl-O-Mat zum Aufkleben im Besuchszentrum der Berliner Landeszentrale für politische Bildung

Mitbestimmen: Sie haben die Wahl

Gut informiert wählen

Sie wissen noch nicht, wen Sie wählen wollen? Damit sind Sie nicht allein: Viele Wahlberechtigte entscheiden sich erst wenige Wochen, Tage oder Stunden vor der Wahl, wem sie ihre Stimme geben. Sie machen ihre Entscheidung davon abhängig, mit welchen Themen und Lösungsangeboten die Parteien für sich werben. Eine wichtige Rolle spielt auch, ob sie den Kandidatinnen und Kandidaten zutrauen, wichtige Zukunftsfragen zu beantworten.

Informationsangebote zur Wahl

Es gibt viele Möglichkeiten, sich über die Wahl und die kandidierenden Parteien zu informieren:
  • Nutzen Sie unterschiedliche Medien Tageszeitungen, Radio- und Fernsehsender sowie Online-Portale berichten über den Wahlkampf.
  • Informieren Sie sich direkt bei den Kandidierenden: Die Parteien werben mit Online-Angeboten, Infoständen, Veranstaltungen und in sozialen Medien für ihre Standpunkte.
  • Holen Sie sich direkte Informationen beim Europäischen Parlament: https://elections.europa.eu/de
  • Nutzen Sie den Wahl-O-Mat, hier können Sie die eigenen Positionen zu wichtigen europäischen Themen mit denen der Parteien vergleichen und zugleich erfahren, wer alles kandidiert: www.wahl-o-mat.de
    Ein Wahl-O-Mat zum Aufkleben ist im Besuchszentrum der Berliner Landeszentrale für politische Bildung sowie am neuen Standort Ostkreuz in der Revaler Straße 29 verfügbar (Angebot für Gruppen geeignet).
  • Besuchen Sie die Bundeszentrale für politische Bildung vor Ort oder virtuell. Hier finden Sie weitere Informationen zur Europäischen Union und zur Europawahl. www.bpb.de
  • Schauen Sie auf der Seite der Senatskanzlei Berlin zur Europawahl vorbei. Hier gibt es unter anderem einen Europakalender über Berliner Events zur Europawahl: www.berlin.de/europawahl
  • Wie genau wird gewählt? Zum Ablauf der Wahl finden Sie Informationen auf der Internetseite des Landeswahlleiters für Berlin: https://www.berlin.de/wahlen/wahlen/europawahl-2024

Europäische Union zum Kennenlernen

Europa zum Mitmachen

Unsere Europawahl-Broschüren

  • Meine Stimme für Europa – Die Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024

    Diese Broschüre gibt kurz und knapp einen Überblick darüber, was bei der Europawahl gewählt wird, wer wählen darf und wie die Gewählten arbeiten. Als gedruckte Version ist die Publikation in unserem Besuchszentrum erhältlich.

    PDF-Dokument (2.0 MB)

  • My vote for Europe – The European Parliament election on 9 June 2024

    This brochure gives a brief and concise overview of what will be voted in the European elections, who can vote and how those elected work.
    The publication is available as a printed version in our visitor center.

    PDF-Dokument (1.8 MB)

  • 9. Juni 2024 Europa-Wahl in Berlin

    Wie läuft die Wahl ab? Wer wird gewählt? Und wer darf wählen? In diesem Heft zur Europawahl gibt es Infos in Leichter Sprache. Das gedrukte Heft gibt es in unserem Besuchszentrum.

    PDF-Dokument (2.1 MB)