Die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen waren im jungen Kaiserreich zunächst nicht einheitlich geregelt. Mit der Verkündung des Bürgerlichen Gesetzbuchs am 18. August 1896 im Berliner Reichstag wurde dem rechtlichen Flickenteppich ein Ende bereitet.
https://www.swr.de/swr2/leben-und-gesellschaft/1881896-das-buergerliche-gesetzbuch-wird-verkuendet-100.html