Der Förderbereich 1A des Jugend Demokratiefonds Berlin geht in die nächste Runde. Bis zum 10. Januar 2024 können freie Träger der Jugendarbeit oder freie Initiativen bis zu 20.000€ für ihre zeitlich befristeten Projekte beantragen. Die Projekte sollten sich insbesondere an folgenden Themen orientieren:
- Erweiterung von Beteiligungskontexten (-horizonten)
- Förderung von ehrenamtlichem Engagement
- Entwicklung neuer Beteiligungsformate (ePartizipation)
- Förderung von Vielfalt und Toleranz
- Politisch-historische Bildung.
Die Anträge können über folgende Personen gestellt werden:
- selbst organisierte bzw. freie Initiativen von Jugendlichen
- Freie Träger der Jugendarbeit, meist eingetragene Vereine (e.V.)
- Jugendverbände, Jugendgruppen
- Schulen in Kooperation mit freien Trägern der Jugendarbeit für unterrichtsunabhängige Projekte, wenn deutlich ist, dass Jugendliche selbst über Inhalt und Verlauf des Projektes entscheiden. Lehrer/innen und sozialpädagogische Fachkräfte an Schulen sind zur Unterstützung und Beratung eingeladen.
Nach dem Ende der Antragsfrist wird in einem zweistufigen Verfahren über die Förderung der Projekte entschieden. Zuerst begutachtet eine Förderjury alle Anträge und empfiehlt Projekte zur Förderung. Daran anschließend trifft die Steuerungsgruppe des Jugend-Demokratiefonds Berlin final die Förderentscheidungen.
Mehr Informationen über die Antragstellung und das Online-Formular sind hier zu finden.