Um den Zugang zu den Gerichten für Menschen mit Behinderungen zu verbessern, bietet die Senatsjustizverwaltung künftig eine Sprechstunde für gehörlose Menschen an. Hier können sie ihre rechtlichen Anliegen vorbringen und allgemeine Auskünfte zu gerichtlichen Verfahren erhalten. In der Sprechstunde ist ein Gespräch in Deutscher Gebärdensprache möglich. Die Sprechstunde findet erstmalig statt am Donnerstag, den 16. März 2023, von 10 bis 11 Uhr, im Sozialgericht Berlin, Invalidenstr. 52, 10557 Berlin. Gesprächswünsche werden vorab per E-Mail an das E-Mail-Postfach gebaerdensprechstunde@senjustva.berlin.de entgegengenommen.
Während des Termins kann das Anliegen der Rechtspflegerin oder dem Rechtspfleger in Deutscher Gebärdensprache vorgetragen werden. Die Gebärdensprachdolmetscherin oder der Gebärdensprachdolmetscher übersetzt dieses dabei in die deutsche Lautsprache und teilt die Antworten beziehungsweise Auskünfte den gehörlosen Menschen umgekehrt in Deutsche Gebärdensprache mit. Erforderlichenfalls nimmt die Rechtspflegerin oder der Rechtspfleger einen Antrag oder eine Erklärung schriftlich auf. Falls nötig, erfolgt eine Weiterleitung an das örtlich zuständige Gericht. Die Justizverwaltung weist darauf hin, dass in der Gebärdensprechstunde keine Rechtsberatung erfolgen könne, da diese den rechtsberatenden Berufen vorbehalten sei. Sofern eine Antidiskriminierungsberatung gewünscht werde, könne die Ombudsstelle der Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung in Anspruch genommen werden.