Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa fördert auch in diesem Jahr wieder Europaprojekte mit eindeutigen Berlinbezügen. Die Mittel werden als Zuwendung vergeben. Aufgrund der parlamentarischen Nachverhandlungen des Berliner Landeshaushalts erfolgt die Förderung in diesem Jahr in zwei Schritten mit jeweils eigenem Stichtag für die Antragsstellung:
- Projektanträge für den Zeitraum März bis Juni 2022 müssen spätestens bis zum 15.03.2022 eingereicht werden.
- Projektanträge für den Zeitraum Juli – Dezember 2022 müssen spätestens zum 30.04.2022 vorliegen.
Die Förderungen im 2. Halbjahr 2022 erfolgen vorbehaltlich des Beschlusses vom Berliner Abgeordnetenhaus zum Haushalt 2022/23.
Die beantragte Fördersumme kann zwischen 1.000 € bis max. 5.000 € liegen. Ein Eigenanteil ist einzubringen.
Zu beachten sind die allgemeinen Förderbedingungen sowie die thematischen Schwerpunkte 2022 in den Ausschreibungstexten, die unter diesem Link. zu finden sind.
Weiterhin läuft derzeit ein Projektaufruf für Projekte im Rahmen der Oder-Partnerschaft. Diese Informationen hierzu liefert dieser Link.