Hass im Netz ist nichts Neues, er hat aber in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Und nicht zuletzt der Mord an dem CDU-Politiker Walter Lübcke im Sommer 2019 scheint im Sicherheitsapparat ein Umdenken ausgelöst zu haben, so dass entsprechende Straftaten inzwischen häufiger und intensiver verfolgt werden. Zudem wurden die gesetzlichen Grundlagen hierfür durch ein Gesetzespaket gegen Hasskriminalität verschärft.
Für seinen Film hat der Filmemacher Klaus Scherer ein Jahr lang Ermittlerinnen und Ermittler in Rheinland-Pfalz, Sachsen und Niedersachsen begleitet, die versuchen, rechtlich gegen Hass im Netz vorzugehen. Zum Beispiel gegen Hetz-Posts mit strafbarem Inhalt, die etwa nach Netz-Recherchen des Bundeskriminalamtes zu Verfahren führen oder im Zuge des neuen Gesetzes gegen Hass im Netz von Medien an die Strafverfolgern weitergegeben werden müssen, sobald sie den Redaktionen auf ihren Online-Seiten aufgefallen sind.
In dem Film kommen sowohl die Ermittler:innen zu Wort als auch Politiker:innen, die oft zur Zielscheibe von Hass im Netz werden. Auch die Perspektive derjenigen, die Hetz-Posts schreiben, wird einbezogen. Dabei wird vor allem eines deutlich: Die Strafverfolgung ist nicht ganz einfach, die Grenzen zwischen Erlaubtem und Verbotenem sind fließend. Dennoch: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und es kommt auch zu Verurteilungen.