In den nächsten Wochen wird nicht nur das neu gewählte Berliner Abgeordnetenhaus erstmals zusammenkommen, sondern auch die ebenfalls neu gewählten 12 Bezirksverordnetenversammlungen in Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Mitte, Neukölln, Pankow, Reinickendorf, Spandau, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg und Treptow-Köpenick. In jede Bezirksverordnetenversammlung (BVV) wurden 55 Verordnete gewählt. Die BVV wählt die Mitglieder des Bezirksamts, kontrolliert die Verwaltung des Bezirks und beschließt den Bezirkshaushaltsplan. Ebenso wie im Abgeordnetenhaus werden in den Bezirksverordnetenversammlungen Ausschüsse gebildet, die für bestimmte Themen zuständig sind, zum Beispiel für Gesundheit, Integration, Schule, Sport, Verkehr, Stadtentwicklung oder Wirtschaft.
In diesen Ausschüssen arbeiten nicht nur gewählte BVV-Verordnete mit, sondern auch engagierte Bürger:innen: die Bürgerdeputierten. Bürgerdeputierte sind Expert:innen aus der Gesellschaft, die die Bezirksverordneten bei Entscheidungen beraten und in den Ausschüssen auch stimmberechtigt sind. Sie werden auf Vorschlag der Fraktionen in der BVV gewählt, müssen aber keine Mitglieder einer Partei sein. Wer Interesse hat und Kompetenzen mitbringt (z.B. im Bauwesen, bei der Sozialen Arbeit, bei Umweltfragen, im Bildungs- oder Gesundheitswesen oder bei anderen Themen, die im Bezirk relevant sind) kann sich an eine BVV-Fraktion in seinem Bezirk wenden. Alle, die mindestens 18 Jahre alt sind und ihren Hauptwohnsitz in Berlin haben, können Bürgerdeputierte werden. Auch Personen, die keine deutsche Staatsbürgerschaft haben, können Bürgerdeputierte werden. Ausgenommen sind Personen, die bereits Abgeordnete im Berliner Abgeordnetenhaus oder Bezirksverordnete sind, bei der Bezirksverwaltung im selben Bezirk arbeiten oder für den Rechnungshof tätig sind.