Diskriminierung aus sozioökonomischen, kulturellen oder religiösen Gründen bleibt in vielen Lebensbereichen an der Tagesordnung. Zugleich entfalten bestimmte Institutionen eine starke positive Dynamik im Umgang mit Diversität und sind von Veränderungswillen geprägt. Zu diesen Ergebnissen kommt ein neues Gutachten, das im Auftrag der Stiftung Mercator erstellt wurde.
Untersucht wurden die Bereiche Kita, Hochschule, Arbeitsmarkt, Gesundheitswesen, Polizei, Bundeswehr, Justiz und Verwaltung. Mit der Veröffentlichung lädt die Stiftung Mercator die Akteur:innen wichtiger gesellschaftlicher Institutionen ein, sich intensiver mit Fragen der gerechten Teilhabe zu befassen und die Potenziale in ihrem Handlungs- und Einwirkungsbereich zu nutzen.
„Ich freue mich über die im Gutachten dargestellten positiven Handlungsansätze für einen diskriminierungsfreien Umgang mit kultureller, sozioökonomischer und religiöser Diversität“, so Christiane von Websky, Bereichsleiterin Teilhabe und Zusammenhalt der Stiftung Mercator. „Bewusstsein für Diversität entwickeln und dieses zu einem selbstverständlichen Bestandteil aller Entscheidungen und Prozesse zu machen: So lautet die Herausforderung, der wir uns in einer offen, globalisierten und vielgestaltigen Welt in allen Lebensbereichen stellen müssen.“
Das Gutachten formuliert folgende Handlungspotenziale:
Ausbildung, Fort- und Weiterbildung – Die Autor:innen regen an, diversitäts- und antidiskriminierungsbezogene Module zu entwickeln und zu erproben, die im Erfolgsfall Eingang in die Curricula der Ausbildung sowie der Hochschulausbildung finden sollten. Als positiv erweisen sich in allen untersuchten Institutionen Formate, die Antidiskriminierung und Diversity in der Aus-, Weiter- und Fortbildung thematisieren. Dazu zählen auch praxisnahe Trainings sowie Angebote zur Weiterqualifizierung von Trainer:innen.
Personalwesen – Spezielle softwaregestützte Tools und Trainings, die bei der diskriminierungssensiblen und diversitykompetenten Personalgewinnung und -entwicklung zum Einsatz kommen, erhöhen die Vielfalt am Arbeitsplatz und vermeiden Diskriminierung, so das Gutachten. Auf den Führungsebenen bildet die Arbeitswelt die ethnisch-kulturelle, religiöse und soziale Diversität der Gesellschaft bislang nicht ab. Über Instrumente der Führungskräfteentwicklung, Quereinsteiger:innen-Programme und ggf. auch eine Quotierung sieht das Gutachten Ansätze, Behördenleitungen und Geschäftsführungen diverser zu machen.
Beschwerdeverfahren und Beratungsstellen – Das Gutachten regt an, dass Institutionen Konzepte für unabhängige Ombudspersonen sowie Beschwerde- und Beratungsstellen entwickeln, an die sich Kund:innen, Student:innen/ Auszubildende und Beschäftigte wenden können. Auch innerbetriebliche Beschwerdestellen für Beschäftigte nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz fehlten vielfach noch, konstatiert das Gutachten. Bedarfe für Beschwerdemechanismen wurden u. a. in der stationären Pflege, in Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände, Jobcentern und Arbeitsagenturen, bei der Polizei sowie der öffentlichen Verwaltung festgestellt.
Empowerment und Community Building – Der Empfehlung des Gutachtens folgend sollten Kund:innen, Nutzer:innen und Mitarbeitende von Institutionen in die Lage versetzt werden, sich ihrer Ressourcen bewusst zu werden. Im Zuge eines solchen Empowerments werden Wissen zu Diskriminierungsmechanismen sowie passgenauen Maßnahmen vermittelt. Darüber hinaus regen die Autor:innen an, stets Betroffene zu beteiligen, wenn beispielsweise Maßnahmen des Personalmanagements konzipiert werden.
Datenerhebung und Diversity Monitoring – Die Autor:innen des Gutachtens sehen den Bedarf, Daten zu Gleichstellung und Antidiskriminierung in den Institutionen systematisch zu erheben und über ein Diversity Monitoring die Teilhabe unterschiedlicher Gruppen kontinuierlich zu dokumentieren. Die gewonnenen Daten sind Grundlage, um Handlungsbedarfe zu erkennen und zu begründen.
Dialog und Austausch – Um einen Austausch und eine bessere Vernetzung der Akteur:innen im Diversitätsmanagement zu ermöglichen, regt das Gutachten an, spezifische sowie bereichsübergreifende Veranstaltungsformate zu entwickeln und zu etablieren.
Wirkungsforschung und Kommunikation – Bedarf sieht das Gutachten auch im Hinblick auf die Etablierung einer Wirkungsforschung und Evaluation, um erfolgreiche Maßnahmen der Antidiskriminierung und Förderung von Vielfalt zu identifizieren. Diese sollten dann öffentlichkeitswirksam aufbereitet und bundesweit zugänglich gemacht werden.
Erstellt wurde das von der Stiftung Mercator beauftragte Gutachten durch Nathalie Schlenzka (Antidiskriminierungsstelle des Bundes), Dr. Aleksandra Lewicki (University of Sussex) sowie Andreas Merx und Dr. Katrin Vogel (Beratungs- und Trainingsanbieter pro diversity).