Heute hat die Landesabstimmungsleiterin das endgültige Ergebnis des Volksbegehrens über einen Beschluss zur Erarbeitung eines Gesetzentwurfs durch den Senat zur Vergesellschaftung der Wohnungsbestände großer Wohnungsunternehmen festgestellt.
Danach waren am letzten Tag der Eintragungsfrist, am 25. Juni 2021, 2.454.034 Personen stimmberechtigt. Für ein Zustandekommen mussten sieben Prozent von ihnen, also 171.783 Personen, dem Volksbegehren zustimmen.
Die Berliner Bezirksämter haben 272.941 Unterschriften geprüft; 183.711 davon sind gültig – das sind mehr als die erforderliche Anzahl. Von den geprüften Unterschriften sind 89.230 ungültig, das entspricht einem Anteil von 32,7 %. Eingereicht wurden insgesamt 359.063 Unterschriften. Nach der Regelung im Abstimmungsgesetz mussten die Bezirksämter nur so viele Unterschriften prüfen, bis das Quorum erreicht ist. Vorliegende weitere Unterstützungserklärungen waren lediglich zu zählen.
Die Landesabstimmungsleiterin, Petra Michaelis, stellte fest, dass das Volksbegehren der Trägerin ‚Deutsche Wohnen & Co enteignen‘ zustande gekommen ist. Die für das Volksbegehren geltenden Vorschriften seien beachtet worden.
Der Senat kann nun den Tag des Volksentscheids festsetzen. Sehr wahrscheinlich läuft es auf einen Termin zusammen mit den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen, zum Berliner Abgeordnetenhaus und zum Deutschen Bundestag am 26. September 2021 hinaus.
Weitere Informationen zum Volksbegehren sind im Internet veröffentlicht unter: www.berlin.de/wahlen.
Grundsätzliche Informationen zum Thema Volksbegehren und Volksentscheid finden sich unter diesem Link.