Im Superwahljahr 2021 wird es manchmal fast vergessen: Am 26. September finden nicht nur die Wahlen zum Bundestag und zum Berliner Abgeordnetenhaus statt. In Berlin werden auch die zwölf Bezirksverordnetenversammlungen – kurz BVV – gewählt. Sie weisen einige Besonderheiten auf und viele ihre Entscheidungen betreffen die Berlinerinnen und Berliner unmittelbar in ihrem Alltag. Es lohnt sich, mal genauer hinzuschauen. In der 2. Folge unseres Podcasts „BERLIN WÄHLT“ dreht sich deshalb alles um die BVV.
Die Bezirksverordnetenversammlungen werden oft „Bezirksparlamente“ genannt, auch wenn sie nur eingeschränkte parlamentarische Rechte besitzen. Verfassungsrechtlich sind sie Teil der Bezirksverwaltung. Die Bezirke erhalten vom Land eine Globalsumme, mit der sie wirtschaften und gewisse finanzpolitische Schwerpunkte setzen können.
Die BVV wählt das Bezirksamt, kontrolliert es und regt Verwaltungshandeln an. Sie hat das Recht, Anträge und Empfehlungen an das Bezirksamt zu richten, Auskünfte zu verlangen und kann Entscheidungen des Bezirksamts aufheben.
Der Kreis der Wahlberechtigten ist größer als bei den anderen Wahlen: Das Mindestalter beträgt nur 16 Jahre und auch nicht-deutsche EU-Bürger und -Bürgerinnen, die in Berlin wohnen, sind wahlberechtigt.
Wie sieht nun die Arbeit in der BVV aus und wie verbindet man die ehrenamtliche Arbeit als Bezirksverordnete mit Familie und Beruf? Welche Projekte werden von den Bezirken umgesetzt und wie arbeiten sie mit der Landesregierung zusammen?
Wir haben für unsere zweite Folge des Berlin Wählt- Podcasts bei Janine Schneider nachgefragt. Sie ist seit 20 Jahren CDU- Abgeordnete in der Bezirksverordnetenversammlung in Berlin Spandau und berichtet im Podcast von ihren Erfahrungen.