Senat bringt erstes Erwachsenenbildungsgesetz für Berlin auf den Weg

Berlins Senat will den großen Bereich der allgemeinen Erwachsenenbildung erstmalig umfassend landesgesetzlich regeln. Mit dem gestern beschlossenen Gesetzentwurf soll das Lebenslange Lernen in Berlin nachhaltig gestärkt werden. Alle erwachsenen Berlinerinnen und Berliner sollen künftig mit ihren vielfältigen Bildungsinteressen angesprochen werden.
Den Entwurf hatte Bildungssenatorin Sandra Scheeres am Ende eines rund vierjährigen Erarbeitungsprozesses in die Senatssitzung eingebracht. Aus ihrer Sicht wird damit der Zugang aller Berlinerinnen und Berliner zu guter Erwachsenenbildung deutlich verbessert.

Mit seinem Erwachsenenbildungsgesetz verfolgt der Senat insbesondere drei Ziele:
  • Zum Ersten werden die bestehenden öffentlichen Einrichtungen der Erwachsenenbildung in Berlin, die zwölf bezirklichen Berliner Volkshochschulen und die Berliner Landeszentrale für politische Bildung strukturell abgesichert. Für die Volkshochschulen bedeutet dies, dass die bisher im § 123 Schulgesetz enthaltenen Regelungen deutlich ausgebaut und um wichtige Festlegungen zu Angebot, Ausstattung, Qualitätsstandards sowie zu Kursleitenden- und Teilnehmendenbeteiligung ergänzt werden. Ebenso wird auch die Förderung zur Bildungs- und Weiterbildungsberatung gesetzlich verankert.
  • Zum Zweiten werden bildungspolitische Steuerungs- und Förderinstrumente im Feld der Erwachsenenbildung aufgebaut, die es in dieser Form in Berlin bisher nicht gab. Dazu können Einrichtungen, die den Berlinerinnen und Berlinern Erwachsenenbildungsangebote unterbreiten, „Anerkannte Einrichtung der Erwachsenenbildung in Berlin“ werden und sich dann an neugeschaffenen Fördermöglichkeiten für wichtige und innovative Projekte und Programme beteiligen.
  • Zum Dritten wird die öffentliche Sichtbarkeit der Erwachsenenbildung deutlich erhöht. Zu diesem Zweck wird ein Erwachsenenbildungsbeirat eingerichtet. Zudem wird regelmäßig ein Bericht zum Stand der Erwachsenenbildung vorgelegt und ein Preis für besondere Angebote und Formate der Erwachsenenbildung vergeben.

Nun wird der Gesetzgebungsprozess im Abgeordnetenhaus beginnen – das Inkrafttreten ist für den 1. August 2021 geplant.