Am 26. September 2021 ist “Superwahltag” in Berlin: An diesem Tag finden die Berliner Wahlen gemeinsam mit der Bundestagswahl statt. Das ist durchaus auch eine organisatorische Herausforderung: Zwei Wahlen an einem Tag heißt, dass deutlich mehr Wahlhelfer:innen gebraucht werden als sonst. Wahlhelfer:innen stellen am Wahltag die Stimmenabgabe der Wähler:innen sicher und zählen die Stimmen auch aus. Dafür können sich im Prinzip alle Menschen melden, die Interesse an dieser Aufgabe haben und einen Beitrag für die Demokratie leisten möchten sowie für die Bundestagswahl wahlberechtigt sind (also: zum Zeitpunkt der Wahl mindestens 18 Jahre alt sind und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen). Der Einsatz als Wahlhelfer:in setzt keine besonderen Kenntnisse voraus: Was man wissen muss, erfährt man durch eine Schulung oder durch Schulungsmaterial der Bezirkswahlämter oder der Landeswahlleiterin.
Für die Tätigkeit in einem Wahllokal erhalten Wahlhelfende ein Erfrischungsgeld von 50 €, beziehungsweise 35 € bei der Wahlbriefauszählung. Sofern man einen Anspruch auf Freizeitausgleich geltend macht, beträgt das Erfrischungsgeld 30 € bzw. 25 €.
Zu mehr Informationen und zur Online-Bereitschaftserklärung geht’s hier auf der Website der Landeswahlleiterin für Berlin.