Hauptverwaltung und Bezirksverwaltung

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Video in deutscher Gebärdensprache

Dieses Video in DGS gibt einen Überblick über die Aufteilung von Berlins Verwaltung.

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Seit 1920, als Berlin mit dem so genannten Groß-Berlin-Gesetz zu einer einheitlichen Stadtgemeinde wurde, ist die Verwaltung Berlins zweistufig aufgebaut. Sie gliedert sich in die Hauptverwaltung und die Bezirksverwaltungen.

Die Hauptverwaltung bildet die übergreifende Stufe der Verwaltung. Zu ihr gehören die Senatsverwaltungen und die ihr nachgeordneten Behörden. Die Hauptverwaltung ist für alle Bereiche zuständig, die für ganz Berlin von Bedeutung sind, beispielsweise die Polizei, die Finanzen und die Justiz. Geleitet wird die Hauptverwaltung von der Berliner Landesregierung, dem Senat, an dessen Spitze der Regierende Bürgermeister oder die Regierende Bürgermeisterin steht.

Die zwölf Bezirksverwaltungen bilden die untere Stufe der Verwaltung. Sie sind vorrangig für Angelegenheiten vor Ort in den Bezirken zuständig, wie etwa die Kultur, die Grünflächen oder die Schulen. Die Bezirksverwaltung besteht jeweils aus der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) und dem Bezirksamt. Das Bezirksamt ist eine kollegiale Verwaltungsbehörde, bestehend aus der Bezirksbürgermeisterin oder dem Bezirksbürgermeister und den Stadträtinnen und Stadträten.

Die Berliner Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister kommen im Rat der Bürgermeister regelmäßig mit der Regierenden Bürgermeisterin beziehungsweise dem Regierenden Bürgermeister zusammen, um über grundsätzliche Fragen der Verwaltung und Gesetzgebung zu beraten.

Senatsverwaltungen und nachgeordnete Einrichtungen

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Dieses Video in DGS beschreibt die Rollle der Senatsverwaltung und ihrer nachgeordneten Einrichtungen.

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Im zweistufig gegliederten Verwaltungsaufbau Berlins gehören die Senatsverwaltungen und deren nachgeordnete Einrichtungen zur Hauptverwaltung. Diese nimmt alle Aufgaben wahr, die für ganz Berlin von Bedeutung sind und übergreifend oder einheitlich geregelt werden sollen.
Die Senatsverwaltungen werden von den Mitgliedern der Berliner Landesregierung, dem Senat, geleitet. Jeder Senatorin und jedem Senator untersteht jeweils eine Senatsverwaltung (Ressort). Sie sind vom Aufbau und der Organisation vergleichbar mit den Ministerien in den Flächenländern. Zu den klassischen Ressorts zählt beispielsweise die Senatsverwaltung für Finanzen. Der genaue Zuschnitt der einzelnen Senatsverwaltungen und Zuständigkeiten erfolgt in der Regel mit Beginn einer neuen Wahlperiode (Legislaturperiode).
Ebenfalls zur Hauptverwaltung gehören knapp 40 den Senatsverwaltungen nachgeordnete Einrichtungen, Ämter und Behörden. Diese sind in ihrer Arbeitsweise selbstständig, unterliegen aber jeweils der Dienst- und Fachaufsicht einer Senatsverwaltung. So ist beispielsweise die Berliner Feuerwehr der Senatsverwaltung für Inneres und Sport nachgeordnet, während die Berliner Landeszentrale für politische Bildung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie nachgeordnet ist.

Berliner Bezirke

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Dieses Video in DGS beschreibt die Rolle der Bezirke

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Seit 1995 erhalten die Berliner Bezirke als Verwaltungseinheiten zur Erfüllung ihrer Aufgaben aus dem Landeshaushalt eine Globalsumme. Damit bekommen sie die Möglichkeit, finanzpolitische Schwerpunkte zu setzen. Eigenständigkeit und Eigenverantwortlichkeit der Bezirke werden auf diese Weise gestärkt.
Die Bezirksverwaltung besteht aus der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) und dem Bezirksamt. Die Bezirksverordneten werden von den wahlberechtigten deutschen Bürgern und von den Staatsangehörigen aus Ländern der Europäischen Union, die im Bezirk leben, gewählt. Auf Bezirksebene gilt eine Sperrklausel von drei Prozent. Das Bezirksamt besteht aus dem Bezirksbürgermeister und den Bezirksstadträten und ist eine kollegiale Verwaltungsbehörde.
Die Bezirksbürgermeister aller Bezirke bilden zusammen mit dem Regierenden Bürgermeister und seinem Stellvertreter den Rat der Bürgermeister. Der Senat ist verpflichtet, in grundsätzlichen Fragen der Gesetzgebung und Verwaltung die Stellungnahme des Rates der Bürgermeister einzuholen. Gleiches gilt für Gesetzesvorlagen aus dem Abgeordnetenhaus.

Bezirksverordnetenversammlungen

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Dieses Video in DGS beschreibt die Rolle der Bezirksverordnetenversammlungen (BVV).

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Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) ist ebenso wie das Bezirksamt ein zentraler Teil der Berliner Bezirksverwaltung. Sie ist das „Parlament“ des jeweiligen Bezirks, besitzt jedoch nur eingeschränkte parlamentarische Rechte. So hat die BVV nicht die Befugnis, Gesetze zu erlassen. Sie bestimmt zwar die Grundlagen der Verwaltungspolitik der Bezirke, muss sich dabei jedoch an den Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Landesregierung (Senat) halten.
Dem Bezirksparlament gehören 55 Mitglieder (Bezirksverordnete) an. Sie werden von allen Bürgerinnen und Bürgern, die im Bezirk leben und die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit besitzen, zeitgleich mit dem Abgeordnetenhaus gewählt. Die Sperrklausel für eine Partei oder Wählergemeinschaft, um in die BVV einzuziehen, beträgt drei Prozent. Die Bezirksverordneten üben ihre Tätigkeit in der BVV ehrenamtlich aus und erhalten dafür eine Aufwandsentschädigung.
Die BVV wählt für die Dauer der Wahlperiode einen Vorstand. Dieser besteht aus der Bezirksverordnetenvorsteherin oder dem Bezirksverordnetenvorsteher, einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter und den Beisitzerinnen und Beisitzern.
Eine wesentliche Aufgabe der BVV ist die Wahl der Bezirksbürgermeisterin beziehungsweise des Bezirksbürgermeisters sowie der Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte. Diese stehen an der Spitze des Bezirksamtes. Die BVV kontrolliert die Geschäfte des Bezirksamtes und hat das Recht, Anträge und Empfehlungen an das Bezirksamt zu richten und Auskünfte zu verlangen. Des Weiteren kann sie Entscheidungen des Bezirksamts aufheben und durch eigene Beschlüsse ersetzen.

Ausschüsse und Bürgerdeputierte

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Dieses Video in DGS beschreibt die Funktion der BVV-Ausschüsse und die Rolle der Bürgerdeputierten.

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Ein Großteil der Arbeit in den Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) findet in den Ausschüssen statt. Ausschüsse sind Arbeitsgruppen für bestimmte Themen, wie beispielsweise der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden. An diesen können sich alle Bürgerinnen und Bürger eines Bezirks wenden, die mit einer Maßnahme der Bezirksverwaltung nicht einverstanden sind.
Die gewählten Volksvertreterinnen und Volksvertreter (Bezirksverordneten) der verschiedenen Parteien bilden in der BVV Fraktionen und arbeiten gemeinsam in den Ausschüssen. In der Regel erhält jede Fraktion mindestens einen Sitz pro Ausschuss. Die Ausschüsse besitzen kein selbstständiges Entscheidungsrecht, sondern haben nur Beratungs- und Kontrollfunktion. Die BVV kann zu beschließende Vorlagen und Anträge an die Ausschüsse zur Beratung überweisen. Das Bezirksparlament ist jedoch nicht an dessen Empfehlung gebunden. Die Ausschüsse haben das Recht, Einsicht in die Verwaltungsakten des Bezirksamts zu nehmen.
Neben den Bezirksverordneten können auch Bürgerinnen und Bürger als so genannte Bürgerdeputierte stimmberechtigt an der Arbeit der Ausschüsse mitwirken. Diese werden auf Vorschlag der Fraktion von der BVV gewählt. Eine Voraussetzung dafür ist eine besondere Sachkenntnis auf dem Gebiet des jeweiligen Ausschusses. Bürgerdeputierte dürfen nicht gleichzeitig Mitglied des Abgeordnetenhauses oder der BVV sein. Sie dürfen auch nicht als Beamte oder Angestellte in derselben Bezirksverwaltung tätig sein. Die Bürgerdeputierten müssen volljährig sein und ihren Hauptwohnsitz in Berlin haben.

Bezirksamt

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Dieses Video in DGS beschteibt den Aufbau und die Funktion des Bezirksamts

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Auf der Ebene der Bezirke besteht die Berliner Verwaltung zum einen aus der Bezirksverordnetenversammlung (BVV), zum anderen aus dem Bezirksamt (BA). Jedes der zwölf Bezirksämter trägt die Zusatzbezeichnung „…von Berlin“, zum Beispiel „Bezirksamt Spandau von Berlin“.
Dem Bezirksamt, verstanden als politische Leitung des Bezirks, steht die Bezirksbürgermeisterin oder der Bezirksbürgermeister vor. Diese/r wird zusammen mit fünf Bezirksstadträtinnen bzw. Bezirksstadträten von der BVV zu Beginn einer Wahlperiode gewählt. Gemeinsam entscheidet dieses sechsköpfige Kollegium über alle Fragen, die nicht ausdrücklich im Kompetenzbereich der BVV liegen. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Bezirksbürgermeisterin bzw. des Bezirksbürgermeisters.
Gleichzeitig steht der Begriff Bezirksamt auch für die gesamte Verwaltungsbehörde eines Bezirkes mit rund zehn Fachämtern. So hat jeder Bezirk etwa ein Jugendamt, ein Ordnungsamt oder ein Gesundheitsamt. Wie die einzelnen Fachbereiche (Ressorts) zugeschnitten sind und welchem Bezirksstadtrat oder welcher Bezirksstadträtin sie zugeordnet sind, entscheidet das Bezirksamt zu Beginn seiner Amtszeit.
Das Bezirksamt kann eigene Vorlagen in die BVV einbringen, aber auch BVV-Beschlüsse beanstanden, wenn diese nicht rechtmäßig sind. Andererseits kontrolliert die BVV die Arbeit des Bezirksamtes. Das Bezirksamt ist außerdem Dienstbehörde für alle Beamten, Angestellten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirks.

Rat der Bürgermeister

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Dieses Video in DGS beschteibt die Funktion des Rats der Bürgermeister.

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Der Rat der Bürgermeister ist die wichtigste politische Schaltstelle zwischen der Landesverwaltung (Hauptverwaltung) und der Verwaltung der Bezirke (Bezirksverwaltung).
Er besteht aus der Regierenden Bürgermeisterin bzw. dem Regierenden Bürgermeister, den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie den Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeistern. Außerdem können die Mitglieder des Senats mit beratender Stimme an den Sitzungen teilnehmen.
Die Regierende Bürgermeisterin/der Regierende Bürgermeister führt den Vorsitz im Rat und ruft die übrigen Ratsmitglieder mindestens einmal im Monat zusammen. Er ist außerdem zur Einberufung verpflichtet, wenn der Senat oder ein Drittel der Mitglieder des Rates der Bürgermeister es verlangt. In der Regel finden die Ratssitzungen im Berliner Rathaus, dem so genannten Roten Rathaus, statt.
Der Rat der Bürgermeister kann dem Senat Vorschläge für Gesetze und Rechtsverordnungen unterbreiten, sofern die Aufgabenbereiche der Bezirke davon berührt sind. Bevor der Senat wichtige Beschlüsse fasst, bezieht der Rat der Bürgermeister Stellung dazu. Er ist ein reines Beratungsgremium, das Empfehlungen abgibt, jedoch nicht das Recht besitzt, gegen Gesetzesvorlagen oder Entscheidungen des Senats Einspruch einzulegen. Trotzdem haben seine Stellungnahmen politisches Gewicht für die Regierung Berlins.