Der Senat

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Dieses Video in DGS beschreibt grundlegende Funktionen und Arbeitsweisen des Senats von Berlin.

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Die Landesregierung des Stadtstaates Berlin heißt Senat. Der Senat ist als ausführende Gewalt (Exekutive) für die Gestaltung der Landespolitik zuständig und steht an der Spitze der Verwaltung.

Der Senat von Berlin besteht aus dem Regierenden Bürgermeister und höchstens zehn Senator:innen. Das Abgeordnetenhaus wählt die Regierende Bürgermeisterin bzw. den Regierenden Bürgermeister, die/der die weiteren Senatsmitglieder ernennt. Der Regierende Bürgermeister hat innerhalb des Senats eine herausgehobene Stellung. Er bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik und leitet die Regierungsgeschäfte.

Die Senatorinnen und Senatoren sind für unterschiedliche Fachbereiche (Senatsverwaltungen) zuständig, zum Beispiel für Finanzen, Soziales, Bildung oder Stadtentwicklung. Gemeinsam beraten die Senatsmitglieder über politische Themen und Gesetzentwürfe. Diese müssen dem Abgeordnetenhaus als gesetzgebende Gewalt (Legislative) zur Abstimmung vorgelegt werden.

Die Regierung benötigt im Parlament eine Mehrheit, die ihren Vorschlägen zustimmt. Da nur selten eine Partei alleine über diese Mehrheit im Parlament verfügt, geht in aller Regel die stärkste Partei mit mindestens einer weiteren Partei eine Koalition ein. Zu Beginn der Legislaturperiode schließen die Koalitionspartner eine Vereinbarung darüber, welche Ziele sie gemeinsam umsetzen wollen. Bei der Aushandlung dieses Koalitionsvertrages müssen die unterschiedlichen Parteien Rücksicht aufeinander nehmen und Kompromisse eingehen.

Regierende:r Bürgermeister:in

Dieses Video in DGS beschreibt die Rolle des Regierenden Bürgermeisters bzw. der Regierenden Bürgermeisterin

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Die Regierende Bürgermeisterin beziehungsweise der Regierende Bürgermeister bildet zusammen mit den Senatorinnen und Senatoren die Regierung von Berlin (Senat). Sie/Er steht an der Spitze des Senats und wird für fünf Jahre (Legislaturperiode) mit der Mehrheit der Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses (Parlament) gewählt. Die Regierende Bürgermeisterin/Der Regierende Bürgermeister ist von der politischen Stellung vergleichbar mit einer Ministerpräsidentin beziehungsweise einem Ministerpräsidenten in einem Flächenland.
Die Regierende Bürgermeisterin/Der Regierende Bürgermeister bestimmt mit Zustimmung des Parlaments die Richtlinien der Regierungspolitik, vertritt Berlin nach außen und ernennt und entlässt die Senatorinnen und Senatoren. Sie/Er führt den Vorsitz im Senat und leitet seine Sitzungen. Kommt es bei Abstimmungen im Senat zu Stimmengleichheit, so gibt ihre/seine Stimme den Ausschlag. Die Regierungschefin/Der Regierungschef ist gleichzeitig Stadtoberhaupt und repräsentiert Berlin nach außen.
Bei der Ausübung des Amtes wird die Regierende Bürgermeisterin/der Regierende Bürgermeister von einer eigenen Behörde, der Senatskanzlei, unterstützt. Der Amtssitz ist das Berliner Rathaus, auch Rotes Rathaus genannt, nahe dem Alexanderplatz.

Die Senatorinnen und Senatoren

Dieses Video in DGS beschreibt die Rolle der Senatorinnen und Senatoren.

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Die Regierung von Berlin (Senat) besteht aus der Regierenden Bürgermeisterin beziehungsweise dem Regierenden Bürgermeister und höchstens zehn Senatorinnen und Senatoren. Die Regierende Bürgermeisterin/Der Regierende Bürgermeister steht an der Spitze des Senats und ernennt und entlässt die Senatorinnen und Senatoren. Diese sind von ihrer Stellung mit den Ministerinnen und Ministern in den Landesregierungen der Flächenländer vergleichbar.
Zwei von ihnen erhalten nach ihrer Ernennung zusätzlich das Amt der Bürgermeisterin beziehungsweise des Bürgermeisters als Vertretung des/der Regierenden in ihrer/seiner Abwesenheit. Die Amtszeit der Senatorinnen und Senatoren endet auch mit der Amtszeit der Regierungschefin/des Regierungschefs.
Jeder Senatorin und jedem Senator unterstehen Fachbereiche (Senatsverwaltungen), zum Beispiel für Justiz, Arbeit oder Bildung. Die Senatsverwaltungen werden von den Regierungsmitgliedern selbstständig und in eigener Verantwortung innerhalb der Richtlinien der Regierungspolitik geleitet.
Der Senat kommt zu seinen wöchentlichen Beratungen im Senatssitzungssaal des Roten Rathauses zusammen.

Richtlinien der Regierungspolitik

Dieses Video in DGS beschreibt die Funktion der Richtlinien der Regierungspolitik

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Die Richtlinien der Regierungspolitik sind die politischen Zielsetzungen, an denen sich die Regierung (Senat) während ihrer Amtszeit (Legislaturperiode) orientiert. Innerhalb des Senats besitzt die Regierende Bürgermeisterin beziehungsweise der Regierende Bürgermeister eine hervorgehobene Stellung gegenüber den übrigen Regierungsmitgliedern (Senatorinnen und Senatoren). Die Regierungschefin/der Regierungschef leitet nicht nur die Senatssitzungen, sondern bestimmt auch die Richtlinien der Regierungspolitik. Allerdings besitzt sie/er nur eine eingeschränkte Richtlinienkompetenz. Denn sie/er muss diese Richtlinien zunächst in Form einer so genannten Regierungserklärung im Abgeordnetenhaus (Parlament) erläutern. Anschließend müssen die Mitglieder des Parlaments diesen Richtlinien zustimmen. Das Parlament kann die Richtlinien zwar ablehnen, darf jedoch nicht einzelne Punkte verändern oder ergänzen.
Die Senatorinnen und Senatoren führen ihre jeweiligen Fachbereiche (Senatsverwaltungen) eigenständig. Sie müssen sich dennoch bei der Leitung ihrer Verantwortungsbereiche an die Richtlinien der Regierungspolitik halten. Die Regierende Bürgermeisterin/Der Regierende Bürgermeister überwacht die Einhaltung dieser Richtlinien.