Das Abgeordnetenhaus

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Video in DGS über das Berliner Landesparlament

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Das Abgeordnetenhaus ist das Parlament des Bundeslandes Berlin. Hier beschließen die Volksvertreterinnen und -vertreter (Abgeordnete) die Gesetze, die für Berlin gelten. Das Abgeordnetenhaus ist damit die gesetzgebende Gewalt (Legislative). In den Bundesländern, die keine Stadtstaaten, sondern Flächenländer sind, werden die Länderparlamente „Landtage“ genannt.

Die mindestens 130 Abgeordneten des Berliner Landesparlaments werden alle fünf Jahre (Legislaturperiode) von der wahlberechtigten Berliner Bevölkerung gewählt. Wahlberechtigt sind deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren mit Hauptwohnsitz in Berlin. Sie beschäftigen sich mit allen Themen, die das Land Berlin betreffen, wie zum Beispiel mit der Schulpolitik oder der Wohnungsbaupolitik. Dagegen ist der Deutsche Bundestag für alle Themen zuständig, die ganz Deutschland betreffen, wie etwa die Außen- oder Verteidigungspolitik.

Im Jahr 1993 zog das Berliner Parlament vom Rathaus Schöneberg in das Gebäude des ehemaligen Preußischen Landtags. Dieses liegt im Berliner Bezirk Mitte nahe dem Potsdamer Platz.

Aufgaben des Abgeordnetenhauses

Video in DGS über die Aufgaben des Berliner Abgeordnetenhauses

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Eine der wichtigsten Aufgaben des Berliner Abgeordnetenhauses ist die Gesetzgebung für das Land. Man spricht deshalb von der „gesetzgebenden Gewalt“ oder auch der Legislative. Das Parlament beschließt alle Gesetze für das Land Berlin, um zum Beispiel die Bereiche Schule, Kultur oder Polizei zu regeln. Vorschläge für neue Gesetze können von der Landesregierung (die in Berlin Senat heißt), den Fraktionen oder auch durch Volksinitiativen im Parlament eingebracht werden. Eine besondere Bedeutung hat das Haushaltsgesetz. In diesem ist festgeschrieben, für welche Zwecke und in welchem Umfang die Steuergelder verwendet werden.
Ein weiterer Auftrag des Parlaments ist die Wahl der Regierenden Bürgermeisterin beziehungsweise des Regierenden Bürgermeisters. Nach der Wahl ernennt diese/dieser die Senatorinnen und Senatoren und bildet mit ihnen zusammen den Senat.
Das Parlament wählt auch die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes, die Präsidentinnen beziehungsweise Präsidenten der obersten Landesgerichte und des Rechnungshofes sowie die Beauftragte beziehungsweise den Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.
Das Abgeordnetenhaus hat außerdem die Aufgabe, die Arbeit der Landesregierung und ihrer Behörden zu kontrollieren. In den Sitzungen und Ausschüssen hat das Parlament die Möglichkeit, mit Anfragen, Reden und eigenen Anträgen auf die Politik der Regierung zu reagieren und die Verwaltung um Stellungnahmen zu bitten.

Plenum, Präsidium, Ausschüsse

Video in DGS über die Arbeitsweise des Abgeordnetenhauses und die verschiedenen parlamentarischen Gremien

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Die Parlamentsabgeordneten kommen jeden zweiten Donnerstag im großen Plenarsaal zu einer Sitzung zusammen, die man „Plenum“ oder Plenarsitzung nennt. Bürgerinnen und Bürger sowie Medienvertreterinnen und -vertreter haben die Möglichkeit, von der Besuchertribüne aus die Plenarsitzungen zu verfolgen. Die Sitzungsprotokolle werden anschließend veröffentlicht. Es gibt auch einen Livestream, der in DGS übersetzt wird.
Das höchste Gremium des Parlaments ist das Präsidium, das nach der Stärke der im Parlament vertretenen Parteien besetzt ist. An seiner Spitze steht die Präsidentin oder der Präsident des Abgeordnetenhauses. Sie/Er beruft die Plenarsitzungen ein und leitet diese. Außerdem übt das Parlamentsoberhaupt das Hausrecht im Parlamentsgebäude aus und repräsentiert das Abgeordnetenhaus nach außen. Die vom Plenum beschlossenen Gesetze müssen von der Präsidentin beziehungsweise dem Präsidenten unterschrieben werden, damit sie in Kraft treten können.
Ein Großteil der parlamentarischen Arbeit findet in den Ausschüssen statt. Ausschüsse sind Arbeitsgruppen, in denen Abgeordnete der verschiedenen Fraktionen zusammenarbeiten. Die Ausschüsse beschäftigen sich gründlich mit unterschiedlichen Politikfeldern wie Wirtschaft, Soziales, Bildung oder Finanzen. In den Ausschüssen werden unter anderem die Gesetze vorbereitet, über die dann im Plenum abgestimmt wird. Die Sitzungen der Ausschüsse werden leider nicht in DGS übertragen.
Ein besonderer Ausschuss ist der „Petitionsausschuss“, über den Bürgerinnen und Bürger ihre Anliegen (Petitionen) ins Parlament einbringen können.

Fraktionen

Video in DGS über die Arbeit des Abgeordentenhauses in Fraktionen

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Eine Fraktion ist eine Gruppe von Abgeordneten, die sich zusammenschließen, um im Parlament gemeinsam ihre politischen Ziele zu erreichen. In der Regel gehören die Mitglieder einer Fraktion derselben Partei an.
Als Regierungsfraktionen bezeichnet man jene, die die Landesregierung gewählt haben. Die anderen Fraktionen bilden die „Opposition“, die die Arbeit der Regierung kritisch begleitet.
Fraktionen besitzen besondere parlamentarische Rechte, zum Beispiel bei der Besetzung von Ämtern und Ausschüssen. Zudem erhalten sie für ihre Fraktionsarbeit entsprechende finanzielle Zuwendungen.
Die inhaltliche Fraktionsarbeit findet in unterschiedlichen Arbeitskreisen statt. Hier werden zu speziellen Themen, wie zum Beispiel Umwelt oder Finanzen, parlamentarische Initiativen erarbeitet. Über die Ergebnisse der Arbeitskreise berät und stimmt die gesamte Fraktion ab. Sie wird von einem Fraktionsvorstand geleitet, an dessen Spitze der Fraktionsvorsitz steht.
Abgeordnete sind nicht an Aufträge und Weisungen gebunden, sondern nur ihrem Gewissen unterworfen. Dementsprechend darf jedes Fraktionsmitglied über sein Abstimmungsverhalten im Parlament frei entscheiden. Oft werden die Abgeordneten jedoch von ihrer Fraktionsführung angehalten, einheitlich abzustimmen. In diesen Fällen spricht man von „Fraktionsdisziplin“ oder auch „Fraktionszwang“. Dies soll die politische Durchsetzungskraft der Fraktion gewährleisten.

Abgeordnete

Video über die Funktion der Abgeordneten des Berliner Abgeordentenhauses

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Die Abgeordneten (oder Parlamentarier:innen) sind die gewählten Mitglieder des Parlaments, das in Berlin Abgeordnetenhaus heißt. Sie vertreten dort die Interessen der Berliner Bürgerinnen und Bürger, wobei sie stets das Gemeinwohl im Auge haben müssen. Das Abgeordnetenhaus von Berlin besteht aus mindestens 130 Abgeordneten, die in der Regel jeweils für fünf Jahre gewählt werden. Wählbar ist jede Bürgerin und jeder Bürger Berlins mit deutscher Staatsbürgerschaft, die oder der das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Die Abgeordneten arbeiten in Ausschüssen mit und stimmen über die Gesetze ab. Sie haben das Recht, die Regierungspolitik zu kontrollieren, indem sie mündliche oder schriftliche Anfragen an die Regierung richten und Auskunft verlangen können.
Ein Abgeordnetenmandat nimmt viel Zeit in Anspruch, so dass es den Abgeordneten in der Regel nicht mehr möglich ist, nebenbei noch einen Beruf auszuüben. Damit sich nicht nur Wohlhabende einen Sitz im Parlament leisten können, bekommen die Abgeordneten für ihre Aufwendungen eine Entschädigung, die sogenannten “Diäten”.
Auch wenn die meisten Abgeordneten einer Fraktion angehören und sich an die Fraktionsdisziplin halten, sind sie doch letztlich unabhängig und nur ihrem Gewissen verpflichtet. Zu diesem Zweck genießen sie besondere Schutzrechte.