Wenn Sie der Ansicht sind, dass eine Entscheidung eines Parlamentes oder einer Behörde zu lange dauert, unverständlich oder sogar falsch ist, dann können Sie eine Petition einreichen. Sowohl das Berliner Abgeordnetenhaus, der Deutsche Bundestag oder das Europäische Parlament nehmen solche Eingaben entgegen.
Petition kann jede:r
Jede:r das Recht, auf diesem Weg eine Anregung oder eine Beschwerde vorzubringen – egal wie alt Sie sind, wo Sie wohnen oder welche Staatsangehörigkeit Sie haben. Sie können eine Petition alleine oder als Gruppe einreichen.
Petition – per Post oder Online
Eine Petition muss schriftlich eingereicht werden. Das ist auf dem Postweg oder online möglich:
Sammelpetitionen
Es gibt außerdem die Möglichkeit, eine Sammelpetition zu starten und bei anderen, die Ihr Anliegen unterstützen, Unterschriften dafür zu sammeln. Wird eine Petition an den Bundestag innerhalb von vier Wochen von 50.000 Personen unterzeichnet, wird die Petition im Ausschuss in öffentlicher Sitzung beraten und die Antragstellenden werden angehört. In Berlin heißt eine Sammelpetition Volksinitiative, über die das Abgeordnetenhaus beraten muss, wenn das Anliegen von 20.000 Personen unterzeichnet wurde. Die Abgeordneten sind allerdings nicht verpflichtet, eine Entscheidung in der Angelegenheit oder im Sinne der Petition zu treffen.
Jede Petition wird geprüft
Beim Berliner Abgeordnetenhaus, beim Bundestag und beim Europäischen Parlament gibt es einen Petitionsausschuss. Der Petitionsausschuss ist verpflichtet, jede Beschwerde zu überprüfen. Ist sie berechtigt, wird die zuständige Behörde oder Einrichtung aufgefordert, den Missstand zu beheben.
2019 hat der Petitionsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses über 1.600 Eingaben abschließend beraten. Davon wurde über ein Viertel zugunsten der Betroffenen entschieden. Bei jeder dritten Petition konnte der Ausschuss außerdem mit Auskünften weiterhelfen.