Berlin mitgestalten

Inhaltsverzeichnis

Deutscher Bundestag

In diesem Video in DGS gibt es einführende Informationen zum Deutschen Bundestag.

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Deutschland wird demokratisch regiert. Das heißt: Parlament und Regierung kommen durch regelmäßige Wahlen zustande. Der Deutsche Bundestag ist das Parlament und die Abgeordneten, die Mitglieder des Bundestages (MdB), werden von den Wahlberechtigten direkt gewählt. Die Abgeordneten wählen wiederum die Bundeskanzlerin bzw. den Bundeskanzler. Zusammen mit den Ministerinnen und Ministern bildet diese bzw. dieser die Bundesregierung.
Weitere Informationen in DGS finden Sie hier: https://www.bundestag.de/gebaerdensprache

Europäisches Parlament

In diesem Video in DGS werden einführende Informationen zum Europaparlament gegeben.

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Das Europäische Parlament ist das einzige direkt gewählte Organ der Europäischen Union (EU). Die Abgeordneten vertreten die Interessen von rund 500 Millionen Bürgerinnen und Bürgern aus 27 EU-Mitgliedstaaten. Das Europäische Parlament wählt eine Präsident:in der Europäische Kommission, das ist im Grunde die Regierung der EU. Zusammen mit dem Ministerrat, in dem die Regierungen aller EU-Staaten vertreten sind, trifft das Europaparlament Entscheidungen in Bereichen, in denen die Mitgliedstaaten beschlossen haben, enger zusammenzuarbeiten.

Bezirkliche Beiräte

In diesem Video in DGS wird die Fukktion der Bezirklichen Beiräte erläutert.

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In allen Berliner Bezirken gibt es Beiräte oder Vertretungen für bestimmte Personengruppen oder zu bestimmten Themen, in denen engagierte Einwohnerinnen und Einwohner mit ihrem Fachwissen oder ihren Erfahrungen als Betroffene den Bezirk beraten. So gibt es zum Beispiel Migrations- bzw. Partizipationsbeiräte, Frauenbeiräte, Behindertenbeiräte, Seniorenvertretungen. Welche Beiräte ein Bezirk hat, liegt zumeist in der Entscheidung der Bezirke selbst. Auch die Zusammensetzung der Beiräte ist unterschiedlich geregelt, meistens werden die Mitglieder vom Bezirk berufen und das Engagement in Verbänden, Vereinen oder Initiativen vorausgesetzt. Die Beiräte vertreten die Interessen von Betroffenen und beraten den Bezirk bei Entscheidungen – ein Stimmrecht in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) oder deren Ausschüssen haben die Beiräte nicht.

Welche Beiräte es in Ihrem Bezirk gibt, wo und wie Sie sich einbringen können, erfahren Sie auf der Website von Ihrem Bezirksamt.

Landesbeiräte

In Berlin gibt es Beiräte oder Vertretungen für bestimmte Personengruppen, in denen engagierte Einwohnerinnen und Einwohner, auch aus Vereinen und Verbänden, mit ihrem Fachwissen oder ihren Erfahrungen als Betroffene den Senat und das Abgeordnetenhaus beraten. Ein Stimmrecht haben diese Beiräte bei politischen Entscheidungen nicht, sie können nur Stellungnahmen und Empfehlungen abgeben. Die Beiräte vertreten die Interessen von bestimmten Personengruppen gegenüber der Berliner Senatsverwaltung und dem Abgeordnetenhaus. Es gibt zum Beispiel:
  • Landesbeirat für Partizipation (Migration)
  • Landesbeirat für Menschen mit Behinderung
  • Landesseniorenvertretung und Landesseniorenbeirat
  • Frauenpolitischer Beirat

Einwohnerversammlung

In diesem Video in DGS geht es um die Rolle der Einwohnerversammlung.

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Wenn in Ihrem Bezirk wichtige Entscheidungen und Veränderungen anstehen, kann eine Einwohnerversammlung einberufen werden, bei der alle betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner darüber informiert werden. Die Bezirksverordnetenversammlung oder das Bezirksamt entscheiden, ob eine Versammlung stattfindet. Auch Sie können eine solche Versammlung zu einer Angelegenheit, die Ihren Bezirk betrifft, beantragen – stimmt ein Drittel der Bezirksverordneten dafür, findet eine Versammlung statt.

Bürgersprechstunde

In diesem Video in DGS wird erklärt, was eine Bürgersprechstunde ist.

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Haben Sie schon mal mit Politikern und Politikerinnen diskutiert?
Gewählte Politiker und Politikerinnen sind auf den Kontakt und Austausch mit denen angewiesen, die sie vertreten und für die sie Entscheidungen treffen sollen. Wie sollen Politiker und Politikerinnen sonst wissen, was Einwohnerinnen und Einwohner bewegt und wo es Probleme gibt. Deshalb bieten viele Bürgersprechstunden an, bei denen Sie politische Anliegen, Anregungen und Probleme ansprechen können.
Jede:r mit einem Anliegen oder Fragen kann solche Sprechstundenangebote wahrnehmen, ganz gleich, wie alt Sie sind oder welche Staatsangehörigkeit Sie haben.

Bürgersprechstunden in den Berliner Bezirken

Die Fraktionen der Bezirksverordnetenversammlungen bieten meist regelmäßige Sprechstunden an, hier können Sie mit Ihren Bezirksverordneten ins Gespräch kommen. Die Bezirksämter bieten regelmäßig Sprechstunden an, bei denen Sie mit Ihrem Stadtrat oder Ihrer Bezirksbürgermeisterin sprechen können. Wann und wo die nächste Sprechstunde stattfindet, erfahren Sie auf der Internetseite Ihres Bezirksamtes. Unter den folgenden Links finden Sie schnell

Abgeordnetensprechstunde

Abgeordnete aller Fraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus bieten ebenfalls Sprechstunden an. Hier finden Sie einen Kalender mit den nächsten Terminen: https://www.parlament-berlin.de/de/Das-Parlament/Abgeordnete/alphabetische-Suche.

Petition

In diesem Video in DGS wird erklärt, was eine Petition ist.

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Wenn Sie der Ansicht sind, dass eine Entscheidung eines Parlamentes oder einer Behörde zu lange dauert, unverständlich oder sogar falsch ist, dann können Sie eine Petition einreichen. Sowohl das Berliner Abgeordnetenhaus, der Deutsche Bundestag oder das Europäische Parlament nehmen solche Eingaben entgegen.

Petition kann jede:r

Jede:r das Recht, auf diesem Weg eine Anregung oder eine Beschwerde vorzubringen – egal wie alt Sie sind, wo Sie wohnen oder welche Staatsangehörigkeit Sie haben. Sie können eine Petition alleine oder als Gruppe einreichen.

Petition – per Post oder Online

Eine Petition muss schriftlich eingereicht werden. Das ist auf dem Postweg oder online möglich:

Sammelpetitionen

Es gibt außerdem die Möglichkeit, eine Sammelpetition zu starten und bei anderen, die Ihr Anliegen unterstützen, Unterschriften dafür zu sammeln. Wird eine Petition an den Bundestag innerhalb von vier Wochen von 50.000 Personen unterzeichnet, wird die Petition im Ausschuss in öffentlicher Sitzung beraten und die Antragstellenden werden angehört. In Berlin heißt eine Sammelpetition Volksinitiative, über die das Abgeordnetenhaus beraten muss, wenn das Anliegen von 20.000 Personen unterzeichnet wurde. Die Abgeordneten sind allerdings nicht verpflichtet, eine Entscheidung in der Angelegenheit oder im Sinne der Petition zu treffen.

Jede Petition wird geprüft

Beim Berliner Abgeordnetenhaus, beim Bundestag und beim Europäischen Parlament gibt es einen Petitionsausschuss. Der Petitionsausschuss ist verpflichtet, jede Beschwerde zu überprüfen. Ist sie berechtigt, wird die zuständige Behörde oder Einrichtung aufgefordert, den Missstand zu beheben.
2019 hat der Petitionsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses über 1.600 Eingaben abschließend beraten. Davon wurde über ein Viertel zugunsten der Betroffenen entschieden. Bei jeder dritten Petition konnte der Ausschuss außerdem mit Auskünften weiterhelfen.

Parlamentssitzung anschauen

In diesem Video in DGS wird erkärt, wie man Palamentssitzungen live verfolgen kann.

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Die Plenarsitzungen gewählter Parlamente sind in Deutschland grundsätzlich öffentlich. Das gilt für den Bundestag, das Berliner Abgeordnetenhaus, die Bezirksverordnetenversammlungen wie auch für die Sitzungen des Europäischen Parlaments. So können die Wählerinnen und Wähler nachvollziehen, was in den Parlamenten diskutiert und entschieden wird. Nur in begründeten Ausnahmefällen dürfen Sitzungen des Abgeordnetenhauses oder der BVV unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.

Das Berliner Abgeordnetenhaus oder den Bundestag können Sie nach vorheriger Anmeldung vor Ort besuchen oder von zuhause aus bequem per Livestream Ihren Abgeordneten bei Debatten zuschauen.

Viele Bezirksverordnetenversammlungen bieten einen Livestream an oder Sie können die öffentlichen Sitzungen vor Ort besuchen. Allerdings scheint hier bisher keine Dolmetschung in DGS angeboten zu werden.

Partei

In deisem Video in DGS geht es darum, was ein Parteibeitritt nutzt.

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Sie wollen informiert wählen, sich für bestimmte Themen politisch engagieren oder vielleicht selbst zu einer Wahl kandidieren? Dann sollten Sie sich informieren, welche Partei Ihren eigenen Ansichten am nächsten steht. Denn die verschiedenen Parteien haben unterschiedliche Meinungen, welche politischen Fragen am Wichtigsten sind und wie gesellschaftliche Probleme am besten gelöst werden können.
Politische Parteien sind für eine moderne Massendemokratie wichtige, sogar notwendige Organisationen. Sie vertreten die Interessen und Ansichten ihrer Mitglieder bei politischen Entscheidungen und stellen bei Wahlen Kandidatinnen und Kandidaten auf. An Entscheidungen zu politischen Sachfragen oder zum politischen Personal einer Partei können deren Mitglieder mitwirken.
Welche Aufgaben Parteien in unserer Demokratie noch übernehmen, welche zurzeit im Abgeordnetenhaus vertreten sind und wie Sie sich einbringen können, erfahren Sie hier auf der Website.
Kurz vor Wahlen gibt es außerdem den Wahl-O-Mat, bei dem Sie Ihre Ansichten mit denen der kandidierenden Parteien vergleichen können: https://www.wahl-o-mat.de.