Einzelprojekte bis 6000 Euro

Inhaltsverzeichnis

Ziel der Förderung

Die Berliner Landeszentrale für politische Bildung fördert Einzelprojekte der politischen Bildung, also Maßnahmen, die über grundlegende und aktuelle politische Themen informieren, diese diskutieren, sowie Menschen aller Altersgruppen zur politischen Teilhabe befähigen. Die Förderung beruht auf der Förderrichtlinie der Landeszentrale und beträgt höchstens 6.000 Euro.

Themenschwerpunkte

Im Jahr 2025 fördert die Berliner Landeszentrale für politische Bildung Projekte zu folgenden Themenschwerpunkten:

  • 1. Nie wieder ist jetzt!? 80 Jahre Befreiung vom Nationalsozialismus

    „Nie wieder ist jetzt“ ist im Moment in aller Munde. Die Gefahr der Wiederholung überwunden geglaubter Vergangenheit scheint real zu sein. Der 8. Mai 1945 markiert das Ende des Zweiten Weltkriegs ebenso wie das Ende der nationalsozialistischen Diktatur. Erst 1985 wurde auch offiziell aus dem „Zusammenbruch“ mit der Rede des Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker der „Tag der Befreiung“.
    Es hatte sich die Einsicht entwickelt, dass ein kritischer Umgang mit der NS-Vergangenheit nötig ist. Aus der kritischen Aufarbeitung entstand auch eine Art nationale Selbstvergewisserung, die die NS-Aufarbeitung zu einem positiven Bezugspunkt des Deutschseins deutete. In der DDR stand der staatlich verordnete Antifaschismus oft einer gesellschaftlichen Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus im Weg. Zugleich waren Verdrängung, Rechtfertigung und der Wunsch nach einem „neuen Selbstbewusstsein“ nie völlig überwunden.
    Was bedeutet es für die politische Bildung „Nie wieder!“ zu proklamieren – gerade angesichts der aktuellen politischen Situation? Sowohl der kritische Blick auf die „Aufarbeitung“ der NS-Geschichte als auch auf aktuelle Herausforderungen und Kontinuitäten können Gegenstand der Projekte der politischen Bildung zum 80. Jahrestag des „Tags der Befreiung“ sein.

  • 2. Wohnen in Berlin – Wem gehört die Stadt?

    Die Berliner Landeszentrale für politische Bildung eröffnet 2025 ihre neue Open-Air-Ausstellung zum Thema „Wohnen in Berlin“. Diesen Anlass nutzend, wollen wir Projekte der politischen Bildung zum Thema Wohnen fördern. Wohnen ist Dauerbrenner der Berliner Politik: Von sozialen Folgen der Gentrifizierung über Beteiligungsverfahren im Städtebau bis hin zur Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt – die Konflikte rund ums Wohnen sind vielfältig.
    Bildungsangebote sollen dazu anregen, eigene Interessen bezüglich des Wohnens im gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Kontext zu verorten. Politische Konzepte und Zukunftsvorstellungen zum Wohnen in unserer Großstadt können diskutiert werden.

  • 3. Miteinander streiten, miteinander Zukunft gestalten

    Unser demokratisches Zusammenleben ist herausgefordert. Wachsende Konflikte und ein aufgeregtes Debattenklima über die politischen Herausforderungen bestärken diesen Eindruck. Bei den großen Zukunftsfragen scheint aber zugleich eine große Einigkeit zu bestehen. Die allermeisten Menschen sind offen für eine größere soziale Gerechtigkeit, die Aufnahme von Geflüchteten oder eine zukunftsfähige Klimapolitik. Dies ist eine gute Basis für nötige politische Maßnahmen.
    Jedoch nutzen so genannte „Polarisierungsunternehmer“ (S. Mau) aus Medien und Politik erfolgreich bestimmte, eher unwichtige emotionale Reizthemen, um Aufmerksamkeit zu erzeugen und Debatten künstlich zu befeuern.
    Wann ist Streit richtig und notwendig, wann ist er „Geschäftsmodell“? Wie kann politische Bildungsarbeit helfen, den Blick auf wesentliche Zukunftsfragen zu richten? Wie kann sie zur Versachlichung emotionaler, kontroverser Themen beitragen? Die Landeszentrale fördert Projekte, die Zukunftsfragen in den Mittelpunkt stellen und eine demokratische Konfliktkultur unterstützen.

  • 4. Krieg und Frieden

    Die nach dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine beschworene Zeitenwende hat Konsequenzen für die politische Bildung, die sich immer auch als Friedensbildung verstanden hat.
    Welche Aufgaben hat politische (Friedens-)Bildung in Zeiten des Krieges? Wie werden Sicherheits- und Bündnispolitik in der Bildungsarbeit verhandelt? Wie verhält sich das Recht auf militärische Verteidigung zu einer Friedenspädagogik, die auf gewaltfreie Konfliktaushandlung setzt? Wie können die vielfältigen Perspektiven, Erfahrungen und Gefühle von Menschen in Berlin, die von Krieg direkt oder indirekt betroffen sind, angemessen berücksichtigt werden? Unser Themenschwerpunkt fördert die Auseinandersetzung mit Krieg und Frieden.

  • 5. Junge Erwachsene treffen Politiker:innen

    Politik scheint vielen Jugendlichen weit weg vom eigenen Alltag zu sein. Politische Debatten und Entscheidungsprozesse wirken oft unverständlich und abstrakt. Auf der anderen Seite stehen auch Politik-Profis den Lebenswelten junger Erwachsener oft mit einer gewissen Fremdheit gegenüber.
    Die Landeszentrale fördert Begegnungen und den Dialog zwischen Politikerinnen und Politikern und jungen Erwachsenen. Der persönliche Austausch, verbunden mit einer Auseinandersetzung mit verschiedenen politischen Positionen, soll Interesse an Politik wecken und zum gegenseitigen Verständnis beitragen.

  • 6. Mit Schüler:innenvertretungen Demokratie und Teilhabe an Schulen stärken

    Die Schule ist ein Lernort und Lebensort, an dem Demokratie eingeübt werden kann. Dabei spielen Schüler:innenvertretungen eine zentrale Rolle. Manchmal führen sie jedoch ein Schattendasein. Sei es durch fehlende Kontinuität, mangelnde Unterstützung der Lehrkräfte oder zu wenig Interesse bei den Schüler:innen selbst.
    Die Landeszentrale hilft, frischen Schwung in die SV-Arbeit zu bringen. Sie fördert Projekte, mit denen Schüler:innenvertretungen initiiert oder gestärkt werden. Neben klassischen Seminaren und Fahrten sind auch Zukunftswerkstätten oder Open Space Veranstaltungen denkbar. Oder gibt es an Ihrer Schule eine ganz andere Idee?

Darüber hinaus werden Projekte zur Bundestagswahl 2025 sowie vereinzelt – je nach finanziellen Möglichkeiten – Projekte mit deutlichem Berlin-Bezug gefördert. Bei der Gesamtauswahl der Projekte achten wir auf die Vielfalt der behandelten Aspekte, methodischen Zugänge, angesprochenen Zielgruppen und Projektträger.

Fristen

Antragsfrist für Projektförderungen im Kalenderjahr 2025 ist der 19.12.2024 (Datum des Eingangs im digitalen Antragsverfahren FAZIT, sowie Datum des Poststempels für das unterschriebene Original).
Vorab (bis spätestens 13.12.2024) muss ein Geschäftskennzeichen bei der Landeszentrale angefordert werden. Dafür muss der Antragsteller in der Berliner Transparenzdatenbank registriert sein.

Die Entscheidung über Bewilligung oder Ablehnung wird im Januar 2025 getroffen. Bewilligte Projekte können vom 01.02.2025 bis zum 30.11.2025 durchgeführt werden. Die Abrechnung erfolgt noch im selben Kalenderjahr, in der Regel zum 30.11.2025.
Außerhalb dieses jährlichen Turnus können nur sehr vereinzelt Projekte bewilligt werden.

Antragstellung Schritt für Schritt

  1. Bitte machen Sie sich zunächst mit unserer Förderrichtlinie und den aktuellen Themenschwerpunkten vertraut.
  2. Für die digitale Antragstellung über das Online-Portal FAZIT benötigen Sie ein Geschäftskennzeichen. Bitte fordern Sie dieses an unter der E-Mail-Adresse: LZ-Zuwendungen@senbjf.berlin.de . Dabei geben Sie bitte den offiziellen Namen Ihres Trägers, Vereins o.ä. an, sowie die sechsstellige ID-Nummer in der Berliner Transparenzdatenbank (z.B. vr_123456) und den (Arbeits-)Titel Ihres Projekts.
  3. Alle wichtigen Informationen zum digitalen Förderantrag entnehmen Sie bitte diesem Merkblatt. Der Förderantrag kann nur bearbeitet werden, wenn folgende Unterlagen vollständig vorliegen:

Häufige Fragen

Antworten auf häufige Fragen zur Projektförderung finden Sie hier. Bitte lesen Sie auch unsere Förderrichtlinie sowie das Merkblatt zur Antragstellung. Zu Fragen, die damit nicht beantwortet werden können, beraten wir Sie gern individuell.

  • Wer ist antragsberechtigt?

    Zuwendungsempfangende sind nichtstaatliche Bildungsträger, Institutionen, Vereine usw. (rechtsfähige juristische Personen). Privatpersonen sind nicht antragsberechtigt.

  • Formale Voraussetzungen für die Antragstellung

    Zuwendungsempfangende müssen sich vor der Antragstellung in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin registrieren und dort die erforderlichen Daten eingeben.
    Link zur Transparenzdatenbank
    Vor der Beantragung müssen Sie ein Geschäftskennzeichen (GKZ) anfordern, das bei allen Formularen anzugeben ist. Bitte fordern Sie das GKZ unter folgender E-Mail-Adresse an: LZ-Zuwendungen@senbjf.berlin.de. Dabei nennen Sie bitte den vollständigen Namen des beantragenden Trägers (z.B. Verein), die sechsstellige ID-Nummer in der Berliner Transparenzdatenbank sowie den Projekttitel (Arbeitstitel).

  • Was ist im Einzelnen förderfähig?

    Honorare werden gemäß der Honorarordnung der Berliner Landeszentrale für politische Bildung gefördert (so genannte Bandbreitenregelung).
    Gefördert werden außerdem Sachkosten, Mieten, Werbung, Werkverträge (für produktorientierte Leistungen), Verpflegung, Unterkunft.
    Eine Organisationspauschale (belegfrei) kann in Höhe von maximal 10% der übrigen Ausgaben gefördert werden.
    Personalkosten sind nicht förderfähig.
    Detailliert können Sie alles in unserer Förderrichtlinie nachlesen.

  • Was kann nicht gefördert werden?

    Projekte, die der beruflichen Aus- und Weiterbildung, der allgemeinen Lebenshilfe oder der wissenschaftlichen Forschung und Lehre dienen, können nicht gefördert werden. Auch interne Tagungen von Vereinen und Organisationen sowie Gedenk- und Studienfahrten können nicht gefördert werden. Kulturprojekte können nur gefördert werden, wenn sie einen deutlichen Bezug zur politischen Bildung haben.

  • Umfang der Förderung

    Die Förderung soll mindestens 500,- Euro und kann maximal 6.000,- Euro pro Projekt betragen.

  • Einnahmen, Eigen- und Drittmittel

    Bei der Förderung handelt es sich um eine Fehlbedarfsfinanzierung. Zunächst werden die förderfähigen Ausgaben insgesamt ermittelt. Diese sollen 10.000 Euro nicht überschreiten. Der Träger muss Einnahmen, Eigen- oder Drittmittel in Höhe von mindestens 20% der förderfähigen Ausgaben ins Projekt einbringen. Die Bewilligungsbehörde kann in begründeten Einzelfällen einen geringeren Prozentsatz zulassen. Der verbleibende Fehlbedarf wird im Fall einer Bewilligung gefördert.
    Außer der Landeszentrale für politische Bildung dürfen keine weiteren Stellen des Landes Berlin an der Förderung beteiligt sein.

  • Welche Fristen sind zu beachten?

    Antragsschluss für 2025 ist der 19.12.2024 (maßgeblich ist der Eingang im digitalen Antragsverfahren FAZIT).
    Im Januar 2025 findet die Sichtung der Anträge und die Entscheidung über die Fördermittelvergabe statt.
    Maximale Projektlaufzeit für die Durchführung: 01.02.2025 bis 30.11.2025.
    Änderungsanträge (konzeptionell und finanziell) können während der Projektlaufzeit schriftlich eingereicht werden.
    Vorlage des Verwendungsnachweises (Abrechnung): Sofern nicht anders angegeben, gilt der 30.11.2025 als Abgabefrist.

  • Wie funktioniert das Antragsverfahren?

    Die Antragstellung erfolgt digital mit Hilfe des FAZIT-Online-Tools. Ein Teil der dort hochgeladenen Unterlagen muss zusätzlich rechtsgültig unterschrieben und im Original eingereicht werden.
    Vor der Beantragung müssen Sie ein Geschäftskennzeichen (GKZ) anfordern, das bei allen Formularen anzugeben ist. Bitte fordern Sie das GKZ unter folgender E-Mail-Adresse an: LZ-Zuwendungen@senbjf.berlin.de. Dabei nennen Sie bitte den vollständigen Namen des beantragenden Trägers (z.B. Verein), die sechsstellige ID-Nummer in der Berliner Transparenzdatenbank sowie den Projekttitel (Arbeitstitel).
    Zusätzlich zum FAZIT-Antragsformular muss eine Projektbeschreibung (Konzept) sowie ein Kosten– und Finanzierungsplan hochgeladen werden.
    Sobald der Antrag bearbeitet wurde, geht Ihnen bis Februar 2025 ein schriftlicher Zuwendungsbescheid oder eine Ablehnung zu. Im Zuwendungsbescheid sind alle wichtigen Informationen zur Verwendung der Mittel enthalten.

  • Was ist das Geschäftskennzeichen?

    Das Geschäftskennzeichen (GKZ) wird Ihnen im Vorfeld der Beantragung von der Landeszentrale mitgeteilt und ist bei allen Mitteilungen anzugeben, um sie dem Projekt eindeutig zuordnen zu können. Das GKZ setzt sich aus folgenden Teilen zusammen (Beispiel):

    Politikfeld/Behördenkennzeichen: Bildung (BIL)
    Haushaltsjahr (Beispiel): 2025
    Förderbereich: Politische Bildung nach Förderrichtlinie (PBF) oder Politische Bildung nach Landeshaushaltsordnung (PBL)
    Trägernummer, dreistellig (Beispiel): 111
    Laufende Nummer des Projekts, dreistellig (Beispiel): 002
    Vollständiges Geschäftskennzeichen (Beispiel): BIL/2025/PBF111002
    „Projektnummer“ im Sinne des Antragsformulars (Beispiel): PBF111002

    Für die Zusendung Ihres individuellen Geschäftskennzeichens wenden Sie sich bitte an die E-Mail-Adresse
    LZ-Zuwendungen@senbjf.berlin.de. Dabei geben Sie bitte den offiziellen Namen des beantragenden Trägers (z.B. Verein) an, sowie die sechsstellige ID-Nummer in der Berliner Transparenzdatenbank, und den (vorläufigen) Titel Ihres Projekts.

  • Was ist die ID-Nummer in der Berliner Transparenzdatenbank?

    Alle juristischen Personen, die Zuwendungen des Landes Berlin erhalten möchten, müssen zur Erhöhung der Transparenz in der Berliner Transparenzdatenbank registriert sein. Die erhaltenen Zuwendungen sind in der Zuwendungsdatenbank öffentlich einsehbar.
    Die Transparenzdatenbank wird von der Senatsverwaltung für Finanzen betrieben. Die Beantragung einer Registrierungsnummer erfolgt über das elektronische Antragsformular und nimmt in der Regel 1-2 Tage in Anspruch. Folgende Mindestangaben des Zuwendungsempfängers sind erforderlich: Name, Anschrift, E-Mail-Adresse sowie ggf. vorhandene Registernummer. Die potenziellen Zuwendungsempfänger bekommen ihre 6-stellige Registrierungsnummer (ID-Nummer) und ihre Zugangsdaten per E-Mail zugeschickt.

  • Wann und wie wird das Geld ausgezahlt?

    Während der Projektlaufzeit können Sie bis zu 80% der bewilligten Mittel abrufen, sofern Sie sie innerhalb von zwei Monaten verbrauchen. Der Mittelabruf kann in mehreren Tranchen erfolgen. Der restliche Betrag wird erst nach der Vorlage eines gültigen Verwendungsnachweises ausgezahlt.
    Das Formular für die Mittelabforderung befindet sich im FAZIT Online-Tool.

  • Was ist bei der Durchführung zu beachten?

    Bei der Durchführung sind der im Zuwendungsbescheid angegebene Projektzeitraum sowie alle dort genannten Bedingungen zu beachten.
    Bei allen öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten muss in geeigneter Form auf die Förderung durch die Berliner Landeszentrale für politische Bildung hingewiesen werden. Den Zugang zu den entsprechenden Logos finden Sie in Ihrem Zuwendungsbescheid.

  • Wie funktioniert die Abrechnung (Verwendungsnachweis)?

    Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. Was im Einzelnen vorgelegt werden muss, entnehmen Sie bitte Ihrem Zuwendungsbescheid.
    Für den Sachbericht gibt es einen Vordruck, Hinweise zum Inhalt entnehmen Sie bitte auch Ihrem Zuwendungsbescheid. Bitte fügen Sie dem Sachbericht (Print-)Produkte, die im Rahmen des Projekts entstanden sind, sowie ggf. Teilnahmelisten (bei Seminarveranstaltungen) bei.

    Der zahlenmäßige Nachweis wird über das FAZIT-Online-Tool erstellt, hochgeladen und zusätzlich unterschrieben eingeschickt. Zu ihm gehört eine Übersicht der Ausgaben und Einnahmen sowie eine Belegliste, in der alle einzelnen Ausgaben mit Zahlungsdatum, Empfänger/in, Zahlungsgrund und Betrag eingetragen werden. Ausgaben, die zum Zeitpunkt der Abrechnung noch nicht getätigt wurden, können nicht anerkannt werden.
    Originalbelege müssen nicht eingereicht werden. Sie müssen fünf Jahre lang vom Träger aufbewahrt werden für den Fall einer vertieften Prüfung.
    Nach der kursorischen Prüfung des Verwendungsnachweises erhält der Zuwendungsempfänger einen schriftlichen Schlussbescheid. Die restlichen Mittel werden dann ohne weitere Abforderung überwiesen.

Bisher geförderte Projekte

Kontaktpersonen zum Thema Förderung