Um an Veranstaltungen der politischen Bildung teilzunehmen, können Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildende Bildungszeit (ehemals Bildungsurlaub) beantragen. Sie können für die Teilnahme an anerkannten Bildungsveranstaltungen eine bezahlte Freistellung für bis zu zehn Arbeitstage in zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren erhalten. Die Rechtsgrundlage dafür ist das Berliner Bildungszeitgesetz (BiZeitG).
Bildungszeit
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Was ist eigentlich Bildungszeit?
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Wie nehme ich Bildungszeit?
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Bildungsurlaub - Wie läuft das ab?
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Bildungsurlaub - Ihr gutes Recht auf Bildung
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