Amt für Soziales

Hauspflege

Sprechzeiten im Amt für Soziales in der Hans-Schmidt-Str. 18:

Vorsprechende mit Termin melden sich bitte direkt am Eingang.

Für Vorsprechende ohne Termin gelten folgende Sprechzeiten:

  • Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe zur Pflege, AsylbLG, Bestattungskosten, Leistungsgewährung für Geflüchtete aus der Ukraine nach dem AsylbLG und SGB XII
    Mittwoch, Freitag 08.30 – 12.00 Uhr
    Telefonische Erreichbarkeit der Erstberatungsstelle:
    Montag bis Donnerstag von 13:00 – 15:00 Uhr
    Tel: 90297-6125, Fax: (030) 90297-664735
    E-Mail
    Telefonsprechstunde der Sachbearbeitungen Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, AsylbLG, Bestattungskosten, Leistungsgewährung für Geflüchtete aus der Ukraine nach dem AsylbLG und SGB XII:
    Dienstag und Donnerstag von 10:00 – 12:00 Uhr
    Anfragen für die genannten Leistungen außerhalb der Telefonsprechstunde sind nur per E-Mail unter der bekannten E-Mail-Adresse der zuständigen Sachbearbeitung oder über diese E-Mail möglich.
    Für Anfragen in Bezug auf alle anderen Leistungen stehen folgende E-Mail-Adressen zur Verfügung:
    Erstberatungsstelle: E-Mail
    Ukraine: E-Mail
  • Unterbringung und Mietschulden
    Dienstag, Donnerstag 08.30 – 12.00 Uhr
    Unterbringung: E-Mail
    Mietschulden: E-Mail
    Tel: 90297-1771

Montags keine offene Sprechstunde.
Terminvereinbarungen gerne telefonisch oder per E-Mail.

Der Teilhabefachdienst Soziales ist unter dieser Adresse erreichbar: Groß-Berliner Damm 154, 12489 Berlin.

Sprechstunde: donnerstags von 09.00 – 12.00 Uhr ohne Termin

Für Terminvereinbarungen können Sie sich gern an die zuständige Sachbearbeitung wenden.

Aktuelle Informationen in Bezug auf die ukrainischen Geflüchteten:

Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Informationen für geflüchtete Menschen aus der Ukraine.

Aktuelle Informationen zum Zugang in die Eingangszone

Aufgrund des erhöhten Publikumsverkehrs im Amt für Soziales bitten wir, Ihre Anliegen vorrangig per Telefon, E-Mail, Fax oder Post an uns zu richten. Falls dennoch eine persönliche Vorsprache notwendig sein sollte, vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch einen Termin mit Ihrer Sachbearbeitung bzw. dem zuständigen Sozialdienst. Sollten Sie nicht zwingend auf eine Begleitperson angewiesen sein, kommen Sie bitte allein zu dem vereinbarten Termin.

Um Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, verzichten Sie bitte auf die persönliche Abgabe von Unterlagen, sondern übersenden Sie diese per Post.

Der Einlass in das Haus erfolgt nur nach Aufforderung durch das Sicherheitspersonal (Einzelabfertigung).

Weitere Informationen des Amtes für Soziales

Öffentliche Zustellungen des Amtes für Soziales

Seniorenhände halten Geld und ein Portemonnaie

Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Bestattungskosten, Erstberatung

Seniorin an einer Gehhilfe

Ambulante und stationäre Hilfe zur Pflege, Landespflegegeldgesetz

Mann im Rollstuhl

Teilhabefachdienst Soziales (Leistungen für volljährige Menschen mit Behinderungen)