Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt hat in allen Neuköllner Bürgerämtern Aushänge
angebracht, die auf das Informationsrecht über die im elektronischen Reisepass
gespeicherten Daten hinweisen. Die Aushänge befinden sich im Kassenbereich und
sind damit für jeden Bürger bei der Abholung seines Reisepasses sichtbar.
Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt
an.
03.12.2008 - Bezirksverordnetenversammlung
Ö 12.13 - überwiesen
Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Aushändigung des elektronischen
Reisepasses mit biometrischen Daten (ePass) dem Inhaber die auf dem RFID-Chip
gespeicherten Informationen selbsttätig – und nicht erst auf Nachfrage
– anzuzeigen
Das Bezirksamt wird ersucht, bei der
Aushändigung des elektronischen Reisepasses mit biometrischen Daten (ePass) dem
Inhaber die auf dem RFID-Chip gespeicherten Informationen selbsttätig –
und nicht erst auf Nachfrage – anzuzeigen.
Der Überweisung des Antrages in den
Ausschuss für Bürgerdienste und Gesundheit wird einstimmig zugestimmt.
11.12.2008 - Ausschuss für Bürgerdienste und Gesundheit
Ö 3 - vertagt
Die Linken setzen sich dafür ein, dass allen Bürgern die im neuen
elektronischen Reisepass gespeicherten Daten auch ohne konkrete Nachfrage
angezeigt werden
Die Linken
setzen sich dafür ein, dass allen Bürgern die im neuen elektronischen Reisepass
gespeicherten Daten auch ohne konkrete Nachfrage angezeigt werden. Darüber
hinaus sollten die Bürgerämter auf Wunsch mit dem Pass auch einen Ausdruck der
Daten aushändigen.
Frau
Bezirksstadträtin Vogelsang weist darauf hin, dass jedem Bürger auf Nachfrage
eine Einsichtnahme in die gespeicherten Daten ermöglicht wird. Eine generelle
Anzeige der Daten wird jedoch von den Mitarbeitern der Bürgerämter wegen des
erhöhtem Zeitaufwandes abgelehnt. Nach Einschätzung der Bürgerämter entsteht
hier eine zusätzliche Bearbeitungsdauer von ca. zwei Minuten pro Kunden. Ein
Ausdruck der Daten ist technisch gar nicht möglich, da die Bürgerämter
lediglich über Lesegeräte verfügen, die keinen Ausdruck zulassen.
Die
Ausschussvorsitzende erklärt, dass vielen Antragstellern das Recht auf eine
Anzeige der gespeicherten Daten nicht bekannt ist und daher nur wenig davon
Gebrauch gemacht wird.
Frau
Bezirksstadträtin Vogelsang schlägt vor, den Antrag zurückzustellen und zur
nächsten Sitzung einen Änderungsantrag einzubringen. Denkbar wäre
beispielsweise ein Aushang in den Bürgerämtern mit dem Hinweis auf das
Anzeigerecht.
Der Antrag
wird daraufhin einstimmig zurückgestellt.
15.01.2009 - Ausschuss für Bürgerdienste und Gesundheit
Ö 5 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Unter Hinweis auf die Beratungen in der letzten Sitzung stellt die
Ausschussvorsitzende fest, dass der Antrag technisch nicht umsetzbar ist
Unter
Hinweis auf die Beratungen in der letzten Sitzung stellt die
Ausschussvorsitzende fest, dass der Antrag technisch nicht umsetzbar ist. Sie
schlägt daher folgenden Änderungsantrag vor:
„Das
Bezirksamt wird ersucht, bei der Aushändigung des elektronischen Reisepasses
mit biometrischen Daten (ePass), dem Inhaber die auf dem RFID-Chip
gespeicherten Imnformationen auf Wunsch anzuzeigen.Der Hinweis auf das Recht
auf Information soll dem Bürger bei der Abholung mitgeteilt werden. Derweiteren
soll mittels eines sichtbaren Aushanges bzw. über Merkblätter, die in
Bürgerämter auszulegen sind,darauf hingewiesen werden.“
Der
Ausschuss stimmt dem Änderungsantrag ohne weitere Aussprache einstimmig zu.
28.01.2009 - Bezirksverordnetenversammlung
Ö 9.11 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Aushändigung des elektronischen Reisepasses mit biometrischen Daten (e-Pass) dem Inhaber die auf dem FRID-Chip gespeicherten Informationen auf Wunsch anzuzeigen.
Der Hinweis über das Recht auf Information soll dem Bürger bei Abholung mitgeteilt werden. Des Weiteren soll mittels eines sichtbaren Aushanges bzw. über Merkblätter, die in den Bürgerämtern auszulegen sind, darauf hingewiesen werden.
Der Beschlussempfehlung wird einstimmig zugestimmt.
29.04.2009 - Bezirksverordnetenversammlung
Ö 17.4 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen