Drucksache - 0905/XVIII
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Es ist ausdrücklicher Wunsch des Bezirksamtes, Kostenübernahmen
auf Hilfen zur vollstationären Pflege möglichst zeitnah auszusprechen. Insbesondere zur Vereinfachung und Standardisierung des
Antragsverfahrens steht das zuständige Sachgebiet regelmäßig mit den in
Neukölln ansässigen Seniorenheimen in Kontakt. In verschiedenen Arbeitsgruppen
wurden gemeinsame Verfahrensregeln zur Beschleunigung des Verwaltungsverfahrens
erarbeitet. Besonders zur Klärung von grundlegenden
Anspruchsvoraussetzungen erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit den
Sozialdiensten der Seniorenheime. Dennoch kommt es gerade im Bereich der
Prüfung vorhandenen Vermögens häufig zu Verzögerungen. Diese Verzögerungen
werden noch gesteigert, sobald Angehörige Auskunft über z. B. in Form von gem.
§ 528 BGB zurückzufordernde Schenkungen geben müssen oder z. B. gesetzliche
Betreuungen einzuleiten sind. Die seit Jahren bekannte notleidende Personalausstattung
führt leider trotz aller Rationalisierungen zu Arbeitsrückständen bei
planmäßigen und insbesondere bei unplanmäßigen Abwesenheiten, wie dies zur Zeit
der Fall ist. Derzeit wird eine Aktenrate nach schwerster Erkrankung einer
Sachbearbeiterin seit 11. Dezember 2008 durchgehend vertretungsweise
bearbeitet. Mit einer Dienstaufnahme der Sachbearbeiterin wird realistisch
nicht gerechnet; eine kurzfristige Pensionierung der Beamtin und damit
Herstellung der Besetzbarkeit der Stelle ist aus formaljuristischen
Gegebenheiten nicht möglich. Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss als erledigt an. |
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