Drucksache - 0916/XVIII  

 
 
Betreff: Künstler/-innen und Publizist/-innen im Jobcenter
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKESozial
Verfasser:Dr. Stelz, SylviaSchoenthal, Eva-Marie
Drucksache-Art:AntragMitteilung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
03.12.2008 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Sozialausschuss Entscheidung
16.06.2009 
31. öffentliche Sitzung des Sozialausschusses vertagt   
30.06.2009 
32. öffentliche Sitzung des Sozialausschusses vertagt   
14.06.2011 
52. öffentliche Sitzung des Sozialausschusses im Ausschuss zurückgezogen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
22.06.2011 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Mitteilung - 2. Lesung

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Antrag wird von der antragstellenden Fraktion der LINKEN in folgender Fassung zurückgezogen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich zur Verbesserung der Stellung selbständiger Künstler/-innen und Publizist/-innen in der Trägervertretung des Jobcenters dafür einzusetzen, dass für die Klärung, ob Kunden und Kundinnen zur Gruppe der selbständigen Künstler/-innen oder Publizist/-innen gehören, vom zuständigen Fallmanagement die Mitgliedschaft der Betroffenen in der Künstlersozialkasse (KSK) gemäß § 2 KSVG als hinreichendes Kriterium anerkannt wird.

 

Darüber hinaus soll geprüft werden, ob ein weitergehendes Instrumentarium zur Anerkennung künstlerischer und publizistischer Berufe beim Jobcenter entwickelt werden kann.

 

Ferner wird das Bezirksamt gebeten, sich beim Jobcenter Neukölln dafür einzusetzen, dass dort bei Entscheidungen über die Gewährung von Einstiegsgeld gem. § 29 SGB II für Selbstständigkeit in künstlerischen und publizistischen Berufen bei Mitgliedern der KSK jene Mitgliedschaft als ein mögliches Indiz der Tragfähigkeit beantragter Vorhaben herangezogen werden kann.

 

 
 

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