Drucksache - 0916/XVIII
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Der Antrag wird von der antragstellenden Fraktion der LINKEN in folgender Fassung zurückgezogen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich zur Verbesserung der Stellung selbständiger Künstler/-innen und Publizist/-innen in der Trägervertretung des Jobcenters dafür einzusetzen, dass für die Klärung, ob Kunden und Kundinnen zur Gruppe der selbständigen Künstler/-innen oder Publizist/-innen gehören, vom zuständigen Fallmanagement die Mitgliedschaft der Betroffenen in der Künstlersozialkasse (KSK) gemäß § 2 KSVG als hinreichendes Kriterium anerkannt wird.
Darüber hinaus soll geprüft werden, ob ein weitergehendes Instrumentarium zur Anerkennung künstlerischer und publizistischer Berufe beim Jobcenter entwickelt werden kann.
Ferner wird das Bezirksamt gebeten, sich beim Jobcenter Neukölln dafür einzusetzen, dass dort bei Entscheidungen über die Gewährung von Einstiegsgeld gem. § 29 SGB II für Selbstständigkeit in künstlerischen und publizistischen Berufen bei Mitgliedern der KSK jene Mitgliedschaft als ein mögliches Indiz der Tragfähigkeit beantragter Vorhaben herangezogen werden kann.
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