Drucksache - 0294/XVIII
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Das Bezirksamt hat sich bei der Senatsverwaltung für Inneres
und Sport dafür eingesetzt, dass das Einsatzpersonal und der Fahrzeugbestand
der Berliner Feuerwehr in Neukölln nicht reduziert wird. Die Senatsverwaltung hat daraufhin mitgeteilt, dass die
Berliner Feuerwehr aus rechtlichen Gründen gehalten ist, die Arbeitszeiten
ihrer Mitarbeiter an die Arbeitszeitrichtlinien der EU anzupassen. Hierfür war
es erforderlich, ein neues Einsatzkonzept zu entwerfen, das die rechtlichen
Rahmenbedingungen erfüllt, den Schutz der Bevölkerung im bisherigen Umfang
gewährleistet und den Landeshaushalt möglichst gering zusätzlich belastet. Die Zielsetzung, den Landeshaushalt möglichst gering zu
belasten, zwingt die Berliner Feuerwehr dazu, die Vorhaltung an Personal und
Fahrzeuge in allen Berliner Bezirken besser an das örtlich und im Tagesverlauf
unterschiedliche Einsatzaufkommen anzupassen. Im Hinblick auf den Schutz der
Bevölkerung sind jedoch in Berlin sog. Schutzklassen definiert, die im Rahmen
einer Zielvereinbarung festgeschrieben wurden. Danach sind für den
Rettungsdienst in Schutzklasse A maximal 8 Minuten Hilfsfrist in 75 % der
Einsatzfälle vorgegeben. Diese Vorgaben wurden in der Vergangenheit stets
erreicht. Die Senatsinnenverwaltung geht davon aus, dass diese Schutzziele auch
in Zukunft eingehalten werden. Das neue Einsatzkonzept der Feuerwehr beruht auf aufwändigen
Computersimulationen, mit denen die Fahrzeug- und Funktionsverteilung im
Stadtgebiet so optimiert worden ist, dass die bestehenden Schutzvorgaben auch
mit einem reduzierten Fahrzeugbestand weiterhin eingehalten werden können. Das Bezirksamt wird die weitere Entwicklung bei der Berliner
Feuerwehr beobachten und sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an. |
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