Auszug - Mitteilung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben im 1. Halbjahr 2008
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Der Ausschuss empfiehlt
der Bezirksverordnetenversammlung die Vorlage zur Kenntnis zu nehmen: In der anliegenden
Nachweisung werden die bis zum 30.06.2008 zugelassenen über- und
außerplanmäßigen Ausgaben dargestellt. Sie werden der
Bezirksverordnetenversammlung auf Grund der Bestimmungen in § 37 Abs. 7 und §
38 Abs. 1 Satz 2 LHO mitgeteilt. Die nachträgliche Genehmigung der bis zum
Jahresabschluss tatsächlich geleisteten Ausgaben und eingegangenen
Verpflichtungen durch die Bezirksverordnetenversammlung wird nach § 37 Abs. 7
und § 38 Abs. 1 Satz 2 LHO unverzüglich nach dem Abschluss der Bücher eingeholt
werden. Gegenüber der
Gesamtbewilligung über- und außerplanmäßiger Ausgaben ist ein
Haushaltsausgleich durch Sperren bei verfügbaren Haushaltsansätzen bzw. durch
Mehreinnahmen sichergestellt. Die Bewilligungen
entsprechen der bisherigen Entscheidungspraxis der Senatsverwaltung für
Finanzen und sind vom Bezirk entsprechend dem geltenden Haushaltsrecht und der
ihm übertragenen Eigenverantwortung - auch hinsichtlich notwendiger Gestaltungsspielräume
in künftigen Haushaltsjahren - entschieden worden. Auswirkungen
auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine, die zugelassenen über- und
außerplanmäßigen Ausgaben erhöhen nur formal die Ausgabeermächtigungen des
Bezirkshaushaltsplanes um 10.490.836,06 EURO, tatsächlich zurzeit um 172.300,00
€. b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. |
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