Drucksache - 0817/XVIII  

 
 
Betreff: Veränderungssperre XIV-60/19 für das Grundstück Buckower Damm 30 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz, im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes XIV-60 ("Mohriner Allee/Buckower Damm")
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/BauBA/Bau
Verfasser:BzBm Buschkowsky/BzStR BlesingBlesing, Thomas
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
24.09.2008 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Entscheidung
14.10.2008 
21. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
03.12.2008 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
25.02.2009 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
Rechtsverordnung und Begründung
Übersichtsplan 0817-XVIII
Beschlussempfehlung - 2. Lesung
VzK - Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt hat für das Grundstück Buckower Damm 30 am 16. Dezember 2008 eine Veränderungssperre als Rechtsverordnung erlassen, die Verordnung wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin am 24. Januar 2009 auf Seite 3 veröffentlicht. Auf der Grundlage der erlassenen Rechtsverordnung wird das beantragte, der Veränderungssperre zu Grunde liegende Vorhaben (Nutzungsänderung des straßenseitig gelegenen Fabrikgebäudes in Fliesen- und Marmorhandel im Erdgeschoss sowie Räumlichkeiten für Veranstaltungen unterschiedlicher Art im 1.OG und 2.OG) versagt.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 03.12.2008 über die Veränderungssperre XIV-60/19 (Drucksache Nr. 817/XVIII) als erledigt an.

 

 
 

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