Drucksache - 0817/XVIII
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Das Bezirksamt hat für das Grundstück Buckower Damm 30 am
16. Dezember 2008 eine Veränderungssperre als Rechtsverordnung erlassen, die
Verordnung wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin am 24. Januar 2009
auf Seite 3 veröffentlicht. Auf der Grundlage der erlassenen Rechtsverordnung
wird das beantragte, der Veränderungssperre zu Grunde liegende Vorhaben
(Nutzungsänderung des straßenseitig gelegenen Fabrikgebäudes in Fliesen- und
Marmorhandel im Erdgeschoss sowie Räumlichkeiten für Veranstaltungen
unterschiedlicher Art im 1.OG und 2.OG) versagt. Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der
Bezirksverordnetenversammlung vom 03.12.2008 über die Veränderungssperre
XIV-60/19 (Drucksache Nr. 817/XVIII) als erledigt an. |
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