Drucksache - 0606/XVIII
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Das
Bezirksamt hat sich beim Senat für eine öffentliche Kampagne zur Einführung des
kommunalen Wahlrechts eingesetzt. Hierbei hat es darauf hingewiesen, dass
politische Partizipation die Identifikation mit der Stadt, in der man lebt,
verstärkt und deshalb auch diejenigen, die sich nicht einbürgern lassen können
oder wollen, zumindest in sie direkt betreffenden kommunalen Angelegenheiten
mitbestimmen können sollten. Bislang ist es nur EU-Bürgern möglich, an
Kommunalwahlen teilzunehmen, dem hohen Anteil der Berlinerinnen und Berliner
ohne Staatsangehörigkeit eines EU-Landes hingegen bleibt dies verwehrt. Frau Senatorin Dr.
Knake-Werner ist auf die Initiative des Bezirksamtes wie folgt eingegangen. „Vielen
Dank für Ihr Schreiben, in dem Sie mich darum bitten, die Beschlussvorlage der
Neuköllner Bezirksverordnetenversammlung, die das Ziel einer öffentlichen
Kampagne zur Einführung des kommunalen Wahlrechts hat, in mein politisches
Handlungsspektrum einzubeziehen. Ich darf Ihnen dazu mitteilen, dass die
Verbesserung der Partizipationsmöglichkeiten von nicht EU-Bürgern ein zentrales
Anliegen der Integrationspolitik des Berliner Senats darstellt. Der Senat hat in dem vom ihm am
03.07.2007 beschlossenen Integrationskonzept für Berlin im Leitprojekt 6 C
deutlich gemacht, dass Integration auch durch Partizipation geschaffen wird,
wozu der Zugang zu politischen Entscheidungen im kommunalen Bereich gehört. Das
Land Berlin hatte daher zusammen mit dem Land Rheinland-Pfalz im September 2007
eine Initiative zur Einführung des kommunalen Wahlrechts für nicht
EU-Bürgerinnen und –Bürger gestartet. Gemeinsam hatten die Länder einen
entsprechenden Gesetzentwurf beim Bundesrat eingebracht, der durch die Änderung
des Grundgesetzes ein kommunales Wahlrecht für den o. g. Personenkreis vorsah
(BR-Drs. 623/07). Die beratenden Ausschüsse des Bundesrates hatten jedoch dem
Plenum im Oktober 2007 empfohlen, diesen Gesetzesantrag nicht in den Deutschen
Bundestag einzubringen (BR-Drs. 623/1/07). Aufgrund der bekannten politischen
Mehrheiten wäre eine erneute Bundesratsinitiative zum jetzigen Zeitpunkt wenig
erfolgversprechend.“ Das Bezirksamt sieht hiermit den Beschluss der BVV als
erledigt an. |
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