Drucksache - 0606/XVIII  

 
 
Betreff: Unterstützung der Kampagne für ein kommunales Wahlrecht für Migrantinnen und Migranten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneBA/FinWi
Verfasser:Wagner, HeinzBuschkowsky, Heinz
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
20.02.2008 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung Entscheidung
10.03.2008 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung und Gleichstellung vertagt   
28.04.2008 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung und Gleichstellung vertagt   
20.10.2008 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung und Gleichstellung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
03.12.2008 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
25.03.2009 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung - 2. Lesung
VzK - Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt hat sich beim Senat für eine öffentliche Kampagne zur Einführung des kommunalen Wahlrechts eingesetzt. Hierbei hat es darauf hingewiesen, dass politische Partizipation die Identifikation mit der Stadt, in der man lebt, verstärkt und deshalb auch diejenigen, die sich nicht einbürgern lassen können oder wollen, zumindest in sie direkt betreffenden kommunalen Angelegenheiten mitbestimmen können sollten. Bislang ist es nur EU-Bürgern möglich, an Kommunalwahlen teilzunehmen, dem hohen Anteil der Berlinerinnen und Berliner ohne Staatsangehörigkeit eines EU-Landes hingegen bleibt dies verwehrt.

 

Frau Senatorin Dr. Knake-Werner ist auf die Initiative des Bezirksamtes wie folgt eingegangen.

 

„Vielen Dank für Ihr Schreiben, in dem Sie mich darum bitten, die Beschlussvorlage der Neuköllner Bezirksverordnetenversammlung, die das Ziel einer öffentlichen Kampagne zur Einführung des kommunalen Wahlrechts hat, in mein politisches Handlungsspektrum einzubeziehen. Ich darf Ihnen dazu mitteilen, dass die Verbesserung der Partizipationsmöglichkeiten von nicht EU-Bürgern ein zentrales Anliegen der Integrationspolitik des Berliner Senats darstellt.

 

Der Senat hat in dem vom ihm am 03.07.2007 beschlossenen Integrationskonzept für Berlin im Leitprojekt 6 C deutlich gemacht, dass Integration auch durch Partizipation geschaffen wird, wozu der Zugang zu politischen Entscheidungen im kommunalen Bereich gehört. Das Land Berlin hatte daher zusammen mit dem Land Rheinland-Pfalz im September 2007 eine Initiative zur Einführung des kommunalen Wahlrechts für nicht EU-Bürgerinnen und –Bürger gestartet. Gemeinsam hatten die Länder einen entsprechenden Gesetzentwurf beim Bundesrat eingebracht, der durch die Änderung des Grundgesetzes ein kommunales Wahlrecht für den o. g. Personenkreis vorsah (BR-Drs. 623/07). Die beratenden Ausschüsse des Bundesrates hatten jedoch dem Plenum im Oktober 2007 empfohlen, diesen Gesetzesantrag nicht in den Deutschen Bundestag einzubringen (BR-Drs. 623/1/07). Aufgrund der bekannten politischen Mehrheiten wäre eine erneute Bundesratsinitiative zum jetzigen Zeitpunkt wenig erfolgversprechend.“

 

Das Bezirksamt sieht hiermit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

 
 

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