Frau Finger
verliest den Antrag und bittet Herrn Pade, zu den rechtlichen Voraussetzungen
zu berichten. Dieser vermutet, dass die Intention des Antrages auf die
Abtretungen abzielt, die zu Zeiten des BSHG gegenüber dem Bezirksamt, Abteilung
Soziales, erklärt werden konnten. Dies war möglich, da zu dieser Zeit die
Kita-Plätze noch von der Abteilung Jugend betrieben wurden. Die Wirkung der
Abtretung entfaltete sich somit innerhalb eines Bezirksamtes.
Seit der Einführung
des Sozialgesetzbuches II (Hartz IV), der Übertragung der Kindertagesstätten an
freie Träger und der Gründung des Eigenbetriebes ist das damalige Verfahren
nicht mehr durchführbar. Aufgabe des Jugendamtes, Bereich Kindertagesbetreuung,
ist es, anhand der eingereichten Einkommensunterlagen der Eltern, die Höhe der
zu entrichtenden Kita-Kosten festzulegen. Die Zahlungen erfolgen dann direkt
zwischen den Eltern und dem jeweiligen Träger.
Eine Abtretung
gegenüber dem Bezirksamt, die bewirken soll, dass das Jobcenter die
Kita-Beiträge der Familien von den Leistungen einbehält und direkt an den
Eigenbetrieb überweist, ist rechtlich, aber auch verwaltungstechnisch schwer
durchführbar, zumal Betreuungsverträge, die bei freien Trägern abgeschlossen
wurden, sowie Hortverträge von dem vorliegenden Antrag nicht erfasst werden. Es
ist zu bedenken, dass Abtretungserklärungen freiwilliger Natur sind und nach
jeder Änderung der persönlichen Situation entsprechend angepasst werden müssen.
Inwieweit ein solches Verfahren im Jobcenter durchgeführt werden kann, wäre zu
erfragen.
Herr Schimmang
sieht die edle Absicht des Antrages, merkt aber an, dass die Weite des Lebens
nicht vollständig erfasst wurde. Er schätzt ein, dass ca. 10 Prozent der Eltern
nicht ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen.
Herr Ahrens ergänzt
dazu, dass auch die freien Träger alle Möglichkeiten bis hin zum Mahnbescheid
nutzen, leider nicht häufig erfolgreich. Aber auch er sieht die Schwierigkeiten
bei der Umsetzung des Verwaltungsverfahrens und befürchtet, dass der Antrag in
der vorliegenden Form keine Wirkung entfalten könnte. Wenn der Träger über die
Situation in einer Familie informiert ist, lassen sozialpädagogische Gründe
auch abweichende Regelungen zu, sodass nicht einfach die Kita-Plätze gekündigt
werden.
Frau Schwarzer
fände es bedauerlich, wenn der Antrag nicht umgesetzt würde. Da er auch in der
BVV bereits besprochen wurde, möchte sie gern mit einem Ergebnis aus der
Sitzung gehen. Sie spricht sich für den Vorschlag von Frau Finger aus, dass
Jobcenter anzuschreiben und auf die Wichtigkeit des Themas aufmerksam zu
machen. Sie ist sich bewusst, dass der Antrag in dieser Form nicht vollständig
umsetzbar ist, möchte dazu aber gern die Stellungnahme des Jobcenters haben.
Frau Dr.
Gallus-Jetter führt dazu an, dass hier sich deutlich zeigt, dass eine
Gesetzgebung selbst mit bester Absicht nicht alle Lebenslagen berücksichtigen
kann. Dies zeigt sich erst in der alltäglichen Anwendung. Hierzu ergänzt Herr
Schimmang, dass die Familien, welche die Abtretungserklärungen unterschreiben,
gar nicht das Problem darstellen würden. Zudem wäre zu beachten, welche
Leistungen unter „Transferleistungen“ subsumiert werden sollen.
Immerhin umfassen Transferleistungen neben anderen auch das Wohngeld und die
Lernmittelbefreiung. Er schlägt daher vor, dass der Antrag noch einmal
überdacht werden sollte.
Frau Zander
berichtet dazu, dass ihre Kita dazu übergegangen ist, die Kita-Beiträge in bar
anzunehmen, mit dem Vorteil, dass nichtzahlende Eltern direkt angesprochen werden
können. Damit wurde es erreicht, dass die Kita keine großen Außenstände
verzeichnet.
Frau Finger fasst
die drei vorgeschlagenen, weiteren Vorgehensweisen zusammen und bittet um
Abstimmung.
Die SPD-Fraktion
zieht den Antrag letztlich zurück.