In der anliegenden Nachweisung werden die bis zum 30
In der anliegenden Nachweisung
werden die bis zum 30.06.2008 zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
dargestellt. Sie werden der Bezirksverordnetenversammlung auf Grund der
Bestimmungen in § 37 Abs. 7 und § 38 Abs. 1 Satz 2 LHO mitgeteilt. Die nachträgliche
Genehmigung der bis zum Jahresabschluss tatsächlich geleisteten Ausgaben und
eingegangenen Verpflichtungen durch die Bezirksverordnetenversammlung wird nach
§ 37 Abs. 7 und § 38 Abs. 1 Satz 2 LHO unverzüglich nach dem Abschluss der
Bücher eingeholt werden.
Gegenüber der Gesamtbewilligung
über- und außerplanmäßiger Ausgaben ist ein Haushaltsausgleich durch Sperren
bei verfügbaren Haushaltsansätzen bzw. durch Mehreinnahmen sichergestellt.
Die Bewilligungen entsprechen der
bisherigen Entscheidungspraxis der Senatsverwaltung für Finanzen und sind vom
Bezirk entsprechend dem geltenden Haushaltsrecht und der ihm übertragenen
Eigenverantwortung - auch hinsichtlich notwendiger Gestaltungsspielräume in
künftigen Haushaltsjahren - entschieden worden.
Auswirkungen auf den Haushaltsplan
und die Finanzplanung:
a)Auswirkungen
auf Einnahmen und Ausgaben:
keine, die zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
erhöhen nur formal die Ausgabeermächtigungen des Bezirkshaushaltsplanes um
10.490.836,06 EURO, tatsächlich zurzeit um 172.300,00 €.
b)Personalwirtschaftliche
Auswirkungen:
keine
Der Überweisung der Vorlage zur Kenntnisnahme in den
Hauptausschuss wird einstimmig zugestimmt.
03.11.2008 - Hauptausschuss
Ö 4 - mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
Herr BzBm Buschkowsky erläutert hierzu, dass die halbjährige Vorlage zum
Stand der über- und außerplanmäßigen Ausgaben auf Wunsch des Ausschusses nach
frühzeitiger Kenntnisnahme erfolgt
Herr BzBm Buschkowsky erläutert hierzu, dass
die halbjährige Vorlage zum Stand der über- und außerplanmäßigen Ausgaben auf
Wunsch des Ausschusses nach frühzeitiger Kenntnisnahme erfolgt.
Auf Wunsch des Ausschusses wird die Vorlage
künftig halbjährig als Vorlage zur Beschlussfassung eingebracht.
Der Ausschuss beschließt einstimmig, der BVV
zu empfehlen, die Vorlage zur Kenntnis zu nehmen.
Das BVV Büro wird gebeten das weitere
Verfahren einzuleiten.
03.12.2008 - Bezirksverordnetenversammlung
Ö 7.1 - zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Vorlage
zur Kenntnis zu nehmen:
Der Ausschuss empfiehlt
der Bezirksverordnetenversammlung die Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:
In der anliegenden
Nachweisung werden die bis zum 30.06.2008 zugelassenen über- und
außerplanmäßigen Ausgaben dargestellt. Sie werden der
Bezirksverordnetenversammlung auf Grund der Bestimmungen in § 37 Abs. 7 und §
38 Abs. 1 Satz 2 LHO mitgeteilt. Die nachträgliche Genehmigung der bis zum
Jahresabschluss tatsächlich geleisteten Ausgaben und eingegangenen
Verpflichtungen durch die Bezirksverordnetenversammlung wird nach § 37 Abs. 7
und § 38 Abs. 1 Satz 2 LHO unverzüglich nach dem Abschluss der Bücher eingeholt
werden.
Gegenüber der
Gesamtbewilligung über- und außerplanmäßiger Ausgaben ist ein
Haushaltsausgleich durch Sperren bei verfügbaren Haushaltsansätzen bzw. durch
Mehreinnahmen sichergestellt.
Die Bewilligungen
entsprechen der bisherigen Entscheidungspraxis der Senatsverwaltung für
Finanzen und sind vom Bezirk entsprechend dem geltenden Haushaltsrecht und der
ihm übertragenen Eigenverantwortung - auch hinsichtlich notwendiger Gestaltungsspielräume
in künftigen Haushaltsjahren - entschieden worden.
Auswirkungen
auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a)Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
keine, die zugelassenen über- und
außerplanmäßigen Ausgaben erhöhen nur formal die Ausgabeermächtigungen des
Bezirkshaushaltsplanes um 10.490.836,06 EURO, tatsächlich zurzeit um 172.300,00
€.