Zur Beantwortung Frau BzStR’in Schmiedhofer:
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau Gnielinski, ich bin ja tief beeindruckt, dass Sie mir die
Kompetenz zuschreiben, die das Robert-Koch-Institut haben müsste und befürchte,
dass ich weder Prophetin bin noch das ich jetzt die Geeignete bin, um Ihnen zu
sagen, ob es eine zweite Welle gibt und wie sie aussehen wird. Ich habe dazu
meine Meinung, die könnte ich Ihnen sogar begründen, aber ich werde es nicht
tun, sondern ich beantworte jetzt einfach Ihre Fragen:
Zu 1.
Vom Bezirksamt werden die Empfehlungen der Ständigen
Impfkommission (STIKO) uneingeschränkt umgesetzt.
Mit Ausrufung der Influenza-Pandemie-Phase 6 durch die
Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Juni 2009 gilt der nationale Pandemieplan
Deutschlands. Ziel ist im Rahmen einer
jeweiligen Nutzen-Risiko-Analyse eine Minderung an Erkrankungen und
Todesfällen zu erreichen. Da zunächst der Impfstoff noch nicht in ausreichender
Menge zur Verfügung stand, musste die Impfung in einer abgestuften Reihenfolge
durchgeführt werden.
Die Reihenfolge:
- Zuerst Beschäftigte im
Gesundheitsamt und Wohlfahrtspflege mit Kontakt zu Patienten;
- Als zweite Personen ab
einem Alter von 6 Monaten mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung
aufgrund einer chronischen Erkrankung;
- Schwangere (vorzugsweise
ab dem 4. Schwangerschaftsmonat ) und Wöchnerinnen;
- Haushaltskontaktpersonen,
die eine mögliche Infektionsquelle für ungeimpfte Risikopersonen sein könnten;
- alle übrigen Personen im
Alter von 6 Monaten bis 24 Jahren;
- alle übrigen Personen im
Alter von 25 bis 59 Jahren;
- alle übrigen Personen ab
60 Jahre.
Frau Gnielinski, bei der Schweingrippe ist das anders, als
bei der saisonalen. Ältere Menschen sind am wenigstens gefährdet, das sagen
auch alle Statistiken, und zwar vermutlich deshalb, weil es diese Form der
Grippe Anfang der 70er Jahre schon einmal gegeben hat und je älter der Mensch
ist, desto stärker ist seine Immunität da schon hergestellt.
Bis zum 03.12.2009 wurden ausschließlich die
Indikationsgruppen 1 – 3 geimpft oder sollten nur diese geimpft werden,
daher mussten gesunde, impfwillige Personen zurückstehen. Es gibt jetzt ab
3.12.2009 eine neue Empfehlung, die auch damit zu tun hat, dass die erste
Gruppe durchgeimpft ist bzw. nicht geimpft werden möchte. Inzwischen ist es so,
dass alle anderen Personen, einschließlich der Beschäftigten, auch geimpft
werden können.
Zu 2.
Die Benennung erfolgte zwischen dem 09.11.2009 und dem
03.12.2009.
Zu 3.
Grundlage für die Umsetzung der Schutzimpfung im Rahmen des
Arbeitsschutzes sind die Empfehlungen der ständigen Impfkommission, die ich
ausgeführt habe, d. h. mit der Reihe der Impfungen.
Die Umsetzung erfolgt für die Beschäftigten unserer
Bezirksverwaltung auch in einer zeitlichen Reihenfolge und Abstufung. Die
Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz hatte dazu mit
dem Arbeitsmedizinischen Dienst „AMD TÜV“ einen Vertrag zur
Durchführung für das so genannte Schlüsselpersonal abgeschlossen. Dazu gehören
neben den Personen, die in den Gesundheitsämtern arbeiten, auch die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Jugendfreizeiteinrichtungen, der
Altenpflege sowie der Notunterbringung tätig sind, wobei wir ja Altenpflege
nicht haben.
Aufgrund des Vertrages war der AMD TÜV bis zum 30.11.2009
daran gebunden, ausschließlich Beschäftigte im Gesundheitsdienst mit Kontakt zu
Patienten oder infektiösem Material zu impfen.
Im Rahmen des Arbeitsschutzes ist der Arbeitgeber
verpflichtet, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor den von der Arbeit
ausgehenden Gefahren, insbesondere für ihr Leben und für ihre Gesundheit, zu
schützen, das ist jetzt auch der Teil von Herrn Krüger, den ich hier mit
übernommen habe.
Deshalb hat sich das Bezirksamt im Rahmen seiner
Fürsorgepflicht dazu entschlossen, auch denjenigen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern, die im Pandemiefall für die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes
unabdingbar sind, und Beschäftigten mit regem Publikumsverkehr ein Impfangebot
auf freiwilliger Basis zu unterbreiten. Dieser Personenkreis wird in der
bezirklichen Impfstätte des Gesundheitsamtes geimpft.
Die Gesamtzahl der bereits geimpften Beschäftigten ist uns
nicht bekannt, da Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit chronischen
Erkrankungen nach der STIKO-Empfehlung auch von niedergelassenen Ärzten
geimpft werden können und sollen.
124 Beschäftigte haben sich bislang für die Impfung in der
Dienststelle gemeldet. Tatsächlich haben sich davon 52 impfen lassen. Die
anderen Meldungen wurden wieder zurückgenommen. Warum der Anteil der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eher gering ausfällt, lässt sich nur vermuten.
„Schweinegrippe“– und Pandemiemeldungen werden kontrovers diskutiert,
insbesondere wie schnell das Virus von Mensch zu Mensch übertragen werden kann
und vor allem welche Risiken es in sich trägt. Zum Vergleich: 280
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben von dem Angebot der saisonalen
Grippeschutzimpfung Gebrauch gemacht.
Zu 4.
Die Impfbereitschaft in der Bevölkerung ist insgesamt sehr
gering. Selbst unter Ärzten haben nur
ca. 13% von der Impfung Gebrauch gemacht und
auch beim medizinischen Personal in der Patientenversorgung, die ja
unsere primäre Ansprechgruppe war, bestand nur eine sehr geringe Bereitschaft,
das Angebot anzunehmen. Die Gründe sind vielschichtig: Die Erkrankung bei
gesunden Personen ist milde, es gibt es immer wieder Meldungen über starke
Nebenwirkungen der Impfung. Zu Beginn wurden im Gesundheitsamt mehrere Hundert
Personen pro Woche geimpft, dabei kam es teilweise zu tumultartigen Zuständen
zwischen den impfwilligen Bürgerinnen und Bürger, die darauf bestanden, dass
sie am sofortigen Tag geimpft werden, was aber nicht möglich war, weil nur drei
Ärztinnen die Impfung durchführen können. Die
Nachfrage ließ spürbar nach, seit niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
ebenfalls mit Impfstoff für die Bevölkerung versorgt wurden. Aktuell hat die
Nachfrage so sehr nachgelassen, dass die Angebotszeiten auf 3 Wochentage
reduziert wurden.
Mittwochnachmittag bieten niedergelassene Kinderärzte im
Gesundheitsamt Impfungen an; davon hat allerdings gestern überhaupt niemand
Gebrauch gemacht. In der letzten Woche wurden insgesamt 83 Personen geimpft, in
dieser bis heute 16:00 Uhr 28 Menschen.
Aus individualmedizinischer Sicht gibt es keinen Grund zur
Sorge. Bevölkerungsbezogen ist es natürlich wünschenswert, möglichst hohe
Durchimpfungsraten zu erzielen, um einen sog. „Nestschutz“
aufzubauen und dem Virus die Möglichkeit der Vermehrung zu entziehen.
Aus den Ausführungen ergibt sich, dass die Gesundheitsgefahr
für nicht geimpfte, gesunde Personen, dem normalen Lebensrisiko entspricht.
Zu 5.
Für das Gesundheitsamt gab und gibt es keinerlei
Schwierigkeiten bei der Versorgung mit Impfstoff. Dieser stand rechtzeitig zu Beginn der Impfaktion am 26.
Oktober 2009 zur Verfügung. Die Lieferung der Nachbestellung erfolgte
umgehend. Es stehen ausreichend viele Impfdosen zur Verfügung und es sind
derzeit eher Überkapazitäten zu befürchten.