Auszug - Wahlen
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Neuwahl eines stellv.
Beratenden Mitglieds im Jugendhilfeausschuss Das für Jugend zuständige
Mitglied des Bezirksamtes schlägt zur Wahl Frau Monika Marks als eine in der Arbeit
mit behinderten Kindern und Jugendlichen erfahrene Person (§ 35 Abs. 7 Nr. 4 AG
KJHG) vor. Frau Marks wird
einstimmig per Akklamation von der BVV gewählt. |
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