Drucksache - 1539/3  

 
 
Betreff: Psychiatrie im Bezirk auf dem Holzweg?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Schmitt/Schöne 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
10.12.2009 
37. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Große Anfrage vom 01.12.2009
Schriftliche Beantwortung

Wir fragen das Bezirksamt:

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Trifft es zu, dass die Versorgungsregionen der stationären psychiatrischen Pflichtversorgung im Bezirk durch den Senat neu geregelt wurden?

 

  1. Wie war die Versorgung zuvor geregelt und wurde der Bezirk in die Veränderungen einbezogen?

 

  1. Welche Initiativen hat es seitens des Bezirksamtes direkt in Richtung des Senats oder indirekt über den Rat der Bürgermeister dahingehend gegeben, auf die Einrichtung und Planung der Versorgungsregionen einzuwirken?

 

  1. Welche Kriterien hält das Bezirksamt in der Sache für maßgebend?

 

  1. Hält das Bezirksamt die nunmehr getroffene Regelung für fachlich und politisch angemessen?

 

 

Die Große Anfrage wird wie folgt schriftlich beantwortet:

 

1.      Trifft es zu, dass die Versorgungsregionen der stationären psychia­trischen Pflichtversorgung im Bezirk durch den Senat neu geregelt wur­den?

 

Mit Ablauf des 30.11.2009 endete die für die Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psy­chotherapie der Charité, Standort Eschenallee, ausgeübte Pflichtversorgung für Patientin­nen und Patienten aus der Region Charlottenburg. Die psychiatrische Voll­versorgung einschließlich der Aufnahmeverpflichtung von Patienten aus einer fest­gelegten Region des Ortsteils Charlottenburg übernahm zum 01.12.2009 die Schloss­park-Klinik.

 

In diesem Zusammenhang wurde von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz eine Verschiebung der derzeitigen Versorgungsgrenze für die Friedrich von Bodelschwingh-Klinik nach Norden bis zur Heerstraße/Kaiserdamm/Straße des 17. Juni vorgenommen.

 

2.      Wie war die Versorgung zuvor geregelt und wurde der Bezirk in die Verän­derun­gen einbezogen?

 

Die psychiatrische Pflichtversorgung im stationären und teilstationären Bereich Charlot­tenburg-Wilmersdorf erfolgte bis zum 30.11.2009 sowohl durch die Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Charité, Standort Eschenallee, als auch durch die Friedrich von Bodelschwingh-Klinik. Die Festlegung der Versor­gungsgrenze zwischen den beiden pflichtversorgenden Kliniken basierte auf dem Rundschreiben der Senatsverwal­tung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucher­schutz zur Unterbringung von psychisch Kranken - Örtliche Zuständigkeit der zur Aufnahme verpflichteten Krankenhäuser vom 24.04.2007  (s. Anlage).

 

Über die Verschiebung der Versorgungsgrenze ab 01.12.2009 wurde der Bezirk erst auf schriftliche Nachfrage vom 17.11.2009 mit Antwort-Schreiben der Senatsverwal­tung vom 03.12.2009 in Kenntnis gesetzt.

 

3.      Welche Initiativen hat es seitens des Bezirksamtes direkt in Richtung des Se­nats oder indirekt über den Rat der Bürgermeister dahingehend gege­ben, auf die Einrichtung und Planung der Versorgungsregionen einzuwir­ken?

 

Nachdem der Bezirk im November 2009 durch den Ärztlichen Leiter der Friedrich von Bo­delschwingh-Klinik über die geplante Verschiebung der Versorgungsgrenze infor­miert worden war, hat sich das Bezirksamt schriftlich mit der Bitte um Beibehaltung der bislang geltenden Versorgungsgrenzen an die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucher­schutz gewandt.

Die Grundlage hierfür bildeten im Bezirk vorgenommene Berechnungen, wonach aufgrund der Verschiebung der Versorgungsgrenze im nördlichen Bereich 1/3 der bezirklichen Ge­samtbevölkerung (103.000 EW) wohnt. 

Bezogen auf die der Schlosspark-Klinik zur Verfügung stehenden 110 Betten/Plätze ergibt sich daraus eine Bettenmessziffer von 1,07 auf 1000 EW.

Im südlichen Teil des Bezirkes leben danach 2/3 der bezirklichen Gesamtbe­völke­rung. Für ihre Versorgung stehen der Friedrich von Bodelschwingh-Klinik derzeit 120 und zukünftig etwa 140 Betten/Plätze zur Verfügung.

Bezogen auf 140 Betten/Plätze ergibt sich eine Bettenmessziffer von 0,68 auf 1000 EW.

 

Mit Schreiben vom 03.12.2009 teilte die Senatsverwaltung überraschenderweise mit, dass der Schlosspark-Klinik zukünftig zwar 110 Betten/Plätze zur Verfügung stünden, jedoch hiervon nur 80 Betten/Plätze für die Pflichtversorgung vorgesehen seien. Da­mit ergebe sich für den neuen Einzugsbereich der Schlosspark Klinik eine Betten­mess­ziffer von 0,78 auf 1000 EW.

 

Dem gegenüber stünde die Friedrich von Bodelschwingh-Klinik mit gemäß Kranken­haus­plan 2010 zukünftig 142 Betten/Plätze. Das würde einer Bettenmessziffer von 0,69 auf 1000 EW entsprechen.

 

Für den Gesamtbezirk stünden folglich 222 Betten/Plätze für die Pflichtversorgung zur Verfügung, was einer Bettenmessziffer von 0,72 auf 1000 EW entspräche.

 

Die leichte Unterschreitung der für Gesamt-Berlin veranschlagten Bettenmessziffer von 0,75 auf 1000 EW begründet die Senatsverwaltung mit der im Gegensatz zu an­deren Bezirken günstigeren Sozialstruktur von Charlottenburg-Wilmersdorf.

 

4.      Welche Kriterien hält das Bezirksamt in der Sache für maßgebend?

 

Der Bezirk orientiert sich, ebenso wie die Krankenhausplanung der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz bei der Bestimmung der sog. Bet­tenmesszif­fer an der Zahl der Betten pro 1000 Einwohner. Diese Größe hat sich als sachgerecht be­währt.

 

5.      Hält das Bezirksamt die nunmehr getroffene Regelung für fachlich und poli­tisch angemessen?

 

Sofern die Senatsverwaltung die in Ihrem Schreiben vom 03.12.2009 gemäß Kranken­hausplan 2010 avisierten 142 Betten/Plätze durch die Friedrich von Bodelschwingh-Klinik tatsächlich realisieren sollte, gäbe es eine rechnerisch einigermaßen ausgewogenen Ver­teilung der für die Pflichtversorgung zur Verfügung stehenden Betten/Plätze beider Klini­ken für die Bevölkerung des Bezirkes.

 

Bis dahin führt die zum 01.12.2009 eingeführte Änderung der Versorgungsgrenze zu­min­dest vorübergehend zu einer Schieflage innerhalb der Versorgungsdichte in der stationä­ren psychiatrischen Pflichtversorgung.

 

Irritierend ist, dass es offensichtlich unterschiedliche Sichtweisen zwischen Klinik/en und Senatsverwaltung über den Verhandlungsstand gibt. Diese Differenz ist noch zu klären.

 

 

M. Schmiedhofer

Bezirksstadträtin

 


 

 
 

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