Drucksache - 1539/3
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Wir fragen das Bezirksamt:
1.
Trifft es
zu, dass die Versorgungsregionen der stationären psychiatrischen
Pflichtversorgung im Bezirk durch den Senat neu geregelt wurden? Mit
Ablauf des 30.11.2009 endete die für die Klinik und Poliklinik für Psychiatrie
und Psychotherapie der Charité, Standort Eschenallee, ausgeübte
Pflichtversorgung für Patientinnen und Patienten aus der Region
Charlottenburg. Die psychiatrische Vollversorgung einschließlich der
Aufnahmeverpflichtung von Patienten aus einer festgelegten Region des
Ortsteils Charlottenburg übernahm zum 01.12.2009 die Schlosspark-Klinik. In
diesem Zusammenhang wurde von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und
Verbraucherschutz eine Verschiebung der derzeitigen Versorgungsgrenze für die
Friedrich von Bodelschwingh-Klinik nach Norden bis zur
Heerstraße/Kaiserdamm/Straße des 17. Juni vorgenommen. 2.
Wie war
die Versorgung zuvor geregelt und wurde der Bezirk in die Veränderungen
einbezogen? Die
psychiatrische Pflichtversorgung im stationären und teilstationären Bereich
Charlottenburg-Wilmersdorf erfolgte bis zum 30.11.2009 sowohl durch die Klinik
und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Charité, Standort
Eschenallee, als auch durch die Friedrich von Bodelschwingh-Klinik. Die
Festlegung der Versorgungsgrenze zwischen den beiden pflichtversorgenden
Kliniken basierte auf dem Rundschreiben der Senatsverwaltung für Gesundheit,
Umwelt und Verbraucherschutz zur Unterbringung von psychisch Kranken -
Örtliche Zuständigkeit der zur Aufnahme verpflichteten Krankenhäuser vom
24.04.2007 (s. Anlage). Über
die Verschiebung der Versorgungsgrenze ab 01.12.2009 wurde der Bezirk erst auf
schriftliche Nachfrage vom 17.11.2009 mit Antwort-Schreiben der Senatsverwaltung
vom 03.12.2009 in Kenntnis gesetzt. 3.
Welche
Initiativen hat es seitens des Bezirksamtes direkt in Richtung des Senats oder
indirekt über den Rat der Bürgermeister dahingehend gegeben, auf die
Einrichtung und Planung der Versorgungsregionen einzuwirken? Nachdem
der Bezirk im November 2009 durch den Ärztlichen Leiter der Friedrich von Bodelschwingh-Klinik
über die geplante Verschiebung der Versorgungsgrenze informiert worden war,
hat sich das Bezirksamt schriftlich mit der Bitte um Beibehaltung der bislang
geltenden Versorgungsgrenzen an die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und
Verbraucherschutz gewandt. Die
Grundlage hierfür bildeten im Bezirk vorgenommene Berechnungen, wonach aufgrund
der Verschiebung der Versorgungsgrenze im nördlichen Bereich 1/3 der
bezirklichen Gesamtbevölkerung (103.000 EW) wohnt. Bezogen
auf die der Schlosspark-Klinik zur Verfügung stehenden 110 Betten/Plätze ergibt
sich daraus eine Bettenmessziffer von 1,07 auf 1000 EW. Im
südlichen Teil des Bezirkes leben danach 2/3 der bezirklichen Gesamtbevölkerung.
Für ihre Versorgung stehen der Friedrich von Bodelschwingh-Klinik derzeit 120
und zukünftig etwa 140 Betten/Plätze zur Verfügung. Bezogen
auf 140 Betten/Plätze ergibt sich eine Bettenmessziffer von 0,68 auf 1000 EW. Mit
Schreiben vom 03.12.2009 teilte die Senatsverwaltung überraschenderweise mit,
dass der Schlosspark-Klinik zukünftig zwar 110 Betten/Plätze zur Verfügung
stünden, jedoch hiervon nur 80 Betten/Plätze für die Pflichtversorgung
vorgesehen seien. Damit ergebe sich für den neuen Einzugsbereich der
Schlosspark Klinik eine Bettenmessziffer von 0,78 auf 1000 EW. Dem
gegenüber stünde die Friedrich von Bodelschwingh-Klinik mit gemäß Krankenhausplan
2010 zukünftig 142 Betten/Plätze. Das würde einer Bettenmessziffer von 0,69 auf
1000 EW entsprechen. Für
den Gesamtbezirk stünden folglich 222 Betten/Plätze für die Pflichtversorgung
zur Verfügung, was einer Bettenmessziffer von 0,72 auf 1000 EW entspräche. Die
leichte Unterschreitung der für Gesamt-Berlin veranschlagten Bettenmessziffer
von 0,75 auf 1000 EW begründet die Senatsverwaltung mit der im Gegensatz zu anderen
Bezirken günstigeren Sozialstruktur von Charlottenburg-Wilmersdorf. 4.
Welche
Kriterien hält das Bezirksamt in der Sache für maßgebend? Der
Bezirk orientiert sich, ebenso wie die Krankenhausplanung der Senatsverwaltung
für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz bei der Bestimmung der sog. Bettenmessziffer
an der Zahl der Betten pro 1000 Einwohner. Diese Größe hat sich als sachgerecht
bewährt. 5.
Hält das
Bezirksamt die nunmehr getroffene Regelung für fachlich und politisch angemessen? Sofern
die Senatsverwaltung die in Ihrem Schreiben vom 03.12.2009 gemäß Krankenhausplan
2010 avisierten 142 Betten/Plätze durch die Friedrich von Bodelschwingh-Klinik
tatsächlich realisieren sollte, gäbe es eine rechnerisch einigermaßen ausgewogenen
Verteilung der für die Pflichtversorgung zur Verfügung stehenden Betten/Plätze
beider Kliniken für die Bevölkerung des Bezirkes. Bis
dahin führt die zum 01.12.2009 eingeführte Änderung der Versorgungsgrenze zumindest
vorübergehend zu einer Schieflage innerhalb der Versorgungsdichte in der
stationären psychiatrischen Pflichtversorgung. Irritierend
ist, dass es offensichtlich unterschiedliche Sichtweisen zwischen Klinik/en und
Senatsverwaltung über den Verhandlungsstand gibt. Diese Differenz ist noch zu
klären. M.
Schmiedhofer Bezirksstadträtin |
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