Drucksache - 1528/3
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Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird
aufgefordert sicherzustellen, dass die Jugendarbeit des Jugendkulturzentrums
Spirale - wie einstimmig durch den Jugendhilfeausschuss beschlossen - in freie
Trägerschaft (Trägerkooperation) überführt wird. Dabei bleiben insbesondere die
große bauliche Unterhaltung sowie sämtliche für das Nutzungsobjekt anfallenden
Betriebs- und Bewirtschaftungskosten, analog zum Verfahren beim Mossestift -
beim Bezirk als Eigentümer. Der BVV ist bis zum
31.12.2009 zu berichten. Begründung: Die durch den
Jugendhilfeausschuss einstimmig verifizierte Übertragung des
Jugendkulturzentrums Spirale in freie Trägerschaft, um die
Personalkürzungsoption der Abteilung Jugend zu erbringen, ist ein gelungenes
Beispiel dafür, in Zeiten unzureichender Mittelzuweisungen eine traditionelle
Jugendeinrichtung im Bezirk nicht aufzugeben, sondern gesichert in die Zukunft
zu führen. Weitergehende Gedankenspiele, die große bauliche Unterhaltung der
Trägerkooperation übertragen zu wollen, würden das Ende der Spirale mit ihrer über
dreißigjährigen Geschichte bedeuten. Dies wäre ein Verstoß gegen den
politischen Willen im Bezirk (einstimmiger Beschluss) und ein nicht wieder gut
zu machender Verlust für die Jugendförderung in diesem Bezirk und über die
Bezirksgrenzen hinaus. |
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