Drucksache - 1560/3
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Die BVV hat am 11.12.2009
beschlossen: Das Bezirksamt wird
aufgefordert sicherzustellen, dass die Jugendarbeit des Jugendkulturzentrums
Spirale - wie einstimmig durch den Jugendhilfeausschuss beschlossen - in freie
Trägerschaft (Trägerkooperation) überführt wird. Dabei bleibt die große bauliche
Unterhaltung beim Bezirk als Eigentümer. Es ist zu prüfen, ob und wie
Betriebs- und Bewirtschaftungskosten, analog zum Verfahren beim Mossestift, vom
Eigentümer mit getragen werden können. Der BVV ist bis zum
31.12.2009 zu berichten. Das Jugend- und Kulturzentrums sowie der
Abenteuerspielplatz „Spirale“ wurden zum 01.01.2010 an das
Nachbarschafts- und Selbsthilfezentrum in der ufafabrik e.V. übertragen. Gemäß
§ 47 Abs. 3 AG KJHG wird die Einrichtung entgeltfrei überlassen. Entsprechend § 3 Abs. 4 des Nutzungsvertrags vom
18.02.2010 trägt das Bezirksamt als Eigentümer der Immobilie „sämtliche
für das Nutzungsobjekt anfallenden Betriebs- und Bewirtschaftungskosten, mit
Ausnahme der Unterhaltsreinigung. Diese und die Kosten für die Hausmeistertätigkeiten
sowie die Kosten für die Pflege der Außenanlagen werden vom Nutzer
übernommen.“. Dem Nachbarschafts- und Selbsthilfezentrum in der
ufafabrik e.V. obliegen entsprechend § 4 Abs. 2 außerdem „die Schönheits-
und Kleinstreparaturen bis zu einem Betrag von 1.800,- € pro Jahr. Bei
anderen Reparaturen ist der Fachbereich Immobilienwirtschaft umgehend zu
unterrichten.“ Monika Thiemen Reinhard
Naumann Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat |
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