- Standardisiertes Diagnostikverfahren – Es wird ein standardisiertes Diagnostikverfahren eingeführt, das eine zügige und genaue Analyse der Ursachen der Straffälligkeit ermöglicht. Zugleich sollen damit die Fähigkeiten der Gefangenen, die einer erneuten Straffälligkeit entgegenwirken, gestärkt werden.
- Erfolgreicher Übergang aus dem Vollzug in die Freiheit – Ein Schwerpunkt liegt auf der Eingliederung der Gefangenen in das Leben in Freiheit. Schon während der Haftzeit arbeiten die Anstalten daher intensiv mit anderen Einrichtungen und Personen, z.B. der Bundesagentur für Arbeit, zusammen, um einen erfolgreichen Übergang aus dem Vollzugsalltag in die Freiheit zu ermöglichen.
- Zwingend erforderliche Maßnahmen zur Erreichung des Vollzugziels haben Vorrang – Erstmalig festgeschrieben wird, dass Maßnahmen, die für die Erreichung des Vollzugsziels als zwingend erforderlich erachtet werden, wie etwa zur Behandlung von Suchtmittelabhängigkeit, anderen vorgezogen werden. Entscheidend ist, dass sich Straftäter intensiv mit den Ursachen und Folgen ihrer Straftat auseinandersetzen. Als Voraussetzung für ein straffreies Leben nach der Entlassung dient diese Regelung auch der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger.
- Neuausrichtung der Sozialtherapie – Eine Neuausrichtung erfolgt auch für die Sozialtherapie der Gefangenen. Die Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Einrichtung ist nunmehr nicht nur für Gefangene, die Sexualstraftaten begangen haben, sondern auch für andere Gefangenengruppen (z.B. Gewalttäter) verpflichtend.
- Weiterbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten während des Vollzugs – Qualifizierung und die Verpflichtung zur Arbeit geben eine geregelte Tagesstruktur vor und beeinflussen das Selbstwertgefühl sowie Selbstbewusstsein der Gefangenen positiv. Besonderer Wert wird daher auf Weiterbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten, aber auch auf Arbeit während der Haft gelegt. Diese sind auf die berufliche Eingliederung der Gefangenen ausgerichtet und ermöglichen eine individuelle Förderung.
- Verletztenbezogene Vollzugsgestaltung – Der Schutz von Opfern von Straftaten wird gestärkt. Dies geschieht z.B. bei der Gewährung von Vollzugslockerungen, bei denen die Belange der Verletzten zu berücksichtigen sind. Außerdem sollen für Opfer von Straftaten und den Tatausgleich Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in jeder Anstalt zur Verfügung stehen.