Parlamentarische Anfragen sind das Fragerecht der Abgeordneten. Jede Abgeordnete und jeder Abgeordnete kann über bestimmte Vorgänge vom Senat Auskunft verlangen. Eine zuvor schriftlich beim Präsidenten des Abgeordnetenhauses eingereichte Anfrage, die vom Senat schriftlich zu beantworten ist, wird als Schriftliche Anfrage bezeichnet.
Die Schriftlichen Anfragen von diesem Jahr sind auf dieser Seite nach Monaten getrennt aufgeführt.
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