- Unterstützung der Inhaftierten bei der Lösung persönlicher und sozialer Probleme
- Erstellung von Vollzugsplanungen für die Zeit in Haft und Verantwortung für die
Umsetzung - Individuelle Hilfestellung für Inhaftierte
- Erarbeitung von Gruppenangeboten mit den anderen Berufsgruppen
Sozialarbeiterin:Sozialarbeiter
Die Tätigkeit der Sozialarbeiter:innen im Justizvollzug liegt im Spannungsfeld des gesetzlichen Auftrags:
Einerseits sind Inhaftierte zu resozialisieren und auf ein Leben ohne Straftaten vorzubereiten. Dazu gehört ihre Erprobung durch Lockerungen, indem ihnen schon vor ihrer Entlassung Aufenthalte außerhalb der Anstalt gewährt werden.
Andererseits ist die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten zu schützen. So dürfen Lockerungen nicht zur Begehung von Straftaten missbraucht werden oder dazu, dass sich die Inhaftierten dem Vollzug der restlichen Freiheitsstrafe entziehen, indem sie nicht in die Anstalt zurückkehren.
Diese Ausgangslage stellt im Berufsalltag hohe fachliche und persönliche Anforderungen an die Mitarbeitenden im Bereich der Sozialen Arbeit.