- Planung der Behandlung von Inhaftierten unter psychologischen Gesichtspunkten und Durchführung der Behandlung
- Erarbeitung und Implementierung von Konzepten für die Behandlung der Inhaftierten
- Kooperation mit externen Behandlungseinrichtungen und niedergelassenen Psychotherapeut:innen
- Unterstützung anderer Dienstkräfte bei der Bewältigung besonderer Krisensituationen von Inhaftierten
- Tätigkeit in der Suizidprophylaxe, Beratung von Vorgesetzten und Dienstkräften bei wichtigen vollzuglichen Entscheidungen
Psychologin:Psychologe
Die im Justizvollzug tätigen Psycholog:innen verfügen über hohe fachliche Qualifikationen.
Sie sind zum Beispiel für das Fachgebiet der Rechtspsychologie zertifiziert, haben einen Master in klinischer Psychologie, eine Ausbildung in systemischer Therapie oder besitzen eine Approbation als Psychotherapeut:in.