- Medizinische Versorgung der Inhaftierten nach geltenden medizinischen Standards
- Eigenverantwortliche, fachgebietsbezogene medizinische Behandlung
- Erstellung notwendiger medizinischer Zeugnisse und Bescheinigungen
- Kooperation mit den anderen Berufsgruppen im Justizvollzug
Ärztin:Arzt
Auch Inhaftierte müssen voll versorgt werden.
Die Fachärztinnen:Fachärzte des Justizvollzugskrankenhauses und der Justizvollzugsanstalten sind in den Fachgebieten Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Chirurgie, Psychiatrie und Radiologie tätig.