Resozialisierung und Wiedereingliederung von Straffälligen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie kann nur mit einem umfassenden Hilfesystem erfolgreich sein.
Insbesondere die Träger der freien (nichtbehördlichen) Straffälligenhilfe repräsentieren mit ihrer Arbeit innerhalb und außerhalb des Vollzuges ein Bindeglied zum Leben außerhalb der Anstalt. Diese Brückenfunktion ist nicht nur während der Haft, sondern auch bei der Gestaltung des Übergangs aus der Haft ausgesprochen hilfreich. Die Chancen Gefangene nach ihrer Entlassung aus der Haft in die Gesellschaft zu integrieren, verbessern sich durch diese Art der Begleitung und Nachsorge deutlich.