Straffälligenhilfe

Die Zusammenarbeit mit dem Justizvollzug

Viele Hände fassen sich an

Resozialisierung und Wiedereingliederung von Straffälligen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie kann nur mit einem umfassenden Hilfesystem erfolgreich sein.

Insbesondere die Träger der freien (nichtbehördlichen) Straffälligenhilfe repräsentieren mit ihrer Arbeit innerhalb und außerhalb des Vollzuges ein Bindeglied zum Leben außerhalb der Anstalt. Diese Brückenfunktion ist nicht nur während der Haft, sondern auch bei der Gestaltung des Übergangs aus der Haft ausgesprochen hilfreich. Die Chancen Gefangene nach ihrer Entlassung aus der Haft in die Gesellschaft zu integrieren, verbessern sich durch diese Art der Begleitung und Nachsorge deutlich.

Das Angebot an Hilfen

Die gemeinnützigen Träger unterhalten ein breites Angebot. Sie bieten Hilfen ganz unterschiedlicher Art an. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Beratung (Schuldnerberatung, Suchtberatung und andere)
  • Entlassungsvorbereitung/Integrationsplanung
  • Betreuung unter Einbindung von Ehrenamtlichen
  • Maßnahmen der beruflichen und schulischen Qualifizierung
  • Projekte zur Haftvermeidung (Arbeit statt Strafe)
  • Angebote der Gewaltprävention
  • Angebote für Verletzte einer Straftat
    (Siehe auch Verletztenbezogene Vollzugsgestaltung)

Förderung durch Zuwendungen 2024

Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz unterstützt die Projektarbeit der folgenden Träger mit finanziellen Zuwendungen: