Vollzugshelferinnen und Vollzughelfer bilden für die Inhaftierten eine Brücke zur Gesellschaft. Insbesondere für Inhaftierte, die wenig oder keinen Kontakt zu ihrer Familie haben oder keinen Besuch erhalten, sind sie wichtige persönliche Ansprechpersonen.
In den meisten Fällen ist unter Vollzugshilfe die Einzelbegleitung eines inhaftierten Menschen zu verstehen.
Die Ausgestaltung der Begleitung ist ebenso individuell wie die Vollzugshelferinnen und Vollzughelfer es selbst und der zu begleitende Mensch es sind.
Sie sind
- mindestens 18 Jahre alt
- zuverlässig
- bereit sich auf einzelne Gefangene einzustellen
- bereit regelmäßigen Kontakt mit der betreuten Person zu halten
- bereit die betreute Person bei der Vorbereitung auf ein straffreies Leben zu unterstützen