Vollzugshelferinnen und Vollzugshelfer

Mehrere Passbilder von Menschen, verschiedenen Alters und Nationalitäten

Wer sie sind und welche Voraussetzungen sie erfüllen müssen

Vollzugshelferinnen und Vollzughelfer bilden für die Inhaftierten eine Brücke zur Gesellschaft. Insbesondere für Inhaftierte, die wenig oder keinen Kontakt zu ihrer Familie haben oder keinen Besuch erhalten, sind sie wichtige persönliche Ansprechpersonen.

In den meisten Fällen ist unter Vollzugshilfe die Einzelbegleitung eines inhaftierten Menschen zu verstehen.

Die Ausgestaltung der Begleitung ist ebenso individuell wie die Vollzugshelferinnen und Vollzughelfer es selbst und der zu begleitende Mensch es sind.

Sie sind

  • mindestens 18 Jahre alt
  • zuverlässig
  • bereit sich auf einzelne Gefangene einzustellen
  • bereit regelmäßigen Kontakt mit der betreuten Person zu halten
  • bereit die betreute Person bei der Vorbereitung auf ein straffreies Leben zu unterstützen

Was machen Vollzugshelferinnen und Vollzugshelfer?

Im Rahmen der Vollzugshilfe kann ein Briefwechsel ohne nähere Eingrenzung eines Themas entstehen oder es werden regelmäßig Besuche in der JVA vereinbart.

Bei gelockerten Inhaftierten besteht die Möglichkeit, sich außerhalb der JVA zu treffen, z.B. für individuelle Freizeitaktivitäten wie Theaterbesuche, Sport oder Streifzüge durch ein Museum.

Vollzugshelferinnen und Vollzughelfer können bei der Vorbereitung der Haftentlassung sowie in der Zeit unmittelbar nach der Entlassung ihre Unterstützung anbieten.

Weitere Möglichkeiten sind beispielsweise:

  • Unterstützung bei Hausaufgaben,
  • Hilfe bei Bewerbungsschreiben
  • Begleitung bei Behördengängen oder
  • Mithilfe beim Sortieren von Dokumenten.

Wie kommt eine Vollzugshelferschaft zustande?

In der Regel vermitteln die Freie Hilfe Berlin e.V. oder Mann-O-Meter e.V. den Kontakt zu den Inhaftierten.

Gespräche zum gegenseitigen Kennerlernen finden in der jeweiligen JVA statt.

Sollten beide Seiten mit der Aufnahme einer Vollzugshelferschaft einverstanden sein, werden die für die endgültige Zulassung erforderlichen Daten eingeholt (insbesondere eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister). Zudem findet ein Gespräch mit der zuständigen Kontaktperson in der jeweiligen JVA statt. Dort werden Bedingungen und Regeln der Tätigkeit im Rahmen der Vollzugshelferschaft vorgestellt und erläutert.

Die Freie Hilfe Berlin e.V. und Mann-O-Meter e.V. bieten Schulungen und Coachings für (angehende) Vollzugshelferinnen und Vollzugshelfer an. Eine gezielte Vorbereitung auf das Ehrenamt vermittelt nicht nur das entsprechende Wissen, sondern ermöglicht auch den Austausch mit professionellen Kräften. Dabei können die eigene Motivation für die Tätigkeit, die persönlichen Fähigkeiten, Grenzen und Möglichkeiten sowie die unterschiedlichen Erwartungen reflektiert werden.

Sie sind interessiert?

Dann wenden Sie sich bitte an einen der beiden Träger: