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Vollzugshelferinnen und Vollzugshelfer
Einzelunterstützung für Gefangene während der Haft zur Resozialisierung Weitere Informationen
Für die Übernahme eines Ehrenamtes gibt es überzeugende Gründe.
Einige davon sind:
Sie können tätig werden, wenn Sie
Von der Wissensvermittlung über Sport bis hin zu kreativ-gestalterischen Angeboten ist Vieles denkbar.
Einige Beispiele:
Den zeitlichen Rahmen und die Häufigkeit der Angebote legen Sie gemeinsam mit der jeweiligen JVA fest.
Denkbar sind auch einmalige Kulturangebote wie Lesungen, Konzerte jeder Art, Zauber-Performances, Akrobatik und vieles mehr.
Als Vollzugshelferin oder Vollzughelfer bilden Sie für die Inhaftierten eine Brücke zur Gesellschaft. Insbesondere für Inhaftierte, die wenig oder keinen Kontakt zu ihrer Familie haben oder keinen Besuch erhalten, sind Sie wichtige persönliche Ansprechpersonen.
In den meisten Fällen ist unter Vollzugshilfe die Einzelbegleitung eines inhaftierten Menschen zu verstehen. Die Ausgestaltung der Begleitung ist ebenso individuell wie Sie selbst und der zu begleitende Mensch es sind.
Es kann ein Briefwechsel ohne nähere Eingrenzung eines Themas entstehen oder Sie vereinbaren gemeinsam die Häufigkeit der Besuche in der JVA und haben bei gelockerten Inhaftierten auch die Möglichkeit, sich außerhalb der JVA zu treffen. Sie können bei der Vorbereitung der Haftentlassung sowie in der Zeit unmittelbar nach der Entlassung Ihre Unterstützung anbieten.
Andere Möglichkeiten sind beispielsweise Hilfe bei den Hausaufgaben, bei Bewerbungen, bei Behördengängen oder beim Sortieren von Dokumenten. Auch mit den Bereichen Kunst und Literatur können Sie sich befassen oder individuelle Freizeitaktivitäten wie Theaterbesuche, Sport und Streifzüge durch ein Museum organisieren.
Im Rahmen der Angehörigenarbeit können Sie die Kinder und die Familie von inhaftierten Menschen unterstützen. Beispielhaft sei hier die Beratungsstelle Tamar genannt, deren ehrenamtliche Mitarbeiterinnen Kinder begleiten, damit sie ihre inhaftierten Mütter besuchen können.
Auch ein themenbezogenes Engagement ist denkbar. Ein Beispiel hierfür ist das Angebot von Mann-O-Meter e.V., ehrenamtlich Engagierte als Vollzugshelfende für schwule oder bisexuelle inhaftierte Männer fortzubilden.
Sie unterstützen die Leitung der JVA durch Anregungen und Verbesserungsvorschläge. Sie wirken bei der Gestaltung des Vollzuges und bei der Betreuung der Inhaftierten mit.
In der Öffentlichkeit werben Sie um Verständnis für die Belange eines auf Resozialisierung ausgerichteten Justizvollzugs.
Einige JVAen verfügen über eigene Fördervereine. Das Engagement in den Vereinen reicht von der klassischen Mitgliedschaft über die Akquise von Fördermitteln bis hin zur Organisation sonstiger Hilfen.
Bitte wenden Sie sich bei Interesse an die jeweilige JVA oder den Förderverein!
Die Arbeit im Justizvollzug basiert auf einem besonderen Vertrauensverhältnis. Dazu gehören Rechte und Pflichten.
Im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit sind Sie in der Regel über den Träger unfallversichert.
Bitte erfragen Sie dort den genauen, auch darüber hinausgehenden Versicherungsschutz.
Die Tätigkeit im Justizvollzug bewegt sich häufig im Spannungsfeld zwischen dem gesetzlichen Auftrag und den Erwartungen der Inhaftierten. Diese Situation kann sich manchmal in der Zusammenarbeit zwischen Ihnen und den Bediensteten widerspiegeln.
Deshalb ist es wichtig, die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen, die Regeln und Abläufe der jeweiligen JVA zu respektieren und bei der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Sich über Regularien hinwegzusetzen, wird die vertrauensvolle Zusammenarbeit nachhaltig beeinträchtigen und kann nicht zuletzt auch die Sicherheit Aller gefährden.
Sprechen Sie im Konfliktfall die Bediensteten oder die zuständige Kontaktperson in der JVA an. Im gemeinsamen Gespräch können sich Fragen, Unklarheiten und Missverständnisse häufig sofort klären.
Ihre Tätigkeit wirkt über das Binnenverhältnis hinaus auch auf die „Außenwelt“ und trägt dazu bei, Vorurteile gegenüber Inhaftierten abzubauen. Sie tragen damit einen wesentlichen Teil zu einem besseren und realeren Verständnis für die Arbeit der Vollzugsbehörden bei.
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Abteilung III