Ehrenamt im Justizvollzug

Mehrere Passbilder von Menschen, verschiedenen Alters und Nationalitäten

Vollzugshelferinnen und Vollzugshelfer

Einzelunterstützung für Gefangene während der Haft zur Resozialisierung Weitere Informationen

Bunte_Pinsel_im_Glasbehälter

Gruppentraining im Freizeit- und Lernbereich

Sie haben Fachkenntnisse oder Fertigkeiten, die Sie gerne weitergeben möchten? Haben Sie schon einmal daran gedacht, eine Gruppe von Gefangenen anzuleiten? Weitere Informationen

Acht Personen sitzen an einem runden Tisch

Beiratsgremien

Anstaltsbeiräte, der Berliner Vollzugsbeirat (BVB) und der Berliner Beirat für die religiöse Betreuung muslimischer Inhaftierter. Alle Beiratsmitglieder sind ehrenamtlich tätig und erfüllen wichtige Aufgaben. Weitere Informationen

Junge an Hand seines Vaters lächelt in die Kamera

Begleitdienst für Kinder zum Besuch ihrer inhaftierten Mütter

Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen begleiten die Kinder etwa zwei bis drei Mal monatlich zum Besuch in die JVA. Weitere Informationen

Häufige Fragen zur ehrenamtlichen Tätigkeit im Justizvollzug

  • Welche Vorteile hat ehrenamtliches Engagement?

    Für die Übernahme eines Ehrenamtes gibt es überzeugende Gründe.
    Einige davon sind:

    • die Möglichkeit neue soziale Kontakte zu knüpfen
    • neue Einblicke zu erhalten
    • neues Wissen zu erlangen
    • die Freude am Helfen oder Unterstützen zu erleben
    • selbst aktiv werden zu können
    • mitbestimmen zu können kreativ sein zu können
  • Was muss ich mitbringen, um ehrenamtlich tätig werden zu können?

    Sie können tätig werden, wenn Sie

    • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
    • in den letzten 3 Jahren nicht zu einer Freiheitsstrafe und nicht zu einer freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung verurteilt wurden,
    • nicht unter Bewährungs- / Führungsaufsicht stehen,
    • kein anhängiges Ermittlungs- oder Strafverfahren aufweisen.
  • Welche ehrenamtlichen Tätigkeiten gibt es im Justizvollzug?

    I. Einer Gruppe von Inhaftierten etwas anbieten

    Von der Wissensvermittlung über Sport bis hin zu kreativ-gestalterischen Angeboten ist Vieles denkbar.

    Einige Beispiele:

    • Deutsch- und/oder Alphabetisierungskurse
    • kreatives Schreiben
    • Töpfern
    • Musik
    • Qi Gong
    • autogenes Training
    • themenzentrierte Gesprächsgruppen

    Den zeitlichen Rahmen und die Häufigkeit der Angebote legen Sie gemeinsam mit der jeweiligen JVA fest.

    Denkbar sind auch einmalige Kulturangebote wie Lesungen, Konzerte jeder Art, Zauber-Performances, Akrobatik und vieles mehr.

    II. Vollzugshilfe

    Als Vollzugshelferin oder Vollzughelfer bilden Sie für die Inhaftierten eine Brücke zur Gesellschaft. Insbesondere für Inhaftierte, die wenig oder keinen Kontakt zu ihrer Familie haben oder keinen Besuch erhalten, sind Sie wichtige persönliche Ansprechpersonen.

    In den meisten Fällen ist unter Vollzugshilfe die Einzelbegleitung eines inhaftierten Menschen zu verstehen. Die Ausgestaltung der Begleitung ist ebenso individuell wie Sie selbst und der zu begleitende Mensch es sind.

    Es kann ein Briefwechsel ohne nähere Eingrenzung eines Themas entstehen oder Sie vereinbaren gemeinsam die Häufigkeit der Besuche in der JVA und haben bei gelockerten Inhaftierten auch die Möglichkeit, sich außerhalb der JVA zu treffen. Sie können bei der Vorbereitung der Haftentlassung sowie in der Zeit unmittelbar nach der Entlassung Ihre Unterstützung anbieten.

    Andere Möglichkeiten sind beispielsweise Hilfe bei den Hausaufgaben, bei Bewerbungen, bei Behördengängen oder beim Sortieren von Dokumenten. Auch mit den Bereichen Kunst und Literatur können Sie sich befassen oder individuelle Freizeitaktivitäten wie Theaterbesuche, Sport und Streifzüge durch ein Museum organisieren.

    III. Sonstige Form der Einzelbegleitung (auch für Angehörige)

    Im Rahmen der Angehörigenarbeit können Sie die Kinder und die Familie von inhaftierten Menschen unterstützen. Beispielhaft sei hier die Beratungsstelle Tamar genannt, deren ehrenamtliche Mitarbeiterinnen Kinder begleiten, damit sie ihre inhaftierten Mütter besuchen können.
    Auch ein themenbezogenes Engagement ist denkbar. Ein Beispiel hierfür ist das Angebot von Mann-O-Meter e.V., ehrenamtlich Engagierte als Vollzugshelfende für schwule oder bisexuelle inhaftierte Männer fortzubilden.

    IV. Mitgliedschaft im Anstaltsbeirat

    Sie unterstützen die Leitung der JVA durch Anregungen und Verbesserungsvorschläge. Sie wirken bei der Gestaltung des Vollzuges und bei der Betreuung der Inhaftierten mit.

    In der Öffentlichkeit werben Sie um Verständnis für die Belange eines auf Resozialisierung ausgerichteten Justizvollzugs.

    V. Mitgliedschaft in den Fördervereinen

    Einige JVAen verfügen über eigene Fördervereine. Das Engagement in den Vereinen reicht von der klassischen Mitgliedschaft über die Akquise von Fördermitteln bis hin zur Organisation sonstiger Hilfen.

    Bitte wenden Sie sich bei Interesse an die jeweilige JVA oder den Förderverein!

  • Was muss insbesondere im Justizvollzug beachtet werden?

    Die Arbeit im Justizvollzug basiert auf einem besonderen Vertrauensverhältnis. Dazu gehören Rechte und Pflichten.

    Rechte

    • Sie sind berechtigt, die zu betreuende Person in einem festgelegten Zeitrahmen aufzusuchen. Die Gespräche (auch Gruppenarbeiten) finden ohne Überwachung statt.
    • Sie haben die Möglichkeit, sich zu Anträgen wie Gnadengesuchen und Anträgen auf vorzeitige Entlassung zu äußern. Ihre Stellungnahme hat den Charakter einer Empfehlung.
    • Sie können vor wesentlichen vollzuglichen Entscheidungen, die die Belange der von Ihnen betreuten Person betreffen, gehört werden.
    • Sie können – mit Einwilligung der zu betreuenden Person – Auskünfte aus der Gefangenenpersonalakte erhalten.

    Pflichten

    • Sie sind verpflichtet, die in der jeweiligen Anstalt geltenden Vorschriften einzuhalten.
    • Sie sind verpflichtet, Anordnungen der Bediensteten zu befolgen und mit ihnen zusammenzuarbeiten.
    • Sie sind verpflichtet, besondere Vorkommnisse oder Wahrnehmungen im Rahmen Ihrer Tätigkeit unverzüglich den Bediensteten mitzuteilen.
    • Sie haben über alle Angelegenheiten, die Ihnen bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit bekannt werden und ihrer Natur nach vertraulich sind, gegenüber Dritten Verschwiegenheit zu bewahren.
    • Ohne ausdrückliche Erlaubnis dürfen Sie nichts von den Inhaftierten annehmen, ihnen keine Nachrichten übermitteln und mit ihnen keine Geschäfte eingehen.
  • Bin ich bei der ehrenamtlichen Tätigkeit unfallversichert?

    Im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit sind Sie in der Regel über den Träger unfallversichert.

    Bitte erfragen Sie dort den genauen, auch darüber hinausgehenden Versicherungsschutz.

  • Wie kann eine gute Zusammenarbeit mit der JVA gelingen?

    Die Tätigkeit im Justizvollzug bewegt sich häufig im Spannungsfeld zwischen dem gesetzlichen Auftrag und den Erwartungen der Inhaftierten. Diese Situation kann sich manchmal in der Zusammenarbeit zwischen Ihnen und den Bediensteten widerspiegeln.

    Deshalb ist es wichtig, die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen, die Regeln und Abläufe der jeweiligen JVA zu respektieren und bei der Tätigkeit zu berücksichtigen.

    Sich über Regularien hinwegzusetzen, wird die vertrauensvolle Zusammenarbeit nachhaltig beeinträchtigen und kann nicht zuletzt auch die Sicherheit Aller gefährden.

    Sprechen Sie im Konfliktfall die Bediensteten oder die zuständige Kontaktperson in der JVA an. Im gemeinsamen Gespräch können sich Fragen, Unklarheiten und Missverständnisse häufig sofort klären.
    Ihre Tätigkeit wirkt über das Binnenverhältnis hinaus auch auf die „Außenwelt“ und trägt dazu bei, Vorurteile gegenüber Inhaftierten abzubauen. Sie tragen damit einen wesentlichen Teil zu einem besseren und realeren Verständnis für die Arbeit der Vollzugsbehörden bei.

Deckblatt der Broschüre "Ehrenamtliches Engagement im Berliner Justizvollzug"

Broschüre

Alle wichtigen Informationen haben wir in unserer Broschüre zusammengefasst.

Bei Interesse, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Abteilung III der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz